Trotz festen Arbeitsvertrages zur Bundeswehr?
Hallo, ich bin 26 und in einem festen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. Mich reizt es schon seit mehreren Jahren zur Bundeswehr zugehen. Ich habe mich auch schon um einen Beratungstelefon gekümmert. Jedoch würde ich gerne vorher schon einiges wissen. Zum ersten wurde mir erzählt ich kann mich von meinem Arbeitgeber freistellen lassen für die Dauer der Grundausbildung. Ohne Arbeitsrechtliche Konsequenzen und Kündigung etc. Mich würde interessieren ob dies stimmt, zumal es ja keinen Wehrdienst mehr gibt. In Foren finde ich immer nur Aussagen über die Einberufung. Da es ja aber nur noch den freiwilligen Wehrdienst gibt, ist dies ja in meinem Fall völliger Quatsch. Und kann ich falls es mir wieso auch immer nicht zusagt den Dienst quittieren? Gibt es eine Probezeit ? Oder muss ich mich mindestens für 1 Jahr verpflichten ?
Zum anderen kann ich mich nicht wirklich über eine Laufbahn entscheiden. Ich würde gerne in den technischen Dienst. Ich hab mittlere Reife und eine abgeschlossene Berufsausbildung als Elektroniker für Betriebstechnik und ein paar Jahre Berufserfahrung. Bewerbe ich mich nun als Feldwebel oder als Unteroffizier ? Bei welchem Dienstgrad habe ich die möglich evtl bei der Bundeswehr meinen Meisterbrief zu machen ? Über die Dauer von 8-12 Jahren Verpflichtung und eventuelle Auslandseinsätze bin ich informiert, da ich vor einigen Jahren schon einmal bei einem Beratungsgespräch war.
Liebe Grüße,
1 Antwort
In Absprache beider Parteien kann eine Freistellung des Arbeitnehmers erfolgen. Es gibt dazu allerdings keinen gesetzlichen Anspruch auf Erhalt des Arbeitsplatzes, bzw. auf Freistellung.
Zum ersten wurde mir erzählt ich kann mich von meinem Arbeitgeber freistellen lassen für die Dauer der Grundausbildung.
Bezüglich der Grundausbildung erwãhne ich es nochmals; die Grundausbildung ist fester Bestandteil jeder Art des Militärdienstes, nicht etwa eigenständig o.ä. und steht dem Dienst in den Streitkräften voran. Sie vermittelt dem Rekruten die Grundbegriffe des Soldatendaseins, nicht mehr und nicht weniger.
Man kann nicht nur die GA absolvieren, die GA ist ohne die anschließende Dienstzeit quasi nutzlos und überflüssig.
Der FWD ist von min. 7 bis max. 23 Monaten zu leisten, es gibt eine sechsmonatige Probezeit.
Willst du beispielsweise Feldwebel werden, solltest du diese Laufbahn wählen, ggf. ist es möglich, einen Meisterbrief zu erwerben.
Ich würde ein erneutes Gespräch mit einem Karriereberater empfehlen, dort kannst du dich noch einmal im Detail informieren.
Ich denke, dir ist die Kontaktadresse bekannt, ansonsten hilft die BW Karriereseite weiter. Dort findest du auch noch einige Infos zum Thema.
Danke für das Sternchen.
Der FWD kann im Übrigen auf eine SaZ Dienstzeit verlängert werden, Eignung usw, vorausgesetzt, falls das noch nicht bekannt gewesen sein sollte.