Warum wird nachgefragt? Kriege ich jetzt Ärger mit dem Finanzamt?

12 Antworten

Ärger bekommst du keinen, nicht belegbare Aufwendungen werden vom FA weggestrichen, das war es dann.

Das Wichtigste mal zuerst:

Mach Dir keinen Kopf, wenn es um so kleine Beträge geht, passiert Dir nichts, außer dass Beträge, die nicht belegt sind, herausgestrichen werden können.

Lern für die Zukunft daraus, dass Du Deine Belege vernünftig ordnest (dann kannst Du die Steuererklärung auch viel schneller ausfüllen) und nicht einen Teil einreichst und einen Teil nicht. Und hinterher nicht mehr weisst, was Du eigentlich eingereicht hast.

Dass man ab nächstem Jahr keine Belege mehr einreichen muss, solltest Du nicht falsch interpretieren. Natürlich musst du die Belege genauso bereit halten, damit Du sie in einem Fall wie jetzt nachreichen kannst. Sonst  passiert Dir das gleiche wieder.

Und ein gut gemeinter Tipp am Rande:

Für ein klein wenig mehr Übersicht in Deinen Unterlagen solltest Du in Deinem eigenen Interesse.schon sorgen.

Ich zitiere mal ein paar von Deinen Aussagen:

  • ...eigentlich für das Finanzamt immer in bestimmten Ordnern (auch noch in mehreren??) aufbewahre...
  • Als ich die Steuererklärung gemacht habe, hatte ich ja die Belege
  • Im Normalfall (was ist das bei Dir?) bewahre ich die Belege gewissenhaft auf
  • Vielleicht habe ich die Belege auch aus Versehen weggeworfen
  • Die von der jetzigen sind teilweise nicht mehr da bzw. müssen irgendwo anders sein
  • Ich hatte ja einige Unterlagen bereits mitgeschickt
  • Ich habe alle Unterlagen noch aus den vergangenen Jahren
  • Ich habe nun alles was ich halt (noch) hatte zusammengesucht
  • Ich habe außerdem nun Belege eingereicht die ich vorher gar nicht mit einberechnet hatte
  • Ich habe noch Sachen von vor 9 Jahren hier rumliegen
  • Ich habe wie verrückt gesucht
  • Ich suche heute nochmal

Ich denke, Du merkst selbst, dass Du da (in Deinem eigenen Interesse, nicht für das Finanzamt oder irgendjemand anderen) was ändern solltest und zwar am besten sofort:

  1. Wirf alle alten (vor 2016) Belege weg, falls Du sie nicht für andere Zwecke benötigst.
  2. Sammle die Belege für 2016 an einem einzigen Ort, in einem Ordner (zu empfehlen), einer Klarsichthülle oder einem Schuhkarton. Worin ist eigentlich egal, aber schreib groß 2016 drauf und pack auch nur (und alle!) Belege von 2016 hinein.
  3. Das gleiche für 2017 und die folgenden Jahre.
  4. Für die Steuererklärung ordnest Du die Belege und legst sie in der Reihenfolge ab in der Du sie in die Steuerklärung einträgst, dann findest Du sie später auch wieder. Ob Du sie einreichen musst oder nicht ist völlig egal, wenn Du sie nachreichen musst, weisst Du ja jetzt was passiert, wenn Du sie nicht geordnet hast.
  5. Wenn Du die Möglichkeit hast, solltest Du die Belege kopieren, bevor Du sie einreichst. Das gleiche gilt für die Steuererklärung, Du solltest nachvollziehen können, was Du abgegeben hast, wie Du jetzt auch selbst festgestellt hast.

Viel Erfolg, und im nächsten Jahr hast Du dann auch keine Angst mehr vor dem Finanzamt.

Und das wegen 200,-- €? ....Wer kann und soll das glauben?

deine angst zeigt dein schlechtes gewissen.

du brauchst dich nicht verrückt machen. nicht belegbare aufwendungen werden einfach gestrichen. pech für dich. das ist dem FA egal.

Du hast leider nicht erläutert welche Art von Steuererklärung du abgegeben hast .. 

Gewerbebetrieb bzw. Freiberufler mussen normalerweise keine Belege beilegen, diese aber 10 Jahre aufbewahren und für Steuerprüfungen bereithalten. Da gibts grössere Probleme wenn Belege nicht oder nicht korrekt vorliegen.

Bei Werbungskosten als Arbeitnehmer muss man eigentlich immer von selbst die Belege beifügen, da ist es ganz normal dass die das anmeckern, bevor sie überhaupt mit der Detailprüfung beginnen. 

Schätzungen (also Kosten ohne Belege) werden nur in wenigen Ausnahmeällen anerkannt, sowas einzureichen wenn schon beim Einreichen keine Belege vorgelegen haben .. ist schon nahe an einer versuchten Steuerverkürzung. Wahrscheinlich werden die alles kürzen und empfehlen, beim nächstenmal doch einen Steuerberater zu nehmen, damit sowas nicht vorkommt. 

Suserl123 
Beitragsersteller
 28.04.2017, 09:09

Es waren glaube ich Werbungskosten lt. Steuererklärung. Ich suche heute nochmal und schick sie ggf. nach, aber was ist für den Fall der Fälle und ich find nix mehr?!? Ich glaube ich gehe künftig echt auf Nummer sicher und schicke ihnen ALLES direkt mit den ausgefüllten Formularen hin - jeden Kassenzettel und wenn es nur einer über 10 Cent ist!

juergen63225  28.04.2017, 09:25
@Suserl123

bei Werbungskosten schauen die genau hin .. Kassenzettel reicht nicht, es muss auch begründet werden, warum etwas als "Werbungskosten" gerechnet werden soll .. also mit der Erzielung des Einkommens zusammenhängen soll....  

Vieles wird abgelehnt: Zeitschriftenabos, wenns nicht reine Fachliteratur ist. Kleidung wie Kravatten oder Businessschuhe, nur Uniformen wie Ärztekittel mit denen man wirklich nicht die Freizeit verbringt. Das muss alles im Detail aus den Abrechnungen und Quittungen hervorgehen, und ggfs begründet werden, was es mit dem Job zu tuen hat.