Was passiert wenn befreite Vorerbin zum Pflegefall wird?
Meine Stiefmutter ist nach dem Ableben meines Vaters zur befreiten Vorerbin nach Paragraph 2136 benannt geworden, ich bin Nacherbin (Haus und Grundstück sind davon betroffen). Was passiert, wenn meine Stiefmutter (3 eigene Söhne aus erster Ehe) im Alter pflegebedürftig wird und in ein Heim kommt? Kann der Staat sich dann an dem Haus der befreiten Vorerbin bedienen, so dass mein Nacherbe quasi aufgebraucht ist? Und wenn ja - der Erlös des Verkaufs geht ja dann in die Erbmasse der Stiefmutter - und somit in die Erbmasse ihrer leiblichen Kinder - über, oder?!
4 Antworten
Was passiert, wenn meine Stiefmutter (3 eigene Söhne aus erster Ehe) im Alter pflegebedürftig wird und in ein Heim kommt?
Ja will sie denn überhaupt in ein Heim?
Solch eine Entscheidung kann die Stieftochter nur dann treffen, wenn sie eine Generalvollmacht hat und die Stiefmutter nicht mehr geschäftsfähig ist. Normalerweise gehe ich aber davon aus, dass solch eine Entscheidung die 3 Söhne treffen werden.
Nur besteht ja auch die Möglichkeit, dass die Schwiegermutter zu Hause bleibt und dort gepflegt wird.
Dies wäre auch eine Möglichkeit.
Bitte beachte die Vorsorgevollmacht ist in der Generalvollmacht enthalten.
Also kein Quatsch!
Und zur Sicherheit für den Betreuenden, ist eine Generalvollmacht sinnvoller.
Den Unterschied kannst du auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums nachlesen.
Eins weiss ich sicher, wenn der Erlös des Hauses geht nicht in die Erbmasse der Stiefmutter, also in die Erbmasse ihrer leiblichen Kinder. Denn laut Testament verfügt sie nur zu Lebzeiten darüber und bei Todesfall geht das Erbe auf den Nacherben, also auf dich. Die leiblichen Söhne erben nur, was der Mutter direkt gehört.
Allerdings weiß ich nicht, ob der Staat sich nicht am Vermögen der Stiefmutter bedienen kann, wenn sie ein Pflegefall wird.
ann der Staat sich dann an dem Haus der befreiten Vorerbin bedienen
hä? "dein" erbfall ist noch gar nicht eingetreten..und daher werden die heimkosten aus den mitteln der mutter bezahlt. wenn die nicht ausreichen, tritt man an die kinder heran.
Danke!
Ich weiß, dass mein Erbfall erst mit den Tod der Stiefmutter eintritt, es geht nur darum, was passiert mit dem Haus, wenn sie pflegebedürftig wird? Da sie befreit ist, ist es doch nicht davor geschützt, für die Kosten der Pflege benutzt zu werden, oder?!
und daher werden die heimkosten aus den mitteln der mutter bezahlt. wenn die nicht ausreichen, tritt man an die kinder heran.
Dann muß sie ihr eigenes Vermögen - soweit zumutbar - einsetzen und die Kinder werden aufgefordert Elternunterhalt zu zahlen.
Aber noch lebt sie ja und die Nacherbschaft ist fraglich, weil der Erblasser kann/konnte ja die Erbfolge und den Übergang seines Vermögens nicht auf unbestimmte Zeit hinausschieben. Sind 30 Jahre nach Erbfall vergangen, so verliert die Nacherbeneinsetzung ihre Wirkung und der Vorerbe wird unbeschränkter Vollerbe.
Solch eine Entscheidung kann die Stieftochter nur dann treffen, wenn sie eine Generalvollmacht hat und die Stiefmutter nicht mehr geschäftsfähig ist.
quatsch. da reicht eine vorsorgevollmacht....