Trotz festen Arbeitsvertrages zur Bundeswehr?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

In Absprache beider Parteien kann eine Freistellung des Arbeitnehmers erfolgen. Es gibt dazu allerdings keinen gesetzlichen Anspruch auf Erhalt des Arbeitsplatzes, bzw. auf Freistellung.

https://www.hwk-hamburg.de/fileadmin/user_upload/Beratung/Downloads/Merkblatt_Freiwilliger_Wehrdienst.pdf

Zum ersten wurde mir erzählt ich kann mich von meinem Arbeitgeber freistellen lassen für die Dauer der Grundausbildung.

Bezüglich der Grundausbildung erwãhne ich es nochmals; die Grundausbildung ist fester Bestandteil jeder Art des Militärdienstes, nicht etwa eigenständig o.ä. und steht dem Dienst in den Streitkräften voran. Sie vermittelt dem Rekruten die Grundbegriffe des Soldatendaseins, nicht mehr und nicht weniger. 

Man kann nicht nur die GA absolvieren, die GA ist ohne die anschließende Dienstzeit quasi nutzlos und überflüssig.

Der FWD ist von min. 7 bis max. 23 Monaten zu leisten, es gibt eine sechsmonatige Probezeit.

Willst du beispielsweise Feldwebel werden, solltest du diese Laufbahn wählen, ggf. ist es möglich, einen Meisterbrief zu erwerben.

Ich würde ein erneutes Gespräch mit einem Karriereberater empfehlen, dort kannst du dich noch einmal im Detail informieren. 

Ich denke, dir ist die Kontaktadresse bekannt, ansonsten hilft die BW Karriereseite weiter. Dort findest du auch noch einige Infos zum Thema.

ponter  25.07.2017, 10:00

Der FWD kann im Übrigen auf eine SaZ Dienstzeit verlängert werden, Eignung usw, vorausgesetzt, falls das noch nicht bekannt gewesen sein sollte.

ponter  09.08.2017, 19:42
@ponter

Danke für das Sternchen.