Was passiert mit dem überzogenen Konto meines Lebensgefährten?
Mein langjähriger Lebensgefährte ist gestorben. Wir hatten getrennte Konten und dass seins überzogen ist, wusste ich nicht. Ich habe die Auszüge am Schalter geholt und war geschockt.
jetzt frage ich mich, wie ich mich verhalten soll! Ich wollte persönlich bei der Bank vorsprechen, aber mir fehlt noch die Sterbeurkunde.
Habe gehört, dass ich nicht verpflichtet bin, sein Konto auszugleichen?! Ich kann es aber nicht glauben, ich müsste ja eigentlich das Erbe ausschlagen?
kann mir jemand dazu etwa sagen?
Wir haben noch einen gemeinsamen 16 jährigen Sohn. Er ist ja eigentlich Erbe, da er aber nicht volljährig ist, bin ich sein gesetzlicher Vormund. Dies wurde mir von der Bank so gesagt, wo er sein Auto finanziert.
9 Antworten
Zunächst einmal mein Beileid für dich und deinen Sohn.
Da ihr nicht verheiratet wart, musst du nichts ausschlagen, ohne Testament bist du auch keine Erbin.
Allein die Kontoauszüge hättest du eigentlich nicht mehr holen dürfen, die Bankkarte darfst du nicht mehr verwenden, weder dafür noch für Abhebungen.
Dein Sohn ist noch nicht volljährig, daher musst du für ihn, wenn zu vermuten ist, dass das Erbe überschuldet ist, dasselbe ausschlagen.
Allerdings kommt hier das Amtsgericht in Form eines Pflegers mit ins Spiel, dieser muss überprüfen, ob es nicht doch Erbmasse gibt und es deinem Sohn nicht zum Schaden gereichen würde, wenn ausgeschlagen würde.
Die Erbausschlagung kannst du beim zuständigen Amtsgericht gegen eine Gebühr von ca. 30,-- Euro innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis vom Tod.
Alles was ihm gehört, darfst du nicht verwerten, dein Sohn ebenfalls nicht.
Das Auto fällt in den Nachlass, wird wohl durch die finanzierende Bank dann abgewickelt werden, damit sie einen Teil des Geldes wiederbekommt.
Die Kosten der Bestattung müsste eigentlich dein Sohn als Kind tragen, da er aber kein Einkommen haben wird, sind die Eltern deines Lebensgefährten dafür zuständig.
Gib, so hart das ist, nichts in Auftrag- du zahlst es und musst dann ggf. über einen kostenintensiven Zivilklageweg versuchen, das Geld von den Eltern zurückzubekommen.
Wenn diese auch nicht liquide sind, zahlt das Sozialamt zunächst die Bestattung und sucht dann Angehörige, von dem es sich dieses Geldwiederholen kann.
Genau. Er Erbe ist auch für die Schulden verantwortlich. Nachdem der Erbe noch Minderjährig bist, wärst das Du.
Wenn du auf das Erbe verzichtest, verzichtest du aber auf ALLES. Sind noch andere Werte vorhanden? Immobilien, Sparbücher, Lebensversicherung? Irgendwas, das die Schulden schonmal ausgleichen kann.
Sollte nichts da sein, wäre es wahrscheinlich besser, auf das Erbe zu verzichten.
Also zuerst: Überblick über das Vermögen bekommen. Mit der Bank würde ich allerdings nochmal Rücksprache halten. Wenn das Konto bis zur Lösung eingefroren wird, könntest du Fragen, ob für die Zeit zinsen verrechnet werden oder nicht.
Außerdem könnten ja auch noch Daueraufträge gültig sein. Die müsstest du dann stoppen oder auf dein Konto umwerten.
er hat in seinem Testament ihm sein Auto vererbt. Ausserdem sind wir noch Eigentümer eine Wohnung, die bereits abgezahlt ist. Ich selbst bin in seiner Lebensversicherung namentlich erwähnt, falls er ablebt. Leider hab ich das Testament jetzt noch nicht bei mir,. weil es die Kripo mitgenommen hat
Also eigentlich war ja mein Plan der, dass ich -wenn ich die LV ausgezahlt bekomme- seine Schulden bezahlen werde. Es hat mich nur mit dem Konto unsicher gemacht
Ok, das Konto erstmal einfrieren klingt gut. Daueraufträge hab ich zum Teil auch schon auf mein Konto geändert.
danke
Die Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Sofern ihr nicht verheiratet seid und du auch testamentarisch nicht zum Erben eingesetzt wurdest, erbt sein Sohn allein. Für deinen Sohn kannst du als Inhaberin der elterlichen Sorge die Erbschaft ausschlagen, wozu du auch noch eine familiengerichtliche Genehmigung benötigst. Das Erbe würde dann den Eltern bzw. etwaigen Geschwistern anfallen, welche ebenfalls ausschlagen können.
Eventuell könnte es aber hier wirtschaftlich sinnvoll sein, das Erbe anzunehmen und das Auto zu verkaufen. Dann dürfte unter dem Strich ein Plus herauskommen.
Habe gehört, dass ich nicht verpflichtet bin, sein Konto auszugleichen?!
Ich kann es aber nicht glauben, ich müsste ja eigentlich das Erbe
ausschlagen?
Die Verpflichtung zum Ausgleich des Kontostandes fällt den Erben zu. Als Lebensgefährtin sind sie falls sie nicht im Testament eingesetzt wurden, keine Erbin.
er hat in seinem Testament ihm sein Auto vererbt. Ausserdem sind wir
noch Eigentümer eine Wohnung, die bereits abgezahlt ist. Ich selbst bin
in seiner Lebensversicherung namentlich erwähnt, falls er ablebt. Leider
hab ich das Testament jetzt noch nicht bei mir,. weil es die Kripo
mitgenommen hat
Ok, das läßt den Fall in einen ganz anderen Licht erscheinen. Denn es gibt zwar Verbindlichkeiten im Nachlass, der Nachlass ist aber nicht überschuldet.
Wenn sie bei der Lebensversicherung als Begünstigte eingetragen sind, zahlt ihnen die LV auf Anforderung, sofern sie den Versicherungsfall darlegen können. Die Begünstigung ist unabhängig vom Testament und von der Erbfolge. Sobald sie das Geld von der Versicherung haben, können und sollten sie das Konto ausgleichen indem sie die entsprechende Summe überweisen. Um auf ein Fremdes Konto Geld zu überweisen brauchen sie nur die IBAN. Es ist der Bank an der Stelle auch egal wer warum da Geld überweist.
Das Testament bekommen sie nicht wieder, dieses ist den Nachlassgericht zu übergeben, welches dieses dann eröffnet.
Da das Kind gesetzlicher Alleinerbe ist, ist es ihm das Auto "zu vererben" relativ sinnlos.
Denken sie auch daran, für das Kind bei der Rentenversicherung Halbwaisenrente zu beantragen.
Du erbst nur, wenn es ein entsprechendes Testament gibt.
Wenn man erbt, dann erbt man auch die Verbindlichkeiten....heißt, der oder die Erben müssen auch das überzogene Konto ausgleichen. Sollte das Erbe überschuldet sein, dann müsste man darüber nachdenken, ob man das Erbe ggf. ausschlagen möchte