Freundin fährt mein Auto. Falls Unfall, wer zahlt?
Hallo,
wollte am Wochenende weg fahren mit meiner Freundin. Da ich aber Rückenschmerzen habe wollte ich sie fahren lassen, jedoch ist sie keineswegs auf das Auto angemeldet.
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Was passiert wenn sie einen Unfall baut, bei dem sie Schuld ist?
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Was passiert , wenn ihr ein anderes Auto z.B. hinten drauf fährt? Kann der Schuldige uns dann irgendwie auskontern, weil sie ja nicht auf das Auto angemeldet ist.
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Sonstige Informationen?
8 Antworten
Das ist eine rein versicherungsrechtliche Frage. Wenn du als alleiniger Fahrer eingetragen bist, dann darf sie dein Auto nicht fahren. Tut sie es dennoch, wird im Falle eines Unfalls deine Versicherung Regress von dir verlangen und eine Vertragsstrafe verhängen. Der angerichtete Schaden wird auf jeden Fall reguliert, versichert ist das Auto und nicht der Fahrer.Die Vertragsstrafe beläuft sich in der Regel auf die Höhe einer Jahresprämie und die Regressforderung ist auf 5000 € begrenzt. Alles in allem kann es ein teurer Spaß werden, schaue also vorher in deinen Vertrag. Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen dir keine Nachteile.
Wenn du als alleiniger Fahrer eingetragen bist, dann darf sie dein Auto nicht fahren.
Kannst du lesen? Man beachte die Worte "Wenn" und "dann"
Na wo ist das Problem? Ruf deine Versicherung an und schließe deine Freundin für 2 Tage ein. Sollte jeder so machen. Dann haben die Sachbearbeiter was zu tun. Die Gesellschaften wollen es doch nicht anders. Sie wollen jeden Fahrer für jeden Pups wissen. Doch wenn jeder das beachten würde, dann müßten sie noch viel mehr Personal einstellen. Also ran ans Telefon. Gebt jeden Fahrer an, so seit ihr immer auf der sicheren Seite. Kostet kaum was für 3 Tage. Macht mit!
Der gegnerische Schaden, also die Leistung der Haftpflichtversicherung, wird immer gezahlt. Egal wer fährt. Der Versicherungsnehmer des Fahrzeuges, also du, wird dann in der SF-Klasse hoch gestuft und auch der eingesparte Versicherungsbeitrag, für z.B. Alleinfahrer, wird nach berechnet. Eine Vertragsstrafe steht zwar wohl in den Bedingungen, ich kenne aber keinen Fall wo davon mal Gebrauch gemacht wurde. Es kann ja auch mal sein, dass der "eingetragene" Fahrer aus einem gesundheitlichen grund nicht weiter fahren kann. dann darf natürlich auch ein andere "nicht eingetragener" Fahrer das Auto mit dir, auf dem Beifahrersitz, zusammen fahren.
Grundsätzlich läuft der Versicherungsschutz auf das Auto, nicht auf den Fahrer. Das heißt: Solange jemand fährt, der fahren darf (also einen Führerschein hat und nicht alkoholisiert ist oder so), zahlt bei einem Unfall die Versicherung den Schaden des Gegners, immer.
Was es gibt, sind natürlich Versicherungsverträge, bei denen man angegeben hat, dass man nur selber fährt oder niemand unter 25 usw. Das heißt aber nicht, dass die Versicherung nicht zahlt - aber sie wird sich dann zurückholen, was man gespart hat, weil man diesen Passus drin hat, und dazu eine - nicht allzu hohe - Vertragsstrafe. Bei der Kaskoversicherung (für den selbstverursachten Schaden am eigenen Auto) kann es weitergehende Einschränkungen geben.
Für den Unfallgegner, egal ob schuld oder nicht, spielt das alles überhaupt keine Rolle. Da kann euch niemand auskontern usw., das ist komplett egal für ihn.
Yo, DH!
Noch mal zur Klärung:
http://www.kfz-versicherungen.cc/ratgeber/kfz-versicherung-nicht-eingetragener-fahrer.html
Baut sie einen Unfall mit Deinem Auto tritt die Haftpflicht ein, der auf das Auto versichert ist, wenn sie selbst nicht zahlen kann. Bei einem Auffahrunfall muß dessen Versicherung zahlen, wenn er Schuld hat. Wer das Auto fährt ist egal, wenn er einen Führerschein besitzt und Du damit einverstanden bist, daß Deine Freundin oder jemand anders das Auto fährt. Der Schaden läuft immer über den Versicherten, anders ist es, wenn der Fahrzeugführer durch ein strafbares Verhalten schuldig wäre, das käme auf seine KOSTEN!
wenn sie selbst nicht zahlen kann.
Sie muss doch auch nicht zahlen. Welche Konstellation sollte das denn erfordern?
Wen es ein kleiner Unfall ist, um nicht hoch gestuft zu werden bei der Versicherung, kann man den Schaden auch schon mal selbst ausgleichen.
Dann läuft es ohne Inanspruchnahme der Versicherung ab, womit es dieser logischerweise egal ist, wer gefahren ist.
Wo steht denn in seiner Frage, daß er allein als Fahrer eingetragen ist? So habe ich das nicht erkennen können.