Was kommt nach Bezug der EU-Rente?

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Hallo Schmanddackel,

Sie schreiben:

Was kommt nach Bezug der EU-Rente?<

Antwort:

Wenn Sie Ihre Erwerbsminderungsrente bis zum Erreichen Ihres regulären Renteneintrittsalters, (je nach Geburtsdatum verschieden) erhalten, dann wird diese Erwerbsminderungsrente automatisch in die Altersrente umgewandelt!

Da Sie ab Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente keine Beiträge mehr auf Ihr Rentenkonto abführen, wird sich an der Rentenhöhe so gut wie nichts mehr ändern, abgesehen von den allgemeinen Rentenerhöhungen.

Die maximale Rentenkürzung in Höhe von 10,8 % bleibt lebenslang wirksam!

Im Übrigen können Sie jederzeit bei Ihrer zuständigen Rentenanstalt nachfragen, das ist Ihr gutes Recht!

Siehe auch unter folgendem Link Seite 4 unten, letzter Absatz:

google>>boeckler.de/pdf_fof/S-2011-511-3-3.pdf

Auszug:

Umwandlung in Altersrenten

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden längstens bis zum Erreichen des Regelrentenalters gewährt und dann in eine Regelaltersrente umgewandelt.

Im statistisch ausgewiesenen Rentenbestand finden sich entsprechend wenig Erwerbsminderungsrentner und rentnerinnen, da Versichertenrenten ab 65 Jahren nur noch als Altersrenten ausgewiesen werden.

Vergleichende Betrachtungen sollten sich daher sinnvollerweise auf die Neuzugänge beziehen.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Die Höhe der Rente bleibt die gleiche..nur der Name wird abgeändert und dann ist es die Altersrente statt EU-Rente..also ändert sich im Prinzip nur der Name!!

Schmanddackel 
Beitragsersteller
 26.11.2013, 20:39

Na, die Info kam flott ... vielen Dank!

amdros  26.11.2013, 20:42
@Schmanddackel

Gern geschehen..hätte Dir allerdings gern etwas positiveres anworten wollen :-))

hallo,

du wirst eine der möglichen altersrente beziehen, es ist nicht die regelaltersrente, da du ja eu warst. es ist vorraussichtlich die rente für langjährig versicherte.

du wirst also eu-rentner nicht bestraft, lediglich der zugangsfaktor zur altersrente rediziert sich auf 0,6667 anstatt 1. allerdings werden entgeltpunkte auch nur bis zum 62 lebensjahr berechnet.

beste grüsse

dickie59

Der Bezug von Rente ist ebenfalls Versicherungszeit. Durch die Umwandlung in Altersruhegeld ändert sich an der Auszahlung also nichts.

DerHans  27.11.2013, 11:34

Die Zeiten des Rentenbezugs sind ebenfalls Versicherungszeiten. Ob es jetzt die Zurechnungszeit ist, oder Zeit des Rentenbezugs. Im Effekt ist es das gleiche.

BluePapillion  27.11.2013, 14:58
@DerHans

Rentenfaktor, abhängig von der Rentenart werden pro Jahr Entgeltpunkte erworben.

Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten haben den Wert 1,0. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5, Vollwaisenrenten 0,2 und Halbwaisenrenten 0,1. Bei Witwenrenten ist der Faktor 0,55 oder 0,6.

1 Rentenpunkt entspricht aktuell 28,14€ 0,5 demnach 14,07 0,2 demnach 5,63

Es ist demnach nicht das gleiche.

amdros  27.11.2013, 18:41
@BluePapillion

Habe es bei meinem Mann erst im vorigen Jahr erlebt..nein..es ist keine müde Mark dazugekommen..nur der Name hat sich geändert da er Altersrentner wurde. Wurde extra von der Rentenversicherung angeschrieben und blieb alles beim alten!!

BluePapillion  28.11.2013, 00:36
@amdros

Jede 2 Berechnung der DRV ist Mangelhaft, einen abschließenden Rentenbescheid sollte man "immer" von einem Unabhängigen Rentenberater (diese sind ausgebildete Juristen) überprüfen lassen.

Denn die DRV braucht bei einer korrektur, immer nur für die letzten vier Jahre nachzuzahlen.