Wie hart darf eine Schule Zuspätkommende bestrafeni?

9 Antworten

Wie behindert ist das denn? Angenommen, der Lehrer und zwei Schüler des Kurses kommen mit der Bahn.. die bahn hat Verspätung.. der Lehrer darf dann zu spät sein und in seinen unterricht gehen und die Schüler nicht?!!:D wenn das so wäre, wäre das ja nochmal schöner.

Übrigens durch das abschließen der Räume, wird ein Fluchtweg im Falle eines Brandes blockiert, diese regelung darf so also gar nicht durchgeführt werden

verreisterNutzer  19.11.2015, 22:12

Schulimisterium deines Bundeslandes. einfach mal ne Mail schicken. beschreib was deine schule vor hat, kannst du ja auch anonym machen. vielleicht kannst du einige andere Schüler auch dazu bringen, einen "anonymen Hinweis" auf Missachtung von Brandschutz... abzugeben ;-)

LordHenry07 
Beitragsersteller
 19.11.2015, 22:09

Die Schulleitung hat wie bereits erwähnt argumentiert dass es immernoch den Lehrerausgang, den Mensaausgang und die Fenster gibt aber das ist auch mein nächster punkt den ich überprüfen werde in wie weit Fluchtwege vorhanden sein müssen ich weiß nur nicht so recht wo ich sowas melden kann ;(

rede aufjedenfall mit deinen eltern!

und nein, sowas ist ungerecht!

LordHenry07 
Beitragsersteller
 19.11.2015, 21:27

Ja hab ich schon gemacht die wissen auch nicht so recht was man dagegen machen kann ich finde das persönliche nicht nur ungerrecht sondern finde das schon echt übertr

carolo  19.11.2015, 21:28
@LordHenry07

vielleicht sollten sich mal deine eltern mit deine/r direktor/in unterhalten

Ich halte das aus pädagogisch angemessener Handlungsweise für vollkommen überzogen für Doppelstunden insbesondere dann noch in Hauptfächern.

Eure Eltern sollten sich mal zusammenschalten und sich dann gemeinsam mal an das Kultusministerium ( oder vgl. / angemessen ) Eures Bundeslandes wenden. Also mal recharchieren, wer die nächst höhere Instanz Eures Rektoriats ist.

Es soll bei unentschuldigter Verspätung ja nicht gänzlich ohne Vermerk und ggf. im Wiederholungsfall vollkommen sanktionsfrei ablaufen, aber dann schon angemessen.

Zudem wage ich es zu bezweifeln, dass eine Verriegelung der Zugangstüren des Gebäudes während der Betriebszeiten überhaupt statthaft wäre. ( Stichwort : "Flucht - / und Rettungswege" )

LordHenry07 
Beitragsersteller
 19.11.2015, 21:41

Dieses Argument habe ich bereits auch schon gebracht unsere Schulleitung argumentiert jedoch dass man immernoch durch den nur von außen verschlossenen Lehrereingang und durch die Mensa oder auch durch die Fenster flüchten kann

Parhalia  19.11.2015, 21:58
@LordHenry07

Sämtliche regulären Zugangstüren müssen während der Betriebszeiten beidseitig zugänglich bleiben.

Wie gesagt, wendet Euch im Zweifelsfall bei argumentativem Stillstand an die nächst höhere Instanz oberhalb Eurer Schulleitung. Natürlich neben diesem Argument auch wegen des unangemessen provozierten Unterrichtsversäumnisses. 

LordHenry07 
Beitragsersteller
 19.11.2015, 22:12
@Parhalia

Vielen Dank für die Hilfe ich weiß nur noch nicht so recht wie ich mich an die nächst höhere Instanz wenden kann also wo die Anlaufstelle für sowas ist :(

Parhalia  20.11.2015, 00:58
@LordHenry07

Die Hirarchien der Schulverwaltung sind vom.Referendar über Lehrer bis Rektoriat zur nächsthöheren Instanz recht leicht online recharchierbar.

Setzt Euch sowohl als Schüler wie auch Elternteile der betroffenen Schüler erst ein mal argumentativ in Konsens untereinander. Also erst einmal getrennt einen Schülerrat sowie Elternrat aufbauen.

Damit die Schulleitung erst mal konfrontieren und ein Klärungsgespräch aller 3 Hauptparteien ansetzen mit der Schule.

Erst bei weiterer Verweigerungshaltung seitens der Schulleitung den Gang zur nächsthöheren Instanz bzgl. Überprüfung und ggf. Schlichtung / Klärung ins Spiel bringen.

Die allgemeinen "Spielregeln" kennt Ihr ja. 

-> Klassensprecher / Schülersprecher und Elternrat / Elternsprecher.

Oha also das ist schon echt übertrieben! Versuch am besten so viele Gleichgesinnte wie möglich zu finden und vielleicht kann man ja ne abstimmung oder so was machen um die Schulleitung zu überzeugen das man wenigstens mit begründeter Verspätung in den Unterricht darf...?
Hoffe ich konnte helfen :)

LordHenry07 
Beitragsersteller
 19.11.2015, 22:06

Ist alles schon in Arbeit sogar einige Lehrer sond auf unserer Seite das Problem ist nur dass unsere Schuleiterin und unser Abteilungsleiter zwei ziemlich sture Personen sind die gefühlt alle zwei Wochen neue Ideen haben den Schülern das leben schwer zu machen. Ich meine generelles elektronikverbot ist ja schön und gut und interessiert mich auch nicht wirklich da ich Oberstufe bin und das Gelände verlassen darf meinerwegen auch das inoffizielle Rauchverbot im umkreis von 100 Metern um die Schule interssiert mich auch nicht, gut nun rauche ich nicht aber selbst die Kettenraucher haben damit kein Problem aber das jetzt geht halt echt zu weit und zwar viel zu weit meiner Meinung nach

Hier wird schlicht und ergreifend der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, der lt. Schulgesetz allen erzieherischen Maßnahmen zugrunde liegen muss.

§49: (1) Erziehungsmaßnahmen und förmliche Ordnungsmaßnahmen gewährleisten die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Sie können auch dem Schutz beteiligter Personen dienen. Jede Maßnahme muss in einem angemessenenVerhältnis zum Fehlverhalten der Schülerin oder des Schülers stehen. Quelle: Hamburger Schulgesetz.

http://www.schule-w4.de/joomla/images/stories/pdf/schulgesetz.pdf

Ihr Schüler müsst den Spieß mal umdrehen und sagen, dass ihr von solchen Lehrern nicht unterrichtet werden wollt. Macht doch mal einen Gegenentwurf, in dem ihr Euch dagegen verwahrt, von inkompetenten Lehrern unterricht zu werden und erlasst Erziehungsmaßnahmen gegen solche Personen. Beginnen könnt ihr damit, dass Lehrer, die sich nicht an das Schulgesetz halten, siehe einleitender Absatz, nacharbeiten und den Inhalt des Schulgesetzes mit eigenen Worten wiedergeben müssen.

Gruß Matti