Kann ich in die Gewerkschaft auch rückwirkend eintreten?
Einer Bekannten von mir wurde heute angekündigt, dass sie wegen ihrer andauernden Krankheit (bisher 9 Monate) warscheinlich im Februar gekündigt wird. Leider ist sie nicht ver.di Mitglied und deshalb auch nicht Rechtsschutzversichert. Kann sie die Mitgliedschaft Rückwirkend beantragen? Der Rechtsschutz tritt bei ver.di ja offiziell erst nach 3 Monaten in Kraft.
9 Antworten
Da sollte sie bei ver.di nachfragen. Gewerkschaften sind natürlich nicht begeistert, wenn sich jemand jahrzehntelang nicht um sie kümmert, aber von den Tariferhöhungen profitiert, und dann, wenn man selbst mal in der Klemme ist, auf der Stelle von den Leistungen profitieren will. Aber wenn die Gewerkschaft ein neues Mitglied gewinnen kann, ist es vielleicht möglich, dass sie unter Zahlung der drei Monatsbeiträge rückwirkend Mitglied werden kann.
Die Gewerkschaftsfunktionäre machen das ja auch nicht kostenlos in ihrer Freizeit und brauchen auch ihre Ausbildung und Fachkenntnis. Und wo zu wenig Mitgliedsbeiträge sind, kann auch keine gut funktionierende Gewerkschaft sein.
Im Übrigen wäre guter Rat schon wichtig. Allein die Tatsache, dass jemand 9 Monate krank ist, rechtfertigt für sich gesehen noch keine Kündigung. Höchstens dann, wenn keine Besserung zu erwarten ist.
Das ist so typisch, wenn das Problem da ist, fällt einem ein, dass es doch gut wäre eine Versicherung zu haben
rückwirkende Eintritte gehen selbstverständlich nicht .. und es gibt für den Rechtsschutz selbstverständlich Wartezeiten (wie bei jder Versicherung)
am besten sucht sich Deine Bekannte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der kostet zwar, das sollte einem der Arbeitsplatz aber wert sein ...
ihm Übirgen kann selbstverständlich auch wegen Krankheit gekündigt werden, das Märchen, dass das nicht zulässig sein soll, lässt sich nicht ausrotten
Voraussetzungen für den gewerkschaftlichen Rechtsschutz
http://literaturuebersetzer.de/download/wissenswertes/Rechtsschutzricht.pdf
. Voraussetzungen Für die Gewährung von Rechtsschutz sind grundsätzlich folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
a) das Mitglied hat
einen schriftlichen Antrag gestellt,
bei Entstehung des Rechtsstreits und auch bei erster Antragstellung mindestens drei Monate satzungsgemäßen Bei- trag gezahlt,
die Wartezeit erfüllt und
b) das Verfahren hat hinreichende Aussicht auf Erfolg
Entgegdn der allgemeinen Annahme, Kündigung wegen Krankheit sei nicht möglich, sei eines besseren belehrt. EineKündigung it sehr wohl möglich und da hilft es auch nicht, Gewerkschaftsmitglied zu sein, hier steht alles darüber
https://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/kuendigung_wegen_krankheit/
oder so:
http://www.ra-croset.de/presse/kuendigung-waehrend-krankheit.php
wegen Krankheit und während Krankheit ist ja nicht dasselbe.
"EineKündigung it sehr wohl möglich..." - Stimmt.
"da hilft es auch nicht, Gewerkschaftsmitglied zu sein,..."
Das ist noch lange nicht gesagt. Eine krankheitsbedingte Kündigung muss hohe Anforderungen erfüllen, und wenn das nicht gegeben ist und man fachkundige Hilfe hat, kann man sie durchaus eventuell vom Tisch bringen.
RA FA für Arbeitsrecht mit Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung beauftragen. Weder Verdi noch RSV zahlen (Wartezeit 3 Monate) aber die Kosten beim AG sind nicht hoch.
Viel Erfolg.Aussichten sind gut
LG
Sorry aber was meinst Du mit RA FA? Das Kürzel sagt mir nichts. Ansonsten Danke
Sie sollte auf jeden Fall mal mit dem Betriebsrat reden, da sollte eine Lösung gefunden werden... wegen Krankheit darf schon mal gar nicht gekündigt werden!!!
wegen Krankheit darf schon mal gar nicht gekündigt werden!!!
Das ist ein Irrtum ...... die Voraussetzungen für die Krankheitsbedingte Kündigung sind hoch .....aber nicht unmöglich !
schwierig,aber möglich ....
wegen Krankheit ist es schwierig, aber während einer Krankheit, kann betriebsbedingt und aus anderen Gründen gekündigt werden.