Mieter bekommt Gehalt in Zukunft erst am 15. und möchte deshalb die Miete auch erst am 15. überweisen. Spricht da was dagegen?

14 Antworten

Meine schlechte Erfahrung, z. B., aber nicht jeder muss diese Erfahrung machen.

Der vorherige Eigentümer einer Wohnung hatte mit der neuen Mieterin, die erst nach dem Verkauf einzog, vereinbart, dass sie die Miete immer erst dann bezahlt, wenn sie ihr Geld bekommt, nämlich Geldeingang bei ihr am 10.

Von dieser Vereinbarung wusste ich nichts und als die erste Miete nicht vertragsgemäß auf dem Konto war und ich sie direkt darauf ansprach, erzählte sie mir etwas von einer Vereinbarung, die sie getroffen hat. Ich erklärte mich einverstanden mit Zahlungseingang bei mir spätestens am 12. eines Monats. Im ersten Monat hatte es funktioniert, im zweiten dann war es der 13. und wieder 1 Monat später erst am 17. Sie erhielt darauf hin von mir eine Abmahnung und dann klappte es halbwegs.

Was ich vorher schon vermutet hatte, hat sich also bestätigt. Wer nicht in der Lage ist, dass er sich sein Geld so einteilt, dass am Monatsersten genügend Geld für die Mietzahlung auf dem Konto ist, damit die Miete nach der gesetzlichen Frist auch rechtzeitig bezahlt werden kann, stellt damit unter Beweis, dass er seine Finanzen nicht im Griff hat. Er/sie ist finanziell unzuverlässig.

Natürlich kann man als Vermieter im Individualfall eine abweichende Vereinbarung treffen, aber ich würde es nicht mehr tun.

Dagegen könnte sprechen das der Vermieter damit nicht einverstanden ist.

albatroz1102 
Beitragsersteller
 11.05.2022, 11:59

Sonst nichts?

anitari  11.05.2022, 12:03
@albatroz1102

Reicht das nicht?

Wenn der Mieter mehrmals deutlich verspätet zahlt könnte ihm der VM, nach erfolgloser Abmahnung, kündigen.

albatroz1102 
Beitragsersteller
 11.05.2022, 12:06
@anitari

Habe als Vermieter aber nichts dagegen.

Der Vermieter kann einer Vertragsänderung hinsichtlich der Fälligkeitstermins der mtl. Mietzahlung zustimmen.

Der Mieter wär ohne eine solche Zustimmung an die vereinbarte Zahlungsweise gebunden.

Gleiches würde übrigens auch gelten, wenn der Mieter seine Gehalt künftig wesentlich im Voraus erhalten sollte.

Wenn sich beide Parteien einig sind, kann man die Miete auch am 29. des übernächsten Folgemonats zahlen. Das ist nicht verboten.

Wichtig ist nur was im Vertrag steht bzw vereinbart wurde. Das kann nicht eine Seite einfach so ändern

Das können Vermieter und Mieter frei miteinander vereinbaren.

Üblich ist zwar eine Mietzahlung zum Monatsbeginn, aber wenn es Dir als Vermieter nichts ausmacht, kannst Du natürlich auch den 15., 18. oder 22. vereinbaren.