Wird beim mobilen Blitzer das Kennzeichen aufgeschrieben (Motorrad)?
ich wurde vor ein paar tagen mit ungefähr 25kmh zu schnell innerorts mit dem Motorrad von einer mobilen blitze geblitzt. In dem auto saß eine person drin. Soweit ich weiß, ist diese Person ein Messtechniker und ist für das Messgerät verantwortlich und dafür, das auto zu fahren etc.
nun ist meine Frage ob sich diese Person auch mein Kennzeichen notiert hat. Hat schon jemand Erfahrungen mit derartigen Blitzern gemacht und hat den entsprechenden Bußgeldbescheid erhalten? Sitzt diese Person dort wirklich um sich ausschließlich Motorradkennzeichen zu notieren?
danke für alle antworten :)
6 Antworten
Hallo,
die Person sitzt dort nicht um sich ausschließlich Kennzeichen zu notieren. Egal von wem.
Sie hat die Aufsicht und Verantwortung für das Messgerät und die Ergebnisse.
Dein Kennzeichen werden sie mit Sicherheit haben, da die mobilen Blitzer i.d.R. alle von vorne und hinten blitzen.
Wenn du als Fahrer/in allerdings nicht eindeutig erkennbar bist, kannst du von deinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch machen (allerdings verboten, wenn du wirklich selbst gefahren bist oder jemand mit dem du nicht direkt verwandt bist).
Dann wird allerdings ermittelt und wenn kein Fahrer ermittelt werden kann, wird dir ein Fahrtenbuch auferlegt werden.
emesvau
Man muss wahrheitsgemäße angaben machen. Du kannst die Aussage nicht verweigern. Nur wenn es sich bei dem Betroffenen um einen Verwandten handelt. Nicht bei einem selbst.
Dann ließ doch mal §55 StPO durch.
Nicht zu schnell urteilen, wenn man schlecht informiert ist. In dem Fall greift das Auslunftsverweigerungsrecht
Nicht immer, aber das kommt schonmal vor. Genau weißt du es in ein paar Wochen.
Nein, aber es gibt diverse Möglichkeiten:
Aus tatsächlich erster Hand kann ich das so noch nicht berichten, allerdings aus der Kanzlei meiner Frau, was man da so hört. Es gab m. W. schon ein oder zwei solche Fälle. Ob es nun allerdings eher regelhaft so ist, dass das Kennzeichen manuell notiert wird oder ob das eher eine Ausnahmeerscheinung ist, kann ich dir allerdings nicht sagen. Aber da der Typ vorne im Auto ja sonst nichts weiter zu tun hat, könnte ich mir schon vorstellen, dass er die Arbeitsanweisung hat zumindest zu versuchen solche Kennzeichen zu erfassen, um seine Wartezeit sinnvoll zu nutzen…
Die Person, die im Auto sitzt, taucht im Bußgeldbescheid namentlich als "Zeuge" auf (z.B. Huber, PHM oder Meier, VA) und würde auch im Falle eines Gerichtsverfahrens als Zeuge geladen und aussagen. Ihre Aufgabe ist es u.a. in solchen Fällen das Kennzeichen von Motorradfahrern zu notieren, wenn das Gerät eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt hat.
Weshalb sollte das Zeugnisverweigerungsrecht strafbar sein wenn man selbst der Täter ist?