Was muss ich beachten/tun wenn gegen einen BAB Bescheid Widerspruch einlegen will?
Kurze Infos vorab: Es geht um meinen BAB Bescheid. Bisher habe ich 287€ bekommen und bin damit auch mehr oder weniger gut ausgekommen, doch jetzt soll ich nur noch 126€ bekommen.
Grund ist das Einkommen meines Vater aus dem Jahr 2016. In meinem Antrag davor war dieses so gering, dass es nicht beachtet wurde. Doch danach hat er wohl mehr verdient, so dass es diesmal mit beachtet wurde.
An MEINEN Ein- und Ausgaben ändert das aber nichts! Er zahlt mir zwar jeden Monat Unterhalt aber nur 20€ (habe dazu auch ein Schreiben von seinem Anwalt). Im Antrag steht ein "Anzurechnendes Einkommen" von 115,49€. Was hat dieses Einkommen also mit mir zu tun ??
Ich will nun Widerspruch einlegen, weil die Frau vom Amt meinte das es die einzige Möglichkeit wäre, da sie alles richtig berechnet hätte.
Ich habe das noch nie gemacht und weiß also nicht was ich schreiben bzw. welche Unterlagen ich beilegen sollte. Vielleicht hat hier jemand ein paar Tipps für mich ??
4 Antworten
Lege in jedem Fall Widerspruch ein. Damit bleibt der Fall weiter "offen" und muss nicht komplett neu aufgerollt werden.
Lege das Schreiben vom Anwalt deines Vaters bei und bitte sie, das "anzurechnende Einkommen" aufzuschlüsseln. Vermutlich handelt es sich dabei um den Betrag, den dein Vater dir monatlich "schuldet".
Frag an deiner Schule und bei deinem Arbeitgeber nach, ob es dort jemanden gibt, der sich mit dem Thema auskennt.
Mach einen Termin bei einer Sozialberatung (Diakonie, Awo, Caritas) und beim Arbeitsamt/ im BIZ.
Und lies dir die BAB-Seiten im Netz gründlich durch - von Anfang bis Ende. Das ist zwar eine Menge Arbeit, aber vielleicht verstehst du am Ende besser, was da gerade passiert...
Du schreibst da einfach hin, dass das anzurechnende Einkommen bei dir nicht vorhanden ist da dir dein Vater nur 20 Euro Unterhalt zahlt und du daher dem Bescheid widersprichst. Kontoauszüge mit den Unterhaltszahlungen wären da hilfreich.
Da gilt dann § 68 SGB III
https://dejure.org/gesetze/SGB_III/68.html
Das heißt dann aber, dass sich die das Geld von deinen Eltern wohl holen werden.
Wenn du Bab bekommst dann hast du ja eine Ausbildungsvergütung .... Diese erhöht sich ja in jedem Ausbildungsjahr , also erhälst du entsprechend weniger bab. .... War bei meiner Tochter auch so , beim ersten Antrag bekam sie was bewilligt für 18 Monate, beim 2. Antrag dann nicht mehr weil ihre Vergütung zu hoch war in der zweiten Hälfte der Ausbildung. ....
Ich bekomme 30€ mehr Gehalt und 160€ weniger BAB
Sage beim Amt, dass dein Vater sich weigert das zu zahlen. Es gibt da so ein extra Formular, so dass denn das Amt dir das vorstreckt und sich dann beim Vater zurückholt
Nein er muss die ganze Differenz zahlen. Aber wie gesagt: darum musst nicht du dich kümmern
Das ergibt sich aus den tatsächlichen Einkommen deiner Eltern abzüglich den Freibeträgen.
Das anzurechnende Einkommen ist dein eigenes, deshalb bekommst du weniger als vorher .....
Naja er zahlt ja Unterhalt und zwar 20 €, so wie es von seinem Anwalt oder wem auch immer berechnet wurde.
Was mich nur stutzig macht ist, das bei meinem Antrag 115,49€ Anzurechnendes Einkommen steht