Wenn jemand arbeitslos ist und dann schwanger wird, Arbeitslosengeld?

8 Antworten

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Auch Arbeitslose dürfen schwanger werden! Ich schätze, der AL-Bezug wird bis zum festgelegten Zeitpunkt ausbezahlt, danach gibts möglicherweise Sozialunterstützung. Wenn deine Freundin einen Job bekommt, auch in der Schwangerschaft, ist sie versichert.

Einigen hier sei gesagt, dass es Berufsgruppen gibt, die Geld dafür bekommen, damit sie aufzeigen, wie man Gelder aus den Steuertöpfen holen kann. Die Unternehmer, die diese Steuerberater beauftragen, werden dann nicht als Assis bezeichnet, sondern ev. als Unternehmer des Jahres!

stonehenge255  11.02.2013, 15:08

Danke für den Stern!

Warum sollte der Anspruch auf Arbeitslosengeld denn erlöschen, wenn eine Frau schwanger wird? Es ist ja nicht so, dass sie dann dem Arbeitsmarkt grundsätzlich nicht mehr zur Verfügung stehen würde. Der Mutterschutz beginnt erst sechs Wochen vor dem Stichtag für die Geburt. Also kann man nach Feststellung der Schwangerschaft noch sechs bis sieben Monate arbeiten. Und auch danach könnte man ja acht Wochen nach der Geburt des Kindes wieder anfangen zu arbeiten (auch wenn die meisten Frauen das nicht tun werden).

Mal eine Frage die noch keiner gestellt hat. WARUM will deine Freundin in dieser Situation schwanger werden, wenn sie sich diese Situation, offensichtlich, nicht leisten kann? Ich habe auch einen Sohn, allerdings hätte ich mich dazu nie in einer Erwerbslosen Zeit dafür entschieden. Ich kann so etwas persönlich nicht nachvollziehen 😒

Wenn sie derzeit ALG1 Empfängerin ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht bekommt sie die Leistung bis zum Mutterschutz weiter. Dann greift ALG2 bis zu dem Zeitpunkt das sie wieder Arbeiten kann, also Kind in der Kita oder sonst wo untergebracht ist. Dann greift wieder ALG1 bis die 365 Tage gesammt ausgeschöpft sind. Dann rutscht sie wieder in ALG2 .

Bei ALG 2 Bezug wird aber Kindergeld, Elterngeld ggf Unterhalt von Dir für das Kind gegengerechnet.

VirtualSelf  29.01.2013, 06:21
DH

ALG wird es weitergeben, wenn noch ein Anspruch besteht, ansonsten gelten noch alle Pflichten, die auch jeder andere hat, wie Bewerbungen schreiben und jede zumutbare Arbeit anzunehmen etc.