Kann ein SOZIALARBEITER einen PSYCHOLOGEN von der SCHWEIGEPFLICHT entbinden?

8 Antworten

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So, um es noch einmal klarzustellen. Von der Schweigepflicht entbinden kann nur die betroffene Person selbst. Selbst bei Erlangung von Kenntnissen einer begangenen Straftat besteht weiterhin Schweigepflicht. Siehe § 203 StGB.

Wer etwas anderes behauptet, möge bitte die Rechtsnorm nennen!

Ohne vorherige Absprache mit den Klienten darf er es nicht. In der Praxis vergessen jedoch Ärzte und Sozialarbeiter ihre Schweigepflicht gerne, wenn "unter Kollegen" gesprochen wird.

Soviel ich weiß........... Ein  Psychologe ist ein Arzt, der nur durch den Patienten von der Schweigepflicht entbunden werden kann und nicht durch andere.

Ein Arzt darf nur von der Schweigepflicht entbunden werden

- vom Patienten selbst oder

- von dessen gesetzlichem Vertreter (Erziehungsberechtigter oder bestellter Betreuer).

Nur wenn der Sozialarbeiter der amtlich bestellte Betreuer des Betreffenden ist, darf er den Psychotherapeuten von der Schweigepflicht entbinden.

Aber keine Angst, der Psychotherapeut weiß das natürlich auch.

Nein, kann er nicht. Ein Arzt (Psychologe) kann nur durch den Patienten oder einen Richter von der Schweigepflicht entbunden werden (oder es besteht Gefahr in Verzug). In der Regel erklärt sich der Patient mit der Patientenaufnahme damit einverstanden, dass ggfl. vertrauliche Informationen an zu-, weiter- oder mitarbeitende Institutionen weitergegeben werden können.