Was kommt nach Bezug der EU-Rente?
Hallo Leute,
wenn man durch eine körperliche Einschränkung fast das ganze Arbeitsleben eine EU-Rente bezieht, wie verhält es sich dann bei Eintritt in die normale Altersrente?
Wonach richtet sich dann die Höhe der Altersrente? Ist diese in etwa gleich wie die EU-Rente?
Vielen Dank schon mal für Eure Infos.
5 Antworten
Hallo Schmanddackel,
Sie schreiben:
Was kommt nach Bezug der EU-Rente?<
Antwort:
Wenn Sie Ihre Erwerbsminderungsrente bis zum Erreichen Ihres regulären Renteneintrittsalters, (je nach Geburtsdatum verschieden) erhalten, dann wird diese Erwerbsminderungsrente automatisch in die Altersrente umgewandelt!
Da Sie ab Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente keine Beiträge mehr auf Ihr Rentenkonto abführen, wird sich an der Rentenhöhe so gut wie nichts mehr ändern, abgesehen von den allgemeinen Rentenerhöhungen.
Die maximale Rentenkürzung in Höhe von 10,8 % bleibt lebenslang wirksam!
Im Übrigen können Sie jederzeit bei Ihrer zuständigen Rentenanstalt nachfragen, das ist Ihr gutes Recht!
Siehe auch unter folgendem Link Seite 4 unten, letzter Absatz:
google>>boeckler.de/pdf_fof/S-2011-511-3-3.pdf
Auszug:
Umwandlung in Altersrenten
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden längstens bis zum Erreichen des Regelrentenalters gewährt und dann in eine Regelaltersrente umgewandelt.
Im statistisch ausgewiesenen Rentenbestand finden sich entsprechend wenig Erwerbsminderungsrentner und rentnerinnen, da Versichertenrenten ab 65 Jahren nur noch als Altersrenten ausgewiesen werden.
Vergleichende Betrachtungen sollten sich daher sinnvollerweise auf die Neuzugänge beziehen.
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Die Höhe der Rente bleibt die gleiche..nur der Name wird abgeändert und dann ist es die Altersrente statt EU-Rente..also ändert sich im Prinzip nur der Name!!
Gern geschehen..hätte Dir allerdings gern etwas positiveres anworten wollen :-))
hallo,
du wirst eine der möglichen altersrente beziehen, es ist nicht die regelaltersrente, da du ja eu warst. es ist vorraussichtlich die rente für langjährig versicherte.
du wirst also eu-rentner nicht bestraft, lediglich der zugangsfaktor zur altersrente rediziert sich auf 0,6667 anstatt 1. allerdings werden entgeltpunkte auch nur bis zum 62 lebensjahr berechnet.
beste grüsse
dickie59
Der Bezug von Rente ist ebenfalls Versicherungszeit. Durch die Umwandlung in Altersruhegeld ändert sich an der Auszahlung also nichts.
Nein, auch hier zählen die Jahre, schau mal unter Entgeltpunkte "Art der Rente" nach.
Die Zeiten des Rentenbezugs sind ebenfalls Versicherungszeiten. Ob es jetzt die Zurechnungszeit ist, oder Zeit des Rentenbezugs. Im Effekt ist es das gleiche.
Rentenfaktor, abhängig von der Rentenart werden pro Jahr Entgeltpunkte erworben.
Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten haben den Wert 1,0. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5, Vollwaisenrenten 0,2 und Halbwaisenrenten 0,1. Bei Witwenrenten ist der Faktor 0,55 oder 0,6.
1 Rentenpunkt entspricht aktuell 28,14€ 0,5 demnach 14,07 0,2 demnach 5,63
Es ist demnach nicht das gleiche.
Habe es bei meinem Mann erst im vorigen Jahr erlebt..nein..es ist keine müde Mark dazugekommen..nur der Name hat sich geändert da er Altersrentner wurde. Wurde extra von der Rentenversicherung angeschrieben und blieb alles beim alten!!
Jede 2 Berechnung der DRV ist Mangelhaft, einen abschließenden Rentenbescheid sollte man "immer" von einem Unabhängigen Rentenberater (diese sind ausgebildete Juristen) überprüfen lassen.
Denn die DRV braucht bei einer korrektur, immer nur für die letzten vier Jahre nachzuzahlen.
Na, die Info kam flott ... vielen Dank!