Wohnngseigentumsrecht - Ablesen der Wasseruhr

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Da mußt du schon gut begründen.

Denn insbesondere § 14 Abs. 3 WEG schreibt vor, dass du Einwirkungen auf das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden hast, sowiet sie auf einen zulässigen Gebrauch beruhen. Das ist beim Ablesen der Wasserzähler der Fall.

Du kannst zwar auch den Zutritt des Verwalters verweigern, wenn du dies nachvollziehbar so begründen kannst, dass es unzumutbar für dich wäre. Da müssten dann die Gründe in der Person des Verwalters liegen. Das wird nicht einfach, weil du dir ggf. vorhalten lassen musst, dass wenn es so schwerwiegende Gründe gegen den Verwalter gibt, dass es an deinem Rechtsschutzbedürfnis wohl fehlt, wenn du nicht gleichzeitig versuchst, den Verwalter aus dem Amt zu hebeln. Solltest du dennoch damit durchkommen, müsstest du dir (auf deine Kosten) gefallen lassen, dass ein Neutraler die Wasserstände abließt.

Die Eigenablese ist problematisch, weil hier der Vorteilsnahme zu Lasten einer korrekten Ablese Tür und Tor geöffnet werden können, weil es eben kaum kontrollierbar ist. Das müsste zumindest von der WE-Versammlung beschlossen werden. Das gilt auch bei der Schätzung, die nur eine Not-, keinesfalls aber eine Dauerhafte Lösung ist. Die Gemeinschaft könnte den Zugang zu deiner Wohnung nach wie vor erstreiten, oder aber verlangen den Zähler auf deine Kosten außerhalb deiner Wohnung zu installieren, damit man dein Sondereigentum nicht mehr stören muss, wenn man ablesen will.

angy2001  27.11.2013, 23:16

DH! besser kann man es nicht sagen.

Yentl51 
Beitragsersteller
 27.11.2013, 12:25

Ich danke Dir sehr. So was hatte ich schon befürchtet.

als Hausverwalter bestimmt, welcher auch einmal im Jahr in jeder Wohnung die Wasseruhren abliest und die Stände dem zuständigen Wasserwerk übermittelt und dann entsprechend die Wasserkosten der einzelnen Wohnungen für die Nebenkostenabrechnung ermittelt.

Also alles Hauptwasserzähler? Stutzig macht mich hier allerdings das jeder einzelne Mieter wohl eher einen eigenständigen Vertrag mit dem Wasserwerk hat, oder? Bezahlt der Mieter monatliche Abschlagszahlungen an das Wasserwerk oder an die Hausverwaltung?

Yentl51 
Beitragsersteller
 27.11.2013, 18:03

Meine Überschrift war : Wohnungseingetumsrecht. Es geht hier nicht um Mietwohnungen, sondern um Eigentumswohnungen. Die Abschlagszahlungen werden an die Hausverwaltung gezahlt.

werbon  28.11.2013, 13:07
@Yentl51

Deswegen kann auch dort ein Hauptwasserzähler jeder Wohneinheit installiert sein.Also leider immer noch nicht beantwortet wie es sich verhält. Also dann sind das alles Zwischenzähler und damit die Verwaltung berechtigt die Zählerstände selbst zu ermitteln. Nur warum sollen diese Werte an das Wasserwerk übermittelt werden? Das sollte denen doch egal sein?

Die Eigentümergemeinschaft hat einen Vertrag mit dem Wasserwerk, und die wird vertreten durch den Hausverwalter.

Sorry gerade jetzt erst gelesen. Das ist dann klare Sache.

wenn es richtig ist, wie du beschrieben hast, dass jede Wohnung einen eigenen Hauptwasserzähler hat verstehe ich nicht, warum Verwalter sich darum kümmert. Ihr zahlt doch die Abschläge direkt an den Lieferanten und damit erscheint diese Position NICHT in der Abrechnung. Ich weiß dass sowas in Norddeutschland vorkommt.

Normalerweise ( in RestDeutschland) hat jedes Haus einen Hauptwasserzähler und es müssen die Zwischenzähler abgelesen werden.

Immofachwirt  27.11.2013, 13:47

Normalerweise ( in RestDeutschland) hat jedes Haus einen Hauptwasserzähler und es müssen die Zwischenzähler abgelesen werden.

Davon gehe ich auch hier aus, weil andernfalls die Wasserkosten ja nicht in der Nebenkostenabrechnung auftauchen würden, wie der User geschrieben hat. ;-)

Yentl51 
Beitragsersteller
 27.11.2013, 18:06

Wir zahlen die Abschläge an die Hausverwaltung, jede Wohnung hat einen Zwischenzähler und keiner der Eigentümer hat einen Vertrag mit dem Wasserwerk. Das Wasser erscheint in der Abrechnung. Ich habe doch nirgendwo behauptet, dass es sich um Hauptwasserzähler handelt....

Tabaluga1961  27.11.2013, 18:59
@Yentl51

dann bitte künftig die Frage genauer schreiben

Yentl51 
Beitragsersteller
 29.11.2013, 08:26
@Tabaluga1961

Oder die Frage besser lesen, erst nachdenken, und dann schreiben ?

Du kannst es selber machen, auch dem Wasserwerk selber mitteilen. Ein Zutrittsrecht hat nur ein Mitarbeiter der Wasserwerke. Den müssteest du vermutlich dann selber bezahlen.

Yentl51 
Beitragsersteller
 27.11.2013, 09:33

Kannst Du mir auch sagen, wo ich das nachlesen kann ? Das wäre sehr nett.

SpringBrauner  27.11.2013, 13:21
@Yentl51

Da muss man etwas um die Ecke denken, Du hast deinen Vertrag mit den Wasserwerken, nicht mit dem Hausableser. Also bist du dem Vertragspartner verpflichtet. Und da gilt das: http://www.buzer.de/gesetz/3478/a48354.htm

Ich würde mit den Wasserwerken reden, vielfach wird das schon selbst abgelesen und hingeschickt.

Yentl51 
Beitragsersteller
 27.11.2013, 18:09
@SpringBrauner

Keiner der Eigentümer hat einen Vertrag mit dem Wasserwerk. Die Eigentümergemeinschaft hat einen Vertrag mit dem Wasserwerk, und die wird vertreten durch den Hausverwalter. Jede Wohnung hat einen Zwischenzähler, damit der Verbrauch wohnungsgebunden ermittelt werden kann.