Was passiert genau nach nichtbestehen des letzten versuchs an der Uni?

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Ganz so eindeutig ist es nicht:

Wie eingangs erwähnt, verlierst du in der Regel durch einen nicht bestandenen Drittversuch den Prüfungsanspruch für deinen Studiengang und darfst diesen nicht weiter studieren. Das bedeutet aber nicht, dass du keinen anderen Studiengang studieren darfst. Ein Studiengangswechsel stellt demnach eine ernsthafte Option für dich dar. Entscheidend ist an dieser Stelle das Modul, welches du endgültig nicht bestanden hast. Als Daumenregel gilt: Die Einschreibung in einen Studiengang, in dem das besagte Modul nicht (als Pflichtfach) vorkommt, ist für dich weiterhin möglich.
Warum nur als Daumenregel? Weil die Bewertung, ob ein Modul aus Studiengang X mit einem Modul aus Studiengang Y übereinstimmt, sehr unterschiedlich ausfallen kann. Und das je Bundesland, Hochschule und Studiengang. Die inhaltliche Äquivalenz zweier Module wird im Einzelfall geprüft und hängt damit von der subjektiven Einschätzung der jeweiligen Kontrollinstanz ab. So kann es beispielsweise vorkommen, dass in einem Fall die Module „Mathematik I“ und „Grundlagen der Mathematik“ nicht als inhaltlich gleichwertig angesehen werden, während in einem anderen Fall die Module „Chemie“ und „Thermodynamik“ sehr wohl als äquivalent durchgehen. Dir bleibt also nichts anderes übrig, als eine individuelle Prüfung für jede Wechseloption durchführen zu lassen.

Quelle: https://www.studienscheiss.de/drittversuch-nicht-bestanden/