Parken auf Sperrfläche auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums
Ich habe auf einer Sperrfläche auf dem Parkplatzgelände eines Einkaufszentrums geparkt und eine Verwarnung erhalten. Ist die Polizei den berechtigt ein Bußgeld zu erteilen? Ich dachte es handelt sich um Privatgelände des Einkaufszentrums. Kann jemand helfen?
4 Antworten
kommt drauf an wo das war .. im Landesordnungswidrigkeitengesetz Baden-Württemberg z.B. ist eine Ahndung vorgesehen
Landesgesetz über Ordnungswidrigkeiten (Landesordnungswidrigkeitengesetz - LOWiG) Vom 8. Februar 1978
§ 12 Parken auf Privatgrundstücken
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ein Kraftfahrzeug vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen
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auf einem Stellplatz unbefugt parkt, obwohl deutlich sichtbar und allgemein verständlich darauf hingewiesen wird, daß die Benutzung durch Unbefugte untersagt ist,
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vor oder in Grundstücksein- und -ausfahrten unbefugt parkt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Alle Ordnungsvorschriften des Straßenverkehrsrechts (StVG, StVO, StVZO) können wegen ihrer spezifischen Ordnungsfunktion nur auf öffentlichen Straßen und Verkehrsflächen Geltung beanspruchen. Auf privatem Gelände haben sie keine direkte Geltung, sofern der private Flächeneigentümer dies nicht will.
Auf Privatgelände ohne öffentlichen Verkehr können daher auch keine Verkehrsordnungswidrigkeiten von der Polizei oder beispielsweise von kommunalen Ordnungsbehörden verfolgt werden.
Auf fast allen Parkplätzen der Einkaufszentren stehen überall, zumindest an der Einfahrt, Schilder mit dem Text Hier gilt die StVo.
Ausgeschrieben bedeutet das Strassen Verkehrsordnung und diese ist zu beachten!
Die Parkplätze der Läden sind ganz selten ein Privatgelände sondern öffentlich zugänglich!
Auf fast allen Parkplätzen der Einkaufszentren stehen überall, zumindest an der Einfahrt, Schilder mit dem Text Hier gilt die StVo.
eben - weil sie nicht automatisch gilt ... sondern nur wenn der Eigent+ümer des Privatgrundstücks es will .. deswegen auch das Schild .. das bräuchte man sonst nicht ...
Warum nicht? Könnte ja sein das sogar ein Mitarbeiter des Einkaufszentrum das veranlasst hat? Die haben ja da sicher nicht ohne Grund eine Sperrfläche....
Wenn das Gelände nicht komplett umzäunt und die Einfahrtstore geschlossen sind, gilt dort auch die StVo.
Diese Privatfirmen haben aber keine Vollzugsrechte!
Außerdem geht der Artikel in dem Link von einer ganz anderen Sachlage aus.
Die Parkplätze an den Einkaufzentren sind selten komplett umzäunt und abgeschlossen, erst dann wären sie nicht öffentlich zugänglich, denn dann würde ja kein Kunde einfahren können.
Ergo hat er die Strafe zu Recht bekommen.
Auf den Parkplätzen der Einkaufszentren gelten die allgemeinen Verkehrsregeln!
Das beantwortet aber nicht die Frage, wer für Praksünder auf dem Privatgelände zuständig ist ....
da gilt nämlich
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkplatzStVO1.php
Alle Ordnungsvorschriften des Straßenverkehrsrechts (StVG, StVO, StVZO) können wegen ihrer spezifischen Ordnungsfunktion nur auf öffentlichen Straßen und Verkehrsflächen Geltung beanspruchen. Auf privatem Gelände haben sie keine direkte Geltung, sofern der private Flächeneigentümer dies nicht will.
Auf Privatgelände ohne öffentlichen Verkehr können daher auch keine Verkehrsordnungswidrigkeiten von der Polizei oder beispielsweise von kommunalen Ordnungsbehörden verfolgt werden.
außer es gibt eine Ausnahme wie in Baden-Württemberg
im Ordnungswidrigkeitenrecht sind Zuständigkeiten zu beachten .. und grundsätzlich sind Polizei und Ordnungsamt für Falschparker auf Privatgrundstücken nicht (!) zuständig .. außwer es gibt eine gesetzliche Regelung dafür
nur so geht es nämlich, das inzwischen Supermärkte und EKZ inzwischen auch Privatfirmen mit der Überwachung der Parkordnung beauftragen können
siehe z.B. hier:
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/parkplatzkontrolle/