Kann ich in die Gewerkschaft auch rückwirkend eintreten?

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Da sollte sie bei ver.di nachfragen. Gewerkschaften sind natürlich nicht begeistert, wenn sich jemand jahrzehntelang nicht um sie kümmert, aber von den Tariferhöhungen profitiert, und dann, wenn man selbst mal in der Klemme ist, auf der Stelle von den Leistungen profitieren will. Aber wenn die Gewerkschaft ein neues Mitglied gewinnen kann, ist es vielleicht möglich, dass sie unter Zahlung der drei Monatsbeiträge rückwirkend Mitglied werden kann.

Die Gewerkschaftsfunktionäre machen das ja auch nicht kostenlos in ihrer Freizeit und brauchen auch ihre Ausbildung und Fachkenntnis. Und wo zu wenig Mitgliedsbeiträge sind, kann auch keine gut funktionierende Gewerkschaft sein.

Im Übrigen wäre guter Rat schon wichtig. Allein die Tatsache, dass jemand 9 Monate krank ist, rechtfertigt für sich gesehen noch keine Kündigung. Höchstens dann, wenn keine Besserung zu erwarten ist.

Das ist so typisch, wenn das Problem da ist, fällt einem ein, dass es doch gut wäre eine Versicherung zu haben

rückwirkende Eintritte gehen selbstverständlich nicht .. und es gibt für den Rechtsschutz selbstverständlich Wartezeiten (wie bei jder Versicherung)

am besten sucht sich Deine Bekannte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der kostet zwar, das sollte einem der Arbeitsplatz aber wert sein ...

ihm Übirgen kann selbstverständlich auch wegen Krankheit gekündigt werden, das Märchen, dass das nicht zulässig sein soll, lässt sich nicht ausrotten

frodobeutlin100  06.01.2015, 12:48

Voraussetzungen für den gewerkschaftlichen Rechtsschutz

http://literaturuebersetzer.de/download/wissenswertes/Rechtsschutzricht.pdf

. Voraussetzungen Für die Gewährung von Rechtsschutz sind grundsätzlich folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

a) das Mitglied hat

einen schriftlichen Antrag gestellt,

bei Entstehung des Rechtsstreits und auch bei erster Antragstellung mindestens drei Monate satzungsgemäßen Bei- trag gezahlt,

die Wartezeit erfüllt und

b) das Verfahren hat hinreichende Aussicht auf Erfolg

Entgegdn der allgemeinen Annahme, Kündigung wegen Krankheit sei nicht möglich, sei eines besseren belehrt. EineKündigung it sehr wohl möglich und da hilft es auch nicht, Gewerkschaftsmitglied zu sein, hier steht alles darüber

https://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/kuendigung_wegen_krankheit/

PeterSchu  06.01.2015, 14:19

"EineKündigung it sehr wohl möglich..." - Stimmt.

"da hilft es auch nicht, Gewerkschaftsmitglied zu sein,..."

Das ist noch lange nicht gesagt. Eine krankheitsbedingte Kündigung muss hohe Anforderungen erfüllen, und wenn das nicht gegeben ist und man fachkundige Hilfe hat, kann man sie durchaus eventuell vom Tisch bringen.

RA FA für Arbeitsrecht mit Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung beauftragen. Weder Verdi noch RSV zahlen (Wartezeit 3 Monate) aber die Kosten beim AG sind nicht hoch.

Viel Erfolg.Aussichten sind gut

LG

fred67 
Beitragsersteller
 05.02.2015, 12:48

Sorry aber was meinst Du mit RA FA? Das Kürzel sagt mir nichts. Ansonsten Danke

Sie sollte auf jeden Fall mal mit dem Betriebsrat reden, da sollte eine Lösung gefunden werden... wegen Krankheit darf schon mal gar nicht gekündigt werden!!!

Lkwfahrer1003  05.01.2015, 23:22
 wegen Krankheit darf schon mal gar nicht gekündigt werden!!! 

Das ist ein Irrtum ...... die Voraussetzungen für die Krankheitsbedingte Kündigung sind hoch .....aber nicht unmöglich !

Bitterkraut  05.01.2015, 23:37

wegen Krankheit ist es schwierig, aber während einer Krankheit, kann betriebsbedingt und aus anderen Gründen gekündigt werden.

frodobeutlin100  06.01.2015, 12:42
@Bitterkraut

schwierig,aber möglich ....