Wie sage ich es meinem Vermieter, dass ich ausziehen möchte?
Würde mich über Eure Ratschläge freuen. Folgendes: Wir bewohnen zu zweit ein Einfamilienhaus. Der Vermieter (und Freund) ist vor einigen Jahren gestorben, die Tochter hat das haus geerbt. Sie wohnt jedoch nicht hier in der Gegend. Wir haben ihr versprochen, das Haus und Grundstück in Ordnung zu halten. Im Gegenzug hat sie die Miete nicht erhöht in den Jahren. Wir haben ein sehr gutes, fast familiäres Verhältnis, da wir uns schon 25 Jahre kennen. Wir sind beide Rentner, und das Riesengrundstück mit vielen Büschen und Bäumen ist von uns nicht mehr zu bewältigen. Hinzu kommt, dass das Haus nicht altersgerecht ist: Bad und Schlafzimmer sind in der 1. Etage - Küche und Wohnzimmer im Erdgeschoss. Es lässt sich auch nicht anders gestalten... Mein Mann ist fast 70, hat einige Bandscheibenschäden....Ich habe Bedenken, dass er irgendwann nicht mehr nach oben gehen kann (Lift anbauen ist unmöglich). Ich möchte eigentlich schon jetzt die Reissleine ziehen, bevor es zu spät ist. Habe mich bei einer Genossenschaft eingetragen und dachte, das dauert bestimmt lange, ehe die eine geeignete Wohnung für uns haben. Doch schon nach 3 Wochen hat man uns jetzt eine Parterrewohnung mit kleiner Terrasse und kleiner eigenen Wiese angeboten (wäre optimal für uns und unseren kleinen Hund). Die Wohnung wird komplett altersgerecht saniert und wäre Mitte Oktober fertig. Im August kommt die Tochter mit Familie hierher für ein paar Tage und ich habe jetzt schon Bauchschmerzen, es ihr zu sagen. Aber das Angebot muss ich annehmen, so etwas bietet sich so schnell nicht wieder. Ich möchte es nicht nur schriftlich machen...wie soll ich da jetzt vorgehen. Vielen Dank!
9 Antworten
Kann den anderen nur zustimmen: Ihr habt für Eure Entscheidung gute und nachvollziehbare Gründe und müsst in aller erster Linie an Euch denken.
Ihr solltet formal korrekt kündigen und dürft Euch nicht von Emotionen und Mutmaßungen, wie es aufgenommen werden könnte, beeinflussen lassen.
1. Es geht hier um einen Vertrag, der schriftlich und fristgerecht gekündigt werden muss.
2. Ihr habt ein gutes Verhältnis, deshalb solltet Ihr so fair sein, es dem Vermieter so bald als möglich mitzuteilen, damit er sich darauf einstellen kann und sich überlegen kann, wie er mit der Situation rein sachlich umgeht (Wird das Haus vielleicht verkauft? Oder renoviert? Oder schnellstmöglich wieder vermietet?...)
Ich kann leider auch nur zustimmen, dass private Vermieter im Moment der Kündigung manchmal von Dr. Jekyll zu Mr. Hyde werden... Kann sein, muss aber nicht. Wenn Ihr Euch fair und korrekt verhaltet, macht das die andere Seite vielleicht auch.
Also ich finde die Entscheidung auszuziehen kommt ja nicht von sonst wo her. Die Gründe oben haben alle Hand und Fuss und geben der Vermieterin keinen Anlass böse zu sein, oder sonstiges. Ich würde mir hier keine allzu viele Gedanken machen.
Dann ruft doch erstmal beim Vermieter an und begründet die anstehende Kündigung.
Im August kommt die Tochter mit Familie hierher für ein paar Tage und ich habe jetzt schon Bauchschmerzen, es ihr zu sagen.
Wenn Ihr eine normale gesetzliche Frist von 3 Monaten habt, dürfte der August zu spät sein.
Selbst wenn nicht: Ich wäre hier fair und würde jetzt schon bescheid geben, damit der Vermieter hier jetzt schon einen Nachmieter suchen kann.
Wenn du Ende Oktober ausziehen willst, muss der Vermieterin spätestens bis zum 3. August die Kündigung schriftlich vorliegen. Darauf würde ich nicht verzichten, denn so ein "sehr gutes, fast familiäres Verhältnis" kann sich bei der Gelegenheit ganz schnell ändern
Ruf Sie an und erkläre es ihr, das wird Sie schon verstehen. Früher ist in jedem Fall besser, so hat Sie genügend Zeit neue Mieter zu finden und ggf. Renovierungen durchzuführen. In jedem Fall solltest du die Kündigung fristgerecht einreichen (normalerweise 3 Monate Kündigunsfrist), auch wenn ihr ein sehr gutes Verhältnis habt, ändert sich so etwas oft wenn es um Mieteinnahmen (Geld) geht.