Zwangsabmeldung eines Mieter beim Einwohnermeldeamt, kennt hier jemand eine gute Vorlage?

7 Antworten

man kann sich nur selbst abmelden. Ein Zwangsabmelung gibt es nicht. Dafür braucht man keine Vorlage, sondern geht zum Einwohnermeldeamt und gibt seine neue Adresse bekannt

Ich habr das gleiche problem. mein ex ist noch bei mir gemeldet und er meldet sich nicht ab. er ist zurueck nach sizilien habe keine neue anschrift von ihm. was kann ich tun das er nicht mehr bei mir gemeldet ist und auch keine post und sonstiges hier ankommt. bitte um hilfe

Die Frage ist zwar schon älter, taucht aber beim Suchbegriff "Zwangsabmeldung" ganz oben in Google auf, desw. noch mal eine Antwort, da die bisherigen Antworten falsch sind:

Natürlich gibt es eine Zwangsabmeldung. Diese kann allerdings nur der Vermieter durchführen, nicht der Nachmieter.

Der Abgemeldete wird dann, wenn keine neue Anschrift ermittelt werden kann, als "O.f.W." im Melderegister geführt (ohne festen Wohnsitz)

Unterstellt, die Wohnung ist neu vermietet, dann nehme diesen MV und gehe damit zum Einwohnermeldeamt, lege diesen vor. Dann erfolgt eine Abmeldung von Amtswegen. Du selbst kannst das nicht. Denn da muss geforscht werden wohin der Mieter verzogen ist bzw. sich aufhält und nach dort müssen die Anmeldeunterlagen geschickt werdem.

Mismid  07.03.2009, 19:31

und wenn es nicht erforscht werden kann, bleibt er halt solange in der Wohnung gemeldet bis er irgendwann wieder auftaucht oder stirbt

CKlum 
Beitragsersteller
 07.03.2009, 19:18

danke für die info, endlich mal eine antwort die passt ...

Also, es soll nicht abgemeldet werden, wenn ich das so verstehe. Eine Zwangsabmeldung abmelden, ist für mich, das eine Zwangsabmeldung läuft und Du diese Abmeldung abmelden möchtest! Da mußt Du schon selbst zum Einwohnermeldeamt gehen.