Bafög nach verlorenem Prüfungsanspruch?
Ich studiere derzeit noch Jura, bin im 4 Semester eingeschrieben. Ich habe jetzt zwei Klausuren nicht angetreten, da ich mich entschlossen habe aufzuhören. Somit habe ich den Prüfungsanspruch im Fach Rechtswissenschaft verloren durch endgültiges Nichtbestehen der Zwischenprüfung.
Bekomme ich da eine Benachrichtigung von der Uni oder werde exmatrikuliert? Muss ich das dem Bafög Amt melden und alle Förderungsbeitrage für das 4 Semester zurück zahlen?
Oder lege ich am Ende des 4 semesters einfach keinen Nachweis über die Zwischenprüfung vor und verliere dann den Anspruch auf Förderung?
Und wenn die das im Nachhinein herausfinden, gilt das dann als Betrug?
Ich will nicht betrügen und bin wirklich am verzweifeln, bitte antwortet nur ernst oder gar nicht.
Vielen Dank schonmal!
2 Antworten
Also so schlecht wie du selbst recherchierst hast du wirklich nichts im Jura Studium zu suchen...
https://www.studienabbrecher.com/infos/finanzen/bafog
Wenn du deine Prüfung endgültig nicht bestehst bekommst du einen Brief in dem dir mitgeteilt wird, dass du zum Zeitpunkt xyz von Amts wegen Exmatrikuliert wirst. Ab diesem Datum hast du keinen Anspruch mehr auf Bafög.
Und wenn die das im Nachhinein herausfinden, gilt das dann als Betrug?
Was genau soll den diesen "Betrug" ausmachen?
Warum machst du es dir nicht ganz einfach und rufst beim Bafög Amt an? Die sind nett, kompetent und können Dir die Auskunft geben, die du brauchst
Das würde ich auch raten!