Führerschein unter 1,50?
Ich bin 18 und will im November endlich meinen Führerschein machen. Aus privaten Gründen durfte ich ihn nicht vorher machen. Jedenfalls gibt es bei mir ein im wahrsten Sinne kleines Problem. Im Internet steht, die Mindestgröße für den Führerschein ist 1,50 cm. Ich bin aber nur 1,47 cm groß, will aber auch kein Gutachten machen, weil das um die 400€ kostet. Das einzige was ich bräuchte wäre eine kleine Pedalverlängerung für Bremse, Kupplung und Gas. Würde das gehen, ohne Gutachten mit 1,47 cm den Führerschein zu machen? Überhaupt, ist es normal mit 18 noch 1,47 cm groß zu sein?
7 Antworten
Hallo,
nachdem ich erst auch zu mir selbst gesagt habe, es gibt doch keine Mindestgröße, wurde ich eines Besseren belehrt.
Es gibt zwar wirklich keine per Gesetz, aber es gibt die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung. Darin steht in Anhang B auf Seite 86:
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2.16 Minderwuchs
Im allgemeinen Körpergröße unter 1,50 m, häufig verbunden mit Krafteinschränkung.
Je nach den Umständen fachärztlich-orthopädisches Gutachten erforderlich.
Intensive Fahrprobe durch einen aaSoP erforderlich.
Lenkung, Pedalerie, Sitzposition, Sitzgestaltung müssen auf die körperlichen Gegebenheiten abgestimmt werden, wobei die Kräfteverhältnisse zu beachten sind.
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Daher solltest du das Ganze vorab mit der Fahrschule deines Vertrauens oder direkt mit der Führerscheinstelle / Fahrerlaubnisbehörde besprechen.
Jetzt könnte man sagen, besser erst mit der Fahrschule, da man sich dann vielleicht irgendwie durchmogeln kann.
Es gab aber leider schon den Fall einer Frau, die bis zur praktischen Prüfung alles durchgezogen hat und dann auf Grund ihrer Größe direkt vor der praktischen Prüfung vom Fahrprüfer nicht zugelassen wurde.
Ich wünsche dir viel Erfolg.
Viele Grüße
Michael
Meine Tochter hat genau das gleiche Problem. Nur kann sie problemlos den Führerschein machen. Braucht in kleinen Autos auch keine Verlängerung. LKW wird sie aber nicht fahren können.
Es gibt in Deutschland keine Mindestgröße zum Erwerb der Fahrerlaubnis, lediglich ein Mindestalter.
Ein Gutachten würde an deiner Größe zudem auch nichts ändern ;-)
Erkundige dich bei deiner Wunschfahrschule bezgl. Sitzkissen, Klötze auf den Pedalen, da gibt es natürlich Möglichkeiten das Du das Fahrzeug bedienen kannst.
Es gibt in Deutschland keine Mindestgröße zum Erwerb der Fahrerlaubnis
Das dachte ich auch erst.
Es gibt in Deutschland zwar kein Gesetz, dass eine Mindestgröße vorschreibt, es gibt aber die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung die 1,50 m Körpergröße vorschreiben.
Siehe meine Antwort.
Gruß Michael
Ist nicht normal
Aber 1,47 ist schon ziemlich klein. Ich habe gesagt das es eigentlich nicht normal ist. Da ich weitere umstände nicht weiß und die person nicht kenne kann ich das so genau nicht beurteilen. Und nochmal ich hab gesagt ich find es nicht normal, und nicht "ich akzeptiere es nicht"
Warum nicht? Jeder Mensch ist anders. Sie ist eben klein geraten. Na und!? Ist doch nicht schlimm.
Normal ist es nicht, ist schon sehr klein. Laut Gesetz darfst du ein Fahrzeug nur mit Behelfstechnik bewegen.
Vollständig wäre das Ganze, wenn du dazu geschrieben hättest, dass es sich dabei um die Gesetzgebung in Österreich handelt.
Für Deutschland gibt es keine Mindestgröße.
Gruß Michael
Ich muss meinen Kommentar berichtigen.
Es gibt in Deutschland zwar kein Gesetz, dass eine Mindestgröße vorschreibt, es gibt aber die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung die 1,50 m Körpergröße vorschreibt.
Wer mehr wissen will findet das in meiner Antwort.
Gruß Michael
Du musst nur mal das Gesetz zur Hand nehmen: § 4. (1) Die Eignung einer Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen setzt eine Körpergröße von mindestens 155 cm und bei Kraftfahrzeugen der Klassen C(C1), CE(C1E), D(D1) und DE(D1E) von mindestens 160 cm voraus.(2) Personen, deren Körpergröße das im Abs. 1 angeführte Mindestmaß nicht erreicht, gelten unter den in § 8 Abs. 3 Z 2 oder 3 FSG angeführten Voraussetzungen als zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet, wenn dieser Mangel durch die Verwendung von Behelfen, Fahrzeugen mit bestimmten Merkmalen oder Ausgleichkraftfahrzeugen ausgeglichen werden kann.