Was muss ich tun um meine Bedarfsgemeinschaft zu verlassen?
Hallo erstmal
İch bin 17 und lebe mit meiner Familie. Mein alleinerziehender Vater arbeitet in einem 450 Euro Job wo er glaube ich noch Zuschüsse vom Arbeitsamt bekommt. Nun möchte ich mein eigenes Geld verdienen und Frage mich wie ich von Hartz iv wegkommen kann und ob ich dafür ausziehen muss?
Vielen Dank für die Antworten
5 Antworten
Du bist als minderjähriges Kind solange in der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deines Vaters, solange du deinen eigenen Bedarf nach dem SGB - ll nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst.
Erst wenn du mehr anrechenbares Einkommen als Bedarf hättest, würdest du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - deines Vaters raus sein und müsstest ihm dann entsprechend anteilig für Miete, Haushaltsstrom, Essen usw.von deinem Einkommen selber etwas zahlen.
Als Minderjähiger bleibst du in der Bedarfsgemeinschaft,
Wenn du volljährig bist und eigenen Einkommen hast, das höher ist als der Anteil, den deine Eltern für dich erhalten, könntest du aus der BG ausscheiden. Dann müsstest du natürlich diesen Ausfall DIREKT an deine Eltern zahlen.
Selbstverständlich kannst du dann dort nicht kosten los wohnen und leben.
So langsam solltest du es aber einmal mitbekommen haben, habe dich schon min. einmal darauf aufmerksam gemacht !
Es spielt keine Rolle ob das Kind minderjährig oder volljährig ist, ab 25 wäre das Kind wohnhaft bei den Eltern eh seine eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), aber auch minderjährige Kinder sind aus der BG - der Eltern raus, wenn diese ihren Bedarf aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken können.
Wenn du genug Geld verdienst um für dich selber aufkommen zu können bist du automatisch raus allerdings muss man auch seinen Teil der Miete selber zahlen.
Dein Vater kriegt ALG 2 und Deinen Mietanteil für Dich.
Wenn Du aus der Bedarfsgemeinschaft raus willst, dann mußt Du entweder genug Geld verdienen, so daß der anrechenbare Teil Deines Einkommens das Geld, welches Dein Vater für Dich vom Jobcenter bekommt, vom Betrag her übersteigt oder Du mußt aus- bzw. umziehen.
Das ist aber für Minderjährige und generell für ALG 2 - Bezieher nicht so einfach.
Warum willst Du denn aus der Bedarfsgemeinschaft raus?
Nein. Nur wenn Du - grob gesagt - mehr verdienst als Dein Vater für Dich vom Amt bekommt. Oder wenn Du 25 wirst.
Lass dich mal beim Jugendamt beraten vielleicht findest du dort mehr Informationen
İch möchte nicht raus . İch dachte ich muss wenn ich mein eigenes Geld verdienen möchte