Kann ich meine KFZ-Versicherung von Teilkasko auf Haftpflicht jederzeit ändern?

9 Antworten

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Das handhaben die einzelnen Gesellschaften jeweils unterschiedlich. Viele Versicherer akzeptieren derartige Teilkündigungen auch während des laufenden Versicherungsjahres, einige stellen sich da aber quer und verweisen auf Kündigungsfristen.

Du kannst alternativ auch einen Termin mit dem betreuenden Vertreter machen und einen Änderungsantrag stellen, der dann kurzfristig wirksam werden sollte.

gilfi 
Beitragsersteller
 06.09.2012, 22:06

danke die Versicherung hat sich bei mir gemeldet und aus Kulanz mein Vertrag mit sofortiger wirkung umgeändert auf HAFTPFLICHT ohne Teilkasko

Hallo Gilfi, die Dame hat leider Recht! Sie können Versicherungen und auch Teil-Versicherungen nur zum Ablauf bzw. zur Hauptfälligkeit kündigen mit einer Frist von 4 Wochen. Machen sie also eine schriftliche Teil-Kündigung der Kfz-Versicherung und bitten um Kündigung der Teilkaskoversicherung zum 1.1.2013 und um eine kurze schriftliche Bestätigung! Bitte beachten, dass hier nur eine Teil-Kündigung vorliegt und nicht eine komklette Kündigung: d.h. die Bestätigung bitte sorgfältig lesen, nicht dass nachher die kpl. Kfz-Versicherung gekündigt ist - soll ja schon mal vorgekommen sein!

JA das stimmt du kannst KFZ versicherung immer zur Jahres ende entweder Kündigen oder Ändern!

ICH GLAUBE ICH WURDE FALSCH VERSTANDEN ICH WILL NICHT MEINE AUTOVERSICHERUNG KÜNDIGEN

SONDERN NUR TEILKASKO RAUS HABEN

NUR HAFTPFLICHT VERSICHERT SOLL DAS FAHRZEUG SEIN

SgtMiller  20.07.2012, 15:08

ich mach fasz ne Wette , dass Du ein paar Wochen später einen TK Schaden haben wirst.

Und dann beißt Du Dich in den Allerwertesten!

So was nennt man Schicksal.

Du hast eine Kündigungsfrist zu beachten! Die beträgt einen Monat zum Jahresende! Also bis Ende November kündigen, dann gelten die neuen Versicherungsbedingungen ab 01. Januar des nächsten Jahres.

siola55  19.07.2012, 22:43

dann gelten die neuen Versicherungsbedingungen ab 01. Januar

Wieso die neuen Versicherungsbedingungen ab 1.1.2013, du meinst wohl die Vertragsänderung zum 1.1.2013 !? Versich.bedingungen bleiben natürlich die alten wie bisher!