Darf meine Mutter Geld von mir verlangen?
Hey, ich bin 18 jahre alt und gehe in die 11. Klasse auf einer Fos.
Meine Eltern sind schon lange getrennt und ich lebe mit meiner Mutter zusammen.
Nun habe ich vor 2 Monaten einen 450€ nebenjob angefangen und meine Mutter verlangt etwas Miete von mir bzw will mir auch nicht wirklich Taschengeld (50€ im Monat) mehr zahlen.
Doch sie kriegt doch Kindergeld und noch unterhalt von meinem Vater für mich da ich noch Schülerin bin.
Ich würde gerne mein Geld von der Arbeit fürs Reisen sparen, doch als ich das als Argument gesagt hatte meinte sie, dass sie auch für die Rente (in 20jahren) sparen möchte.
Wie liegen meine Rechte? Mit dem Taschengeld, Miete etc..?
18 Antworten
Du bist volljährig und dein Unterhalt vom Vater geht auf dein Konto. Es sei denn, du stimmst zu, dass deine Mutter das Geld direkt bekommt.
Und wurde generell schon ausgerechnet wer überhaupt was zahlen muss?
Denn auch ab Volljährigkeit ist deine Mutter ebenso wie dein Vater für deinen Unterhalt zuständig!
Dein 450 Euro kann ggf. sogar angerechnet werden in Teilen - je nach Billigkeit. Auch das solltest du nicht außer Acht lassen! Dein Vater weiß vom Minijob?
Einen Taschengeldanspruch hast du nicht. Aber du hast Anspruch darauf, dass deine Eltern für deinen Unterhalt aufkommen. Den Teil den deine Mutter zahlen muss, kann sie dir anstatt in Bar, auch in Kost und Logis anbieten. Und das Kindergeld in Höhe von 219 Euro behält sie wahrscheinlich ja auch komplett ein?!
Der Unterhalt sollte erstmal vernünftig berechnet werden! Das macht kostenlos das Jugendamt für dich.
Und vielleicht stellt sich heraus, dass deine Mutter auch zahlen müsste. Dann kann sie ihren Teil ja behalten für Kost und Logis. Was sie allerdings sein lassen sollte: dir zu erzählen, dass sie ja was für ihre Rente sparen will! Dafür darf sie gerne selbst arbeiten gehen! Und du könntest den 450 Euro Job ja auch jeder Zeit wieder hinschmeißen. Schule ist eh wichtiger! Und weil du ihn jederzeit wieder hinwerfen könntest, wird er meistens auch nicht angerechnet beim Unterhalt wenn man noch Schüler ist.
Im Grunde ist ihre "Forderung" eher als moralischer Aspekt zu werten. Aber solange die generelle Unterhaltssache gar nicht wirklich geklärt ist, würde ich ihr auch nichts geben. Denn sie heimst sich offensichtlich neben dem Kindergeld noch den Unterhalt vom Vater ein und will zusätzlich Geld von dir?! So funktioniert es aber nicht...
Also lasse deinen Anspruch mal genau errechnen, dir das Geld vom Vater auf dein Konto überweisen, setze dich mit deiner Mutter zwecks Kostenaufstellung zusammen und dann wird man weiter sehen.
Der Anspruch der Mutter. im Hinblick auf Ihre veränderte Einkommenssituation einen angemessenen Beitrag für Kost und Logis zu verlangen, ist durchaus üblich.
Fliegen Sie raus, wird es deutlich teurer und mit Urlaubsgedanken ist dann Schluß.
Der Gesetzgeber hat diese Frage nicht eindeutig geregelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nennt zwar die Grundlage, dass Verwandte in gerader Linie stets verpflichtet seien, einander Unterhalt zu gewähren und "dass ein unverheiratetes minderjähriges Kind von seinen Eltern die Gewährung von Unterhalt insofern verlangen kann, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit dafür nicht ausreichen" ("Bedürftigkeitsparagraph": BGB § 1602).
Auf Taschengeld hast du keinen Anspruch, dass ist eine Freiwillige Leistung deiner Eltern.
Deine Mutter hat (auf Deutschland bezogen, in der Schweiz sieht das anders aus) kein Recht von dir Kostgeld, Anteile an der miete oder sowas zu verlangen, wie beim TG wäre das wenn dann eine freiwillige Leistung.
Unterhalt und Kindergeld kannst du an dich auszahlen lassen, dann ist aber deine Mutter nicht mehr verpflichtet dich zu Hause wohnen zu lassen. Behält sie beides ein, dann muss sie dich kostenlos Wohnen lassen und Verpflegen.
Nicht in Deutschland.
Die Eltern können dann maximal sagen du bist 18, da hat der Maurer ein Loch in der Wand gelassen. Und in dem fall würde bei der Unterhaltsberechnung, das Einkommen des Kindes ran gezogen werden und verrechnet werden. Wodurch es dann je nach Einkommen möglich ist, dass die Eltern nichts mehr zahlen müssen. Die Grenze müsste so pauschal bei 800€ + Fahrkosten und ggf andere notwendige Kosten die als Freibetrag durchgehen liegen. Aber frag mich jetzt nicht was da alles so als Freibetrag durchgehen kann
Warum bekommt deine Mutter deinen Unterhalt vom Vater, ab 18 könntest Du ihn an dich selber überweisen lassen, was bekommt sie an Unterhalt für dich, wie sieht es mit dem Einkommen deiner Mutter aus, leben im Haushalt noch andere Personen, werden Sozialleistungen wie z.B. ALG - 2 oder besser Hartz - lV vom Jobcenter bezogen, hast Du deinem Vater mitgeteilt das Du einen Nebenjob machst ?
Weder muss deine Mutter Taschengeld zahlen, noch darf sie eine Mietzahlung oder Kostgeld von dir verlangen, aber wenn Du selber Einkommen hast, kann sie natürlich einen Beitrag deinerseits erwarten, möchtest Du das nicht, dann könnte sie dich im schlimmsten Fall vor die Tür setzen.
Aber dann würde sie je nach Einkommen und evtl. weiteren Unterhaltspflichten auch dir gegenüber unterhaltspflichtig, sie hätte dann einen Selbstbehalt von min. bereinigten 1400 € Netto, dass würde auch beim Vater zutreffen.
Würdest Du nicht mehr im Haushalt der Mutter leben, dann stünden dir derzeit 860 € an Unterhalt zu, vorausgesetzt das die Eltern leistungsfähig wären und in dieser Höhe zahlen könnten.
Darauf würde dann dein Kindergeld voll angerechnet, evtl. könntest Du prüfen lassen ob dir Bafög - zusteht.
Beende den 450 Euro Job und hole dir "inoffiziell" anders das Geld, indem du Nachbarn hilfst, Babysitten etc. Außerdem gibt es immer noch Anlässe wie Weihnachten, Geburtstag etc. Das hat zwei Vorteile:
- Deine Mutter lässt dich in Ruhe
- Du leuchtest nirgends auf sonst wird dir eventuell das Kindergeld und der Unterhalt gestrichen d.h. du hast unterm Strich einen Verlust, obwohl du arbeiten gehst
Das ist auch mein Kenntnisstand. Ist es aber nicht so, dass sie sich tatsächlich an den Mietkosten beteiligen muss, wenn ihr Einkommen eine bestimmte Höhe überschreitet?