Was kostet es über Anwalt jemand ein Annäherungsverbot / Betretungsverbot auszusprechen?
Ich möchte jemandem (es gibt gute Gründe) über einen Anwalt ein Annäherungsverbot auf 20m um mich bzw ein Betretungsverbot für das Haus meiner Eltern aussprechen.
Ist dies möglich oder nicht?
6 Antworten
Das ist so nicht möglich. Ein Annäherungsverbot kann ein Anwalt nicht aussprechen, sondern den betreffenden nur auf etwaige Rechtsfolgen einer unerwünschten Annäherung hinweisen. Das Betretungsverbot für das Haus deiner Eltern, müssen diese als Hausrechtsinhaber aussprechen, auch hier kann ein Anwalt lediglich eine Mitteilung verfassen.
Grundsätzlich geht das, auch ganz ohne Anwalt.
Das, was Du vermutlich meinst, ist ein Annährungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz. Ein solches Verbot kann nur ein Gericht verhängen. Hierzu gehst Du zur Rechtsantragsstelle bei Deinem Amtsgericht. Allerdings solltest Du dort auch Beweise oder die Adressen von Zeugen nennen können, die Deine Behauptungen belegen. Denn nur, weil mir die Nase von jemandem nicht passt, kann nicht einfach ein solches Verbot ausgesprochen werden. Da muss es schon sehr gewichtige Gründe wie drohende Gewalt oder Stalking geben.
Dann gibt es auch kein Annäherungsverbot durchs Gericht. Es muss schon schwerwiegendes vorgefallen sein. Und das liegt nach deiner Schilderung nicht bzw. nicht mehr vor. Somit sind die Gründe eines Verbotes nicht existent. Und nur, um jemanden eins auszuwischen möchtest du die ohnehin am Limit arbeitenden Gerichte belästigen?
Hallo,
1) Das hängt von der "Güte der Gründe" ab.
2) Das hängt von den bisherigen Vorfällen ab.
3) Das hängt vom Anwalt ab.
4) Das hängt vom Richter ab.
Die Kosten trägt bei guten Gründen der "Beklagte", oder Du und der "Beklagte" oder der Staat wenn Du kein Geld hast und Dir einen Beratungshilfeschein besorgst...
Das Hausverbot können deine Eltern selbst aussprechen. Das hat die selbe rechtliche Verbindlichkeit, als wenn es ein Anwalt in ihrem Namen tut. Und das Annäherungsverbot musst du schon Gerichtlich durchsetzen, weil das ein Anwalt gar nicht darf. Und dazu bedarf es guter Gründe und das wird nicht billig.
Du meinst ein Verbot über das Gewaltschutzgesetz. Das muss beim zuständigen Amtsgericht beantragt wird. Ich habe mal gehört das die Kosten bei 100 EUR liegen.
Hallo. danke erstmal.
Nein ich will jemand, der mich betrogen und verpfiffen hat, ohne Stellung einer Strafanzeige (obwohl mehrere glasklare Straftaten vorliegen), in der Weise eins auswischen, dass er nicht mehr in meine Nähe kommen darf.
In dem Sinne war es Stalking, das zwar inzwischen aufgehört hat, aber mich auch nach Jahren noch Tag für Tag mit Hass erfüllt und beschäftigt. Körperliche Gewalt war von Seiten des Stalkers jedoch nicht dabei.