Was macht man wenn eine Versicherung trotz Gerichtsurteil nicht zahlt?
12 Antworten
Wenn Du ein vollstreckbares Urteil hast zahlt die Versicherung sofort.
Aber natürlich kannst Du auch ein Urteil haben das nicht vollstreckbar ist weil z.B. Revision zugelassen ist - sich also eine höhere Instanz damit beschäftigen kann. Dann wird die Versicherung evtl. in Revision gehen und ein neues Gericht auf einem höheren Level beschäftigt sich erneut mit dem Fall.
Sobald das Gerichtsurteil rechtskräftig ist (= nach Ablauf der Rechtsmittelfrist) beantragst Du beim zuständigen (Amts-)Gericht eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils. Hierzu mußt Du Deine Ausfertigung des Urteils dem Gericht vorlegen. Anschließend kannst Du einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung des Urteils beauftragen. Hierzu bieten sich mehrere Möglichkeiten an:
Auftrag zur
- gütlichen Einigung bzw. deren Ausschluß
- Pfändung
- Abgabe der Vermögensauskunft mit bzw. ohne vorheriger Pfändung bei Nichtzahlung
- Beantragung eines Haftbefehls bei Nichterscheinen bzw. Weigerung der Abgabe zur Vermögensauskunft
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluß
Sofern Dir eine Kontonummer der Versicherung bekannt ist, ist letztere Variante die häufigste. Der Auftrag erfolgt über ein Formular, das Du auf der Homepage des zuständigen Amtsgerichtes ausfüllen und herunterladen kannst.
Da es sich um eine Versicherung handelt, gehe ich davon aus, daß sie letztendlich auch bezahlen wird. Deshalb würde ich die Beauftragung des gesamten o.g. Repertoires mit der damit einhergehenden Vorstreckung der Vollstreckungskosten nicht scheuen.
In Deutschland hat die Polizei damit überhaupt nix zu tun.
Ich kenne Dein Heimatland nicht. In D wird die Mobiliarvollstreckung nicht von der Polizei, sondern von Gerichtsvollziehern durchgeführt.
Reagieren die Gerichtsvollzieher schnell und effektiv?
Ja, natürlich. Sonst verient er ja nix. Und da bei ner Versicherung üblicherweise auch was zu holen ist, geht die Vollstreckung schnell.
In angemessener Zeit, wobei sie das Gesetz umsetzen. Kein GV in D wird im Falle, daß der Schuldner die Zahlung bzw. den Zugang zu seiner Wohnung/Geschäftslokal verweigert, die Zwangsvollstreckung einstellen, obwohl laut Auftrag für diesen Fall weitere Schritte angeordnet sind. Er wird unverzüglich die weiteren Maßnahmen einleiten.
Der Artikel bezieht sich auf die Versicherungsleistung im Schadenfall. In Deinem Fall verfügst Du bereits über ein Urteil. Das hat mit Deinem verlinkten Geschreibsel nichts zu tun. Das sind zwei Paar Schuhe.
Was wenn die Firma monatlich eine Rente leisten muss? Muss der Gerichtsvollzieher immer beauftragt wenn man die Rente nicht bekommt?
In wie weit hilft ein Anwalt bei solchen Sachen? beim Gericht?
Und wie lange dauert das Verfahren des Gerichts?
Ein Anwalt betreibt in diesem Falle nur noch die Vollstreckung. Die Gebühren hierfür sind nach dem RVG sehr niedrig. Allerdings ist das für die RAs kein lukratives Geschäft, weswegen die meiner Erfahrung nach die Angelegenheit gerne mal ne Zeit lang liegen lassen. Besser ist es, sich selbst darum zu kümmern. Die Erstellung der vollstreckbaren Ausfertigung mit Zusendung erledigt das Gericht ziemlich flott (vielleicht 1 Woche bis 10 Tage). Sobald Du den korrekt ausgefüllten Antrag samt Vollstreckbare Ausfertigung beim zuständigen Vollstreckungsgericht eingereicht hast, wird dieser sofort an den GV weitergeleitet. Dieser ist angehalten, den Auftrag unverzüglich auszuführen. Je nachdem, ob der Schuldner am Ort des GVs wohnt oder in dessen Bezirk dauert es in der Praxis maximal 2 Wochen bis zur Vollstreckung. Innerhalb einer weiteren Woche erhältst Du das Vollstreckungsergebnis mitgeteilt.
Vielleicht nochmal die Frage vorweg: Hast Du persönlich für Deinen konkreten Fall ein Urteil, das rechtskräftig ist? Oder meinst Du allgemeine Urteile in ähnlichen Fällen?
Wenn Du bereits geklagt hast, müsstest Du ja eigentlich einen Rechtsvertreter haben. Da würde ich dann mal nachforschen, wie der Stand der Dinge ist.
Verstehe die Gegenfrage ehrlich gesagt nicht. Hast Du ohne Anwalt selber Klage gegen ein Versicherungsunternehmen geführt und gewonnen? Oder hattest Du einen Anwalt? Oder hast Du - was ich stark vermute - selber gar nicht geklagt, sondern willst Dich auf ein anderes Urteil in einem anderen Fall berufen?
Bracht man bei sowas Anwalt oder Rechtsvertreter? hab gelesen dass man allein sowas macht.
Um welche Versicherungsart dreht es sich u. ab wann wurde das Urteil gefällt ? Weißt Du auch das die Anwälte gegen das Urteil es Anfechten können . Es gibt fristen . Lese Dir mal den ganzen Vertrag mit den Klauseln durch sonst gehe es mit RW durch .
Wenn du schon beim Gericht warst hast du ja sicherlich einen Anwalt. Lass den doch mal ein Schreiben aufsetzen.
Und wenn die Versicherung darauf auch nicht reagiert übergib das dem Gerichtsvollzieher. Dann sollte das sehr schnell erledigt sein.
In wie weit hilft ein Anwalt bei solchen Sachen? beim Gericht?
Und wie lange dauert das Verfahren des Gerichts?
Ein Anwalt hilft schon deshalb weil er genau weiß wie man so einen Brief schreibt und weil da sein Briefkopf drauf ist.
Da merkt die Versicherung sehr schnell das mit dir nicht zu spaßen ist und wird bezahlen.
im meinen Land vernachlaessigt die Polizei die Durchsetzung weil sie ueberfordert sind oder weil sie keine Lust haben. Es sei denn dass man Beziehung hat.
Wie effektiv ist die Vollstreckung in Deutschland?