Meine Freundin hat sehr hohe Schulden und möchte mich heiraten

17 Antworten

Meine Meinung, erst heiraten wenn sie gelernt hat mit Geld umzugehen. Heiraten kann Mann immer, ich weiß wovon ich rede. In der Ehe muessen beide mit Geld umgehen koennen, sonst ist dein erspartes auch bald weg. Spessart kommt immer schleichend.

Als das allerwichtigste hier sehe ich: 1. Liebst du sie und sie dich 2. Kann sie die Kaufsucht nicht kontrolieren oder war das ein Ausrutcher also wenn erste Frage mit ja zu benatworten ist und die zweite : sie ist jetzt vorsichtig und sparsam dann wurde ich ihr helfen _ isolvenz anmelden, Teil abschreiben und ein Teil danach aus eigenem Geld titlgen und gemeinsam neu anfangen.

Falls die kein Vertrauen in sie hast: dann lieber Finger weg. Es gibt viele Frauen an der Welt!

Wenn schon nicht durch Gesetze geregelt, lässt sich das Thema "Altschulden" duch Ehevertrag lösen. Aber so wie die Frage formuliert ist, fehlt Vertrauen und somit, aus meiner Sicht, die Basis für eine EHE. Ganz nebenbei, das auf das Vermögen des Fragenden bezogen, auch eine Ehe hat ihren Preis, ist nicht nur Vergnügen und Harmonie.

tagmensch 
Beitragsersteller
 08.02.2011, 11:59

Ohne Ehe würde ich genauso meine Pflichten wahrnehmen. Sie hatte sich scheiden lassen und weiß nicht warum. Das macht mir Kopfzerbrechen - ich will nicht Opfer einer Laune werden. Und nach dem Unterzeichnen beim Standesamt, fühle ich mich ihren Launen ausgeliefert was mir beim Zusammenleben erspart bleiben würde, da ich ja nicht viel zu verlieren hätte. Dieser Zwang ist das blöde an der Ehe, ohne Ehe würde ich ihr sogar die Schulden zahlen ohne etwas zurückzufordern.

unter Umständen kommt deine Freundin von diesem darlehen raus und ist sofort Schuldenfrei

user1673  08.02.2011, 11:07

unter welchen Umständen? Mit Geschwätz ist nicht geholfen!

newcomer  08.02.2011, 11:15
@user1673

die Umständen sind einfach: War die Ehefrau zum Zeitpunkt der Unterschrift des Darlehens nicht in der Lage alleine für Zinsen und Tilgung aufzukommen liegt krasse finanzielle Überforderung vor. Damit ist ihre Unterschrift als Bürge hinfällig. Seit 1992 gibt es einschlägige Urteile vom BGH zu diesem Thema. Dies wissen auch alle Banken nur missachten das und stellen weiterhin Forderungen.

user1673  08.02.2011, 11:21
@newcomer

Ich hatte meinen Kommentar geschrieben, bevor Du die Umstände genau erklärt hattest - dann aber wohl knapp danach erst abgeschickt. Also nun natürlich kein Geschwätz mehr ...

newcomer  08.02.2011, 11:29
@user1673

meine Partnerin hatte das gleiche Problem. Im Namen meiner Partnerin hab ich entsprechendes Schreiben mit Verweis auf entsprechende Urteile der Bank geschickt. Daraufhin stellte sie sofort jegliche Forderungen ein. Seit über 1 Jahr hören wir nichts mehr von Ihnen!

newcomer  08.02.2011, 11:03

war sie zum Zeitpunkt der Unterschrift berufstätog und hätte die Zinsen und Tilgung alleine tragen können ?

newcomer  08.02.2011, 11:06
@newcomer

BGH

Az.: XI ZR 248/99

Urteil vom 14. November 2000

Vorinstanzen: OLG Stuttgart - LG Stuttgart


Leitsätze:

a) Mitdarlehensnehmer ist nur, wer ein eigenes Interesse an der Kreditgewährung hat und über die Auszahlung und Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf, Mithaftender, wer der Bank nicht als gleichberechtigter Darlehensnehmer gegenüber steht.

b) Eine krasse finanzielle Überforderung des mitverpflichteten Ehepartners oder nahen Angehörigen ist grundsätzlich erst dann zu bejahen, wenn der Betroffene voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen der Hauptschuld aufzubringen vermag. Anderweitige Sicherheiten des Gläubigers sind nur zu berücksichtigen, soweit sie das Haftungsrisiko des Mitverpflichteten auf ein rechtlich vertretbares Maß beschränken,

c) In den Fällen der krassen finanziellen Überforderung besteht eine tatsächliche (widerlegliche) Vermutung, daß sich der Ehegatte oder nahe Angehörige bei der Übernahme der Mithaftung nicht von seinen Interessen und von einer rationalen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos hat leiten lassen und daß das Kreditinstitut die emotionale Beziehung zwischen Hauptschuldner und Mithaftenden in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat.

d) Der Erwerb bloßer mittelbarer Vorteile aus einem Betriebsmittelkredit des Hauptschuldners ist nicht geeignet, die tatsächliche Vermutung einer unzulässigen Willensbeeinflussung zu widerlegen.

e) Die gegen die guten Sitten verstoßende Mithaftungsabrede ist nach § 139 BGB teilweise aufrecht zu erhalten, wenn die Vertragsschließenden bei Kenntnis des Nichtigkeitsgrundes an Stelle der unwirksamen Regelung eine andere auf das zulässige Maß beschränkte vereinbart hätten und sich der Vertragsinhalt in eindeutig abgrenzbarer Weise in den nichtigen Teil und den von der Nichtigkeit nicht berührten Rest aufteilen läßt (Bestätigung von BGHZ 107, 351).

erst mal haftest du nicht für Schulden aus der zeit vor der Ehe. Du kannst ja vor der Ehe auch das finanzielle regeln so das es nicht als Teil der Ehe gerechnet wird. Das heißt du kannst Ihr einen Kredit geben. Wäre auch wichtig, denn du weist nicht wie lange die ehe hält. Dann hast du den Anspruch auch bei einer Scheidung.

tagmensch 
Beitragsersteller
 08.02.2011, 12:07

Wenn ich ihr einen Kredit geben würde, wie müßte ich das machen um sicher einen Anspruch nach der Scheidung zu haben?

Andrar  08.02.2011, 12:35
@tagmensch

einen schriftlichen Vertrag mit den genauen Bedingungen. Einfach so als wäre sie eine Fremde.