Was passiert mit einem PKW bei der Scheidung?
Hallo, mich würde es unheimlich interessieren, was passiert mit dem eigenen PKW, welcher in die Ehe vom Ehegatten eingebracht wurde.
Fall ist so: PKW wurde vor der Trauung gekauft und gehört dem Ehegatten. Später wurde der Wagen aus Versicherungsgründen auf die Ehegattin umgeschrieben.
Was passiert mit dem PKW nach der Scheidung, wer behält diesen?
Danke
9 Antworten
Rechtlich wird als Fahrzeughalter derjenige angesehen, der ein Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht, für anfallende Kosten aufkommt und einen Nutzen an dem Fahrzeug hat. Doch es bedeutet nicht, dass er auch gleichzeitig Eigentümer des betreffenden Kfz sein muss. Eigentümer ist nämlich derjenige, der ein Kraftfahrzeug erwirbt und als Beleg hierfür einen Kaufvertrag vorweisen kann. Zudem muss das Fahrzeug auch an ihn übergeben worden sein, und zwar zusammen mit dem Kfz-Brief. Es ist jedoch nicht notwendig, diesen dahingehend zu ändern, dass nun der neue Eigentümer dort namentlich erwähnt wird. Vielmehr sind die gesetzlichen Regelungen des § 929 BGB anzuwenden: gemäß diesen ist es zur Übertragung einer beweglichen Sache erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und sich beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Zwar ist es sinnvoll, die Eintragung im Fahrzeugbrief vorzunehmen, jedoch kann der Eigentumsübergang auch stattfinden, wenn diese nicht durchgeführt wird.
In der Praxis bedeutet dies: A kauft ein Auto von B; dieses wird ihm korrekt übergeben. Auf eine Änderung des Kfz-Briefes verzichtet A. das betreffende Auto wird nicht von ihm selbst genutzt, sondern von seinem Sohn, der sowohl die laufenden Kosten als auch Versicherungen und Reparaturen zahlt. Demzufolge ist A Eigentümer des Autos, obwohl dies nicht im Fahrzeugbrief eingetragen worden ist. Sein Sohn jedoch ist der Halter des Wagens, da er sowohl einen Nutzen aus diesem zieht als auch für dessen Kosten aufkommt.
Ich denke, wenn Du den Wagen gekauft und bezahlt hast, gehört der Wagen Dir.
Deine Frau hat ja sicherlich den Wagen auch nutzen dürfen und schon von daher Vorteile in Anspruch genommen.
Jetzt im Rahmen einer Scheidung Ansprüche oder Teilansprüche auf den Wagen zu erheben, fände ich schon moralisch verwerflich.
Ich schließe mich den anderen an. Abgesehen davon gab es mal jemanden der so verrückt war, dass er die Karre allen ernstes in der Mitte zersägt hatte. Die Begründung war das man ja schließlich alles zu gleichen Teilen aufteilen muss. Das war schon echt Irre....
normal gillt doch zugewinngemeinschaft -- also alles was vor der ehe vorhanden war wird nicht geteilt. nur das was das gericht "meint" es wäre erst in der ehe so entstanden wird geteilt.
also autokauf vor der ehe --- => käufer bekommt es voll ohne teilen zu müssen
allerdings kommts dann noch darauf an wie das Gericht die Umschreibung interpretiert: als Geschenk an deine Frau ? ... dann siehts anders aus
Ich bin Käufer und habe das Auto vor der Scheidung mit Bargeld vom Autohaus erworben mit einem Kaufvertrag und Garantie.
Derjenige, dem der PKW gehört. Da der Kaufvertrag anscheinend auf den Ehegatten ausgestellt wurde, ist er der Eigentümer. Unabgängig davon, wer als Halter in den Papieren steht.
Was du bezahlt hast ist egal. Auch bei einem Kaufvertrag über einen Euro würde das Auto dir gehören.
Ich habe den Wagen für 67.000 Euro vom Autohaus neu erworben. Kaufvertrag läuft auf mich.