Was kann man dagegen tun, wenn ein Schulsozialarbeiter seine Schweigepflicht bricht?
Heei,
also es geht um einen sehr guten Freund (16). Er hat eine Essstörungen ( untergwicht) und Probleme am Herzen, sodass er in den letzten Monaten 6 mal ins Krankenhaus kam. ( Meist aus der Schule)
Die Schulleitung entgegnet dagegen ( ich zitiere) : Wir wollen dich so nicht haben, bleib bitte zuhause!
Darauf hin blieb er auch zuhause. Die Schulleitung ( ist ja klar, die sind verpflichtet dazu) hat einen Brief ans gesundheitsamt geschickt, damit er zu einem amtsarzt geht, sodass es begläubigt ist usw.
Im Brief von der Schule an das Gesundheitsamt stand nun auch drin das er schwul ist. Davon wusste nur der Sozialarbeiter was, und dieser hat Schweigepflicht.
Auch wenn er seelisch sehr belastet ist, geht das doch keinen was an oder?
ich verstehe seine aufregung, ich mein das er Schwul ist macht ihn weder Krank noch würde es ihm besser gehen wenn der Amtsarzt das weiß.
Wie gesagt seine Homosexualität hat rein garnichts mit seinen Gesundheitszustand zu tun, also will er sich beschweren
Meine bzw Seine Frage ist jetzt : Was kann er machen oder wie kann er dagegen vor gehen das Private Dinge einfach an dritte personen weiter gegeben werden ?
Danke im Vorraus.
6 Antworten
wenn er bei gesundheitsamt vorstellig wurde und die ein ärztliches attest geschrieben haben, dann haben die natürlich schweigepflicht. allerdings muss dein freund mal in seine unterlagen schauen: dort muss man eigentich unterzeichnen, dass man der weiterleitung an den "auftraggeber" zustimmt. die beim amt stellen sich teils auf den falschen standpunkt, dass z.b. die schule der auftraggeber ist, tatsächlich ist es aber der patient, denn er zahlt ja und es sind seine daten, über die er jederzeit bestimmen kann. daher sollte man darauf bestehen, dass einem beim gesundheitsamt das zeugnis ausgehändigt wird und man sollte eine weiterleitung verbieten.
es kann also sein, dass dein freund das amt befugt hat, daten weiterzugeben. was in so einem zeugnis drin zu stehen hat, ist oftmals auch nicht klar. ich finde auch, dass das amt hier keine diagnose und schon gar keine details hätte angeben dürfen, sondern nur die angabe arbeitsfähig oder nicht.
Ich fürchte, da könnt ihr gar nichts machen. Der Sozialarbeiter kann, angesichts der Rettungsaktion in der Schule, sich genötigt sehen, die Akten weiterzuleiten....nicht schön aber DIE sind ja weit mehr überfordert, als man denkt.
Wer weiß, was er für einen Verdach geäußert hat. Der Sozialarbeiter arbeitet sicher mit dem Jugendamt zusammen. Und wenn da der Verdacht auf Verwahrlosung oder/und Vernachlässigung im Raum steht, dann wird sich auch die Akte angesehen.
Es ist alles nicht richtig gelaufen, auch nicht, dass die Schule angeblich gesagt hat: "Wir wollen dich hier nicht".
Dieser Junge hat Eltern und die sind es, die etwas in die Wege leiten sollten. Ich habe hier immer das Gefühl, als ob alle Jugendlichen ohne Eltern auf der Welt wären...wo sind die?
Hast du den Brief gesehen? Liegt dieser vor? Nach meiner Sicht dürfte der Sozialarbeiter zwar dem Schulleiter davon erzählen- da dieser eine Vorgesetztenfunktion ausübt, die Schulleitung dürfte aber nicht so ohne weiteres das Gesundheitsamt darüber informieren, wenn es in keinem Zusammenhang mit der Essstörung steht - ich glaube das es hier ganz schwer eindeutig zu beantworten ist- da es ja theoretisch einen Zusammenhang geben könnte, auch wenn dein freund das anders sieht. Prinzipiell könnte hier aber schon eine Verletzung der Schweigepflicht vorliegen, rechtlich hier geregelt (dann müsste er Anzeige bei der Polizei erstatten): http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html
Dieser brief ist im Rahmen der Amtshilfe (Schule informiert Amtsarzt) geschrieben worden. Woher kennt dein Freund den Inhalt? Ein Schulsozialarbeiter hat keine Schweigepflicht, wenn er meint, dem Betreffenden zu helfen. Können seine Essstörungen nicht mit seinem "Anderssein" zusammenhängen? Es geht ja allen Beteiligten darum, ihm zu helfen, darum müssen sie sich auch austauschen. Und warum soll das Gesundheitsamt nicht wissen, welche sexuelle Orientierung dein Freund hat? Da ist doch nichts Peinliches dabei.
Ein Sozialarbeiter kann sich nur dann über seine Schweigepflicht hinwegsetzen, wenn es ganz konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung gibt. Die Mutmaßung, dass die Homosexualität in Zusammenhang mit der Essstörung stehen könnte ist dafür meines Erachtens noch nicht ganz ausreichend. Auch wenn ich nichts Peinliches an der Homosexualität finden kann, so ist es doch eine persönliche Angelegenheit, die mir in jeder Hinsicht schützenswert erscheint.
ANZEIGE !! Die dürfen allerhöchstens die Schweigepflicht brechen, wenn sein Leben auf dem Spiel steht....