was passiert, wenn ein schwerbehinderter vermieter eigenbedarf anmeldet ?
Ich möchte eine Wohnung kaufen und dort wohnen. Der momentane Mieter hat einen unbefristeten Mietvertrag. Ich möchte als neuer Eigentümer Eigenbedarf anmelden, da die Wohnung barrierefrei und ich selbst schwerbehindert bin.
4 Antworten
Die Eigenbedarfskündigung muss ordentlich begründet werden. Ob sie wirksam ist, ist davon abhängig, ob der Vermieter den als Kündigungsgrund geltend gemachten Eigenbedarf nachweisen kann.
Da hättest du gute Karten. Teile dem Mieter deinen Anspruch schriftlich mit und begründe die Kündigung mit deiner Schwerbehinderung. Das geht erstmal ohne Anwalt, aber die Kündigungsfrist musst du beachten. Wird vom Mieter ein Widerspruch eingelegt, melde dich bei diesem nochmal, und drohe ihm an, die Sache einem Rechtsanwalt zu übergeben. Da du mit Sicherheit den Eigenbedarf durchbekommst, könnten so die Anwaltskosten gespart werden.
Deiner EBK steht nichts im Weg, Du musst sie nur ausführlich begründen und erläutern und die KF einhalten. Die kann je nach Mietdauer 3,6 oder 9 Monate betragen.
Kündigen darfst du erst, wenn du als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bist.
Wenn du wirklich in diese Wohnung ziehen willst, dann kannst du die Wohnung fristgerecht kündigen.