Was muss ich beachten/tun wenn gegen einen BAB Bescheid Widerspruch einlegen will?

4 Antworten

Lege in jedem Fall Widerspruch ein. Damit bleibt der Fall weiter "offen" und muss nicht komplett neu aufgerollt werden.

Lege das Schreiben vom Anwalt deines Vaters bei und bitte sie, das "anzurechnende Einkommen" aufzuschlüsseln. Vermutlich handelt es sich dabei um den Betrag, den dein Vater dir monatlich "schuldet".

Frag an deiner Schule und bei deinem Arbeitgeber nach, ob es dort jemanden gibt, der sich mit dem Thema auskennt.

Mach einen Termin bei einer Sozialberatung (Diakonie, Awo, Caritas) und beim Arbeitsamt/ im BIZ.

Und lies dir die BAB-Seiten im Netz gründlich durch - von Anfang bis Ende. Das ist zwar eine Menge Arbeit, aber vielleicht verstehst du am Ende besser, was da gerade passiert...

Du schreibst da einfach hin, dass das anzurechnende Einkommen bei dir nicht vorhanden ist da dir dein Vater nur 20 Euro Unterhalt zahlt und du daher dem Bescheid widersprichst. Kontoauszüge mit den Unterhaltszahlungen wären da hilfreich.

Da gilt dann § 68 SGB III

https://dejure.org/gesetze/SGB_III/68.html

Das heißt dann aber, dass sich die das Geld von deinen Eltern wohl holen werden.

Wenn du Bab bekommst dann hast du ja eine Ausbildungsvergütung .... Diese erhöht sich ja in jedem Ausbildungsjahr , also erhälst du entsprechend weniger bab. .... War bei meiner Tochter auch so , beim ersten Antrag bekam sie was bewilligt für 18 Monate, beim 2. Antrag dann nicht mehr weil ihre Vergütung zu hoch war in der zweiten Hälfte der Ausbildung. ....

QueenOfFragen 
Beitragsersteller
 08.02.2018, 13:20

Ich bekomme 30€ mehr Gehalt und 160€ weniger BAB

Sage beim Amt, dass dein Vater sich weigert das zu zahlen. Es gibt da so ein extra Formular, so dass denn das Amt dir das vorstreckt und sich dann beim Vater zurückholt

Paulina42  08.02.2018, 08:23

Nein er muss die ganze Differenz zahlen. Aber wie gesagt: darum musst nicht du dich kümmern

QueenOfFragen 
Beitragsersteller
 08.02.2018, 08:22

Naja er zahlt ja Unterhalt und zwar 20 €, so wie es von seinem Anwalt oder wem auch immer berechnet wurde.

Was mich nur stutzig macht ist, das bei meinem Antrag 115,49€ Anzurechnendes Einkommen steht

XC600  08.02.2018, 12:42
@QueenOfFragen

Das anzurechnende Einkommen ist dein eigenes, deshalb bekommst du weniger als vorher .....