Hallo,
mein Vermieter meinte gerade zu mir das es eine Frechheit ist das ich keinen Winterdienst gemacht habe und möchte mir dies in Zukunft aufbrummen bzw mir Kosten über die Nebenkostenabrechnung umlegen... er meinte auch ich müsste den ganzen Hof Schippen welcher ausschließlich von seiner ansässigen Firma genutzt wird, ich laufe Lediglich an diesen Hof vorbei .
zur Faktenlage:
hab ich folgendes gefunden
https://www.test.de/Winterdienst-Wann-Mieter-und-Eigentuemer-Schnee-schippen-muessen-4780083-0/
-> Winterdienst muss im Mietvertrag geregelt sein
Um Mieter wirksam in die Pflicht zu nehmen, reicht ein Aushang im Hausflur nicht aus. Auch ein Gewohnheitsrecht, wonach Erdgeschossmieter stets räumen und streuen müssen, gibt es nicht (Oberlandesgericht Frankfurt, Az. 16 U 123/87). „Mieter sind nur zum Räum- und Streudienst verpflichtet, wenn sich das aus ihrem Mietvertrag ergibt. Im Mietvertrag müssen alle Rechte und Pflichten des Mieters geregelt werden“, bestätigt Ropertz. Heißt konkret: Im Mietvertrag muss beispielsweise stehen, dass die Mieter in einem Haus abwechselnd streuen müssen. Was dann „abwechselnd“ bedeutet, kann sich wiederum aus der Hausordnung ergeben. Wenn eine ausdrückliche Regelung fehlt, bleibt der Vermieter für den Gehweg verantwortlich.
Tipp: Der Eigentümer kann in diesem Fall entweder selbst schippen oder seinen Hausmeister beziehungsweise einen professionellen Räumdienst beauftragen. Die Kosten dafür muss er nicht allein tragen. Er darf sie über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.
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bei mir im Mietvertrag Steht zum Winterdienst rein Garnichts... ganz im gegenteil
->
Der Vermieter verpflichtet sich zur Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftlichen Flächen...
darunter waren ein Paar Zeilen welche wir gestrichen hatten (mit Unterschicht) bei Vertragsunterzeichnung welche besagten das die Wegereinigung und Streupflicht an Dritte Übertragern werden kann und die Kosten umgelegt werden können.
dadurch das der Bereich gestrichen wurde frage ich mich ob nun trotzdem umlegen kann oder nicht wenn er dritte beauftragt da es ja extra gestrichen wurde...