Hilfe beim Personalfragebogen!
Ich bin gerade dabei meine Personalfragebogen für meine Ausbildung (Bankkauffrau) auszufüllen und da habe ich ein paar Fragen wo ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt!
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"Erkundigungen können über mich bei folgenden Personen oder Stellen eingezogen werden" –– Frage: Was genau ist gemeint? Soll ich hier mein altes Gymnasium und meine Arbeitsstelle (Arbeite momentan Vollzeit) angeben?
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"Erhalten Sie eine Rente oder Versorgungsbezüge?" –– Frage: Wie finde ich heraus ob ich momentan eine Rente oder Versorgungsbezüge erhalte? Erhält man dass nicht immer wenn man Vollzeit eingestellt ist? Wenn ja, gebe ich einfach meine momentane Arbeitsstelle an?
Vielen Dank im Voraus und tut mir leid wenn das alles hier dumm klingt!
LG Serine
7 Antworten
- Eltern, Pastor, Schufa usw. - irgendwelche Menschen die Dir wohlgesonnen sind.
- Solange Du arbeitest erhälst Du Lohn oder Gehalt. Guck auf Deine Kontoauszüge ob Du bereits Rente o.ä. bekommst.
Der neue Arbeitgeber will sich bei Deinen alten Arbeitgebern über Dich erkundigen. Normalerweise hat der alte Arbeitgeber Schweigepflicht, darf also nicht so ohne weiteres persönliche Dinge über Dich preisgeben. Du sollst Deinen alten Arbeitgeber also von seiner Schweigepflicht entbinden. Hier ist meiner Meinung nach Vorsicht geboten. Woher weißt Du, was der dann so alles ausplaudert?
Du wirst doch wohl wissen, ob Du eine Rente bekommst? Zum Beispiel eine Waisenrente oder eine Witwenrente.
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Du sollst dem Arbeitgeber eine Erlaubnis zur Erkundigung über deine Person erteilen. Ich würde hier zunächst nichts ausfüllen und abwarten, ob jemand etwas dazu sagt. Dann kannst du immer noch fragen, wozu das notwendig ist.
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Wenn du eine Rente oder Versorgungsbezüge bekommen würdest, hättest du entsprechende Geldeingänge auf deinem Konto. Es ist davon auszugehen, dass du diese nicht hast, denn sonst wüsstest du darüber sicherlich Bescheid. Antwort: Nein
Hallo,
die "Erlaubnis zu Erkundigungen" würde ich zunächst offen lassen.
Rente/Versogungsbezüge sind Zahlungen, die man jetzt bereits von einem Nicht.-Arbeitgeber bekommt: z.B. Halbwaisenrente, private Rentenversicherungen, Zahlungen von Kammern (es geht nur um Auszahlungen, die man jetzt schon erhält).
Viel Erfolg in der Ausbildung!
Gruß
RHW
Zu 1. Du kannst hier deinen derzeitigen Arbeitgeber angeben, wenn du willst. Zu 2. Antwort: Nein. ( Du erhältst zur Zeit weder Rente noch sonstige Versorgungsbezüge. Du bekommst gerade Gehalt vom derzeitigen Arbeitgeber)