Was muss Vermieter machen wenn Keller feucht / nass wird?
Durch die Außenwand im Keller läuft Regen in den Keller.
Mindestens aus einer Stelle. Eine Stelle konnten wir auf jeden Fall lokalisieren. Ich denke es gibt aber mehrere Stellen weil es wirklich schon eine Menge Wasser ist.
Was muss der Vermieter bei so einer Situation tun?
Wir haben schon alle Sachen von der Wand weg gestellt. Und sind jeden Tag am Pfütze wegmachen.
Haben wir beispielsweise ein Recht auf finanziellen Schadensersatz?
Weil wir ja die gesamte Wohnung mit Keller gemietet haben?
Danke
3 Antworten
Wenn ein finanziell messbarer Schaden entstanden ist, habt Ihr natürlich ein Recht darauf, dass dieser ausgeglichen wird, etwa dass da nun ein verschimmelter Schrank steht und möglicherweise auch beschädigte Inhalte.
Unbedingt müsst Ihr dem das mitteilen und ihn auffordern, das zu beheben; schriftlich empfiehlt sich.
Je nach Lage des Hauses und Wassermenge würde ich auch überlegen, ob nicht ein Auszug sinnvoll wäre. Es könnte ja im Extremfall etwas absacken und das ist dann nicht nur Euer Problem; da hätte er ja einen Totalschaden. Es ist definitiv in seinem Interesse, das Haus abzudichten.
Klar, der Vermieter muss den Schaden beseitigen.
Wenn eure Gegenstände Schaden nehmen zahlt das erst mal eure Hausratversicherung, und holt sich das ggf. von der Wongebäudeversicherung des Vermieters wieder.
Ja man kann - wenn der Keller wirklich nicht benutzbar ist oder stark eingeschränkt - die Miete senken. Aber um wie viel, das kann man pauschal schwer sagen.
Ich würde da entweder nen Anwalt oder den Mieterschutzbund nehmen (letzteren kann man eh jedem Mieter empfehlen). Denn: Wenn du z.B. 200€ von der Miete einbehältst, der Vermieter klagt und das Gericht sagt "100€ wären angemessen"; dann hast du die 100€ an Miete nicht bezahlt. Kommt der Betrag über 2-3 Monatsmieten, dann kann dir der Vermieter fristlos kündigen.
Daher sollte man heutzutage Mietminderungen nur nach professioneller Beratung machen.
Mach auf jeden Fall genügend Beweisfotos.
Zeige dem VM den Schaden zwingend schriftlich an. Zudem muss eine Frist zur Behebung gesetzt werden (mit konkretem Datum). Gleichzeitig muss eindeutig geschrieben werden, dass die Nutzung des Kellers relevant behindert wird.
Das Ganze aber vorab nett formulieren, denn Du musst ihm schon die Möglichkeit geben, den Schaden zu beheben. Und eine Baufirma, die sich um Abdichtung oder Drainage kümmert, ist gerade nicht leicht und schnell aufzutreiben.