Was passiert bei der Bundeswehr nach der Verpflichtung?
Hallo!
Im allgemeinen kann man sich ja zwischen 17-30 Jahren das erste mal bei der Bundeswehr für etwa 12 Jahre verpflichten. Ich schildere ein kleines Beispiel.
Ich bin 18 Jahre, habe einen guten Realschulabschluss und verpflichte mich für 13 Jahre. Das heisst: Mit 31 Jahren endet meine Verpflichtung. Kann ich mich nach dem 31 Jahr nochmals verpflichten? Und wenn ja, wie? Wenn nein, was passiert dann mit mir? Ich habe ja dann nur einen Realschulabschluss und keine weitere Ausbildung. Bin ich dann praktisch "auf mich allein gestellt"?
Liebe Grüße, Johanna
4 Antworten
Du kannst jederzeit einen "Antrag auf Übernahme in das Verhältnis eines Berufssoldaten" (BS) stellen. Aber wie das mit Anträgen so ist, sie können auch abgelehnt werden. Bei mir ist das z. B. so passiert. Ich bin nach dem Abi für eine Verpflichtungszeit von 14 Jahren zum Bund und habe nach 6 Jahren einen Antrag auf BS gestellt. Der wurde abgelehnt.
Nach einer mindestens 12-jährigen Verpflichtungszeit hat man das Recht auf Übernahme in den Öffentlichen Dienst als Beamter der gehobenen Laufbahn. Das ist dann sozusagen der Rettungsanker, wenn "draußen" gar kein Job zu kriegen ist.
Bei einer mindestens 12-jährigen Verpflichtungszeit erhält man noch zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus der Bw sog. Übergangsgebührnisse. D. h. man bekommt sein letztes Gehalt weitergezahlt. Das soll einem ein gewisses Polster für die Jobsuche geben.
So ist die aktuelle Gesetzeslage, die sich natürlich jederzeit ändern kann, wenn der Staat kein Geld mehr hat. Gesetze können unsere Politiker ja ändern, wie sie lustig sind.
Als ich damals meinen Verpflichtungsbogen ausgefüllt habe, stand dort auch noch etwas von einer Abfindung nach 14 Jahren von 80.000DM, steuerfrei. Im Laufe der Zeit wurden per Gesetz diese Berechnungsgrundlagen mehrmals geändert. Als ich dann nach 14 Jahren ausschied, waren es nur 15.000€, zu versteuern mit 30%.
Der öffentliche Dienst der gehobenen Laufbahn entspricht der Besoldungsgruppe A9-A12. Das passiert über den sog. "Eingliederungsschein". Dann wirst du verbeamtet. Also auf Lebenszeit. In deiner Feldwebel-Funktion wirst du nach dem Ausscheiden aus den Streitkräften natürlich nicht mehr arbeiten können.
ausbildung gibts beim bund. bfd gibts auch noch und der schon angesprochene berufssoldat steht eh jedem offen. und ja, die meisten menschen sind "auf sich allein gestellt". Das nennt man auch: "Erwachsen".
Kann ich den "Berufssoldat" nach der Verpflichtung anfangen? Und mit dem "auf sich allein gestellt" meinte ich, ob ich nach der Verpflichtung zusehen muss, wo ich beruflich anfange?
bei einer Verpflichtungszeit von 13 Jahren mit deinem Schulabschluß hast du auch eine Berufsausbildung bzw. Meisterausbildung absolviert. Ausnahme ist nur der Truppendienst: Hier hast du aber dienen vollen Berufsförderungsanspruch, d.h.: du leistet eigentlich nur rund 11Jahre Wehrdienst und bereitest dich auf den Übergang in das zivile Leben vor durch den Besuch der Bundeswehrfachschule (höherer Schulabschluß)- nach Ablauf der Dienstzeit stehen dir nochmals 3 jahre zur Berufsförderung zu (du bekommst zwischen 75 und 90% deines letzten Gehaltes weitergezahlt). Du hast hier die möglichkeiten zu studieren oder einen neuen Beruf zu erlernen. Außerdem besteht die möglichkeit ab einer 12-jährigen Verpflichtungszeit einen Eingliederungs-oder Zulassungsschein in Anspruch zu nehmen. Du verzichtest hierbei auf einige Gebührnisse bekommst dafür aber einen leichteren Zugang in den öff. Diesnt übernommen zu werden bei gleichzeitiger 10 jähriger Garantie der letzten Einkommenshöhe. Du kannst dich mal unter ....dienstzeitende .de vorab informieren. Als Soldat wirst du durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr beraten und unterstützt.
Wenn du fertig bist, bist du fertig.. es sei denn du machst Beruffsoldat,
Da hast du allerdings Viele Vor- und Nachteile
Wie so oft mal wieder ein schwachsinniger Kommentar. Es gibt genug Möglichkeiten der Wiedereingliederung in das Zivilleben.
Sie meint wahrscheinlich militärisch. Da macht man Berufssoldat
genau das meine ich. ich wollte nach der verpflichtung wissen, ob ich dann weiter machen kann mit der bundeswehr
Danke für deine Hilfe. Ich werde deine Frage sobald ich kann auszeichnen.