Mein ex schuldet mir geld was tun?
hey also ich habe eine freundin sie ist 15 und war anfang februar bis anfang märz mit einem typ zusammen und hat ihm IHRE airpods GELIEHEN aber er meinte er hat sie verloren und die haben halt 180 euro gekostet. meiner hinsicht nach ist das viel und er rücktr bis heute nichts wieder raus (sie hat noch alle chat verlaufe wo klar wird das sie geliehen sind und das er sie auch hatte) sie wollte mit seinem eltern reden aber die sind jetzt schon im urlaub. Ich wollte fragen ob es hilft zur Polizei zu gehen und wenn würden ihre eltern es mitbekommen?
bitte nur hilfreiche antworten dankeschön.
9 Antworten
wenn die Teile nur geliehen sind hast du darüber einen Vertrag ?
Steht in dem Vertrag die maximale Verleihdauer z.b. 99 Jahre wie sie behaupten könnte ?
Existiert überhaupt irgend ein Dokument, dass von beiden unterzeichnet wurde oder ist es nur mündliches "Wunschdenken" ?
ja aber was ist wenn mündlich kein Rückgabezeitraum abgemacht wurde ?
Dieser kann nicht nachträglich festgelegt werden
Die Ausleihe kann jederzeit, wenn eben gerade keine Laufzeit vertraglich festgelegt wurde, gekündigt und die Herausgabe verlangt werden.
(1) Kündigung, § 605Die Besitzberechtigung des EntLeihers endet in jedem Fall durch Kündigung des Verleihers. Dem Entleiher steht kein eigenes Kündigungsrecht zu, weil er die Sache jederzeit zurückgeben kann.Das Gesetz gewährt dem Verleiher in § 605 Nr. 1–3 ein außerordentliches Kündigungsrecht, dessen Ausübung unabhängig von den Voraussetzungen des § 604 Abs. 1–3 zur Beendigung der Leihe und damit zur Herausgabepflicht führt.
Die Kündigung kann formfrei mit oder ohne Frist erklärt werden. Die Erklärung wird mit Zugang beim Entleiher wirksam. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln über einseitige Rechtsgeschäfte. Hier ist insbesondere an §§ 111, 174, 180 zu denken.
darf sie bereits mit 15 solche Wertsachen im Rahmen der Verleihe hergeben ?
Klar!
Mit 15 Jahren ist man bereits beschränkt Geschäftsfähig!
Solange die Eltern diesem Vertrag nicht widersprechen, hat dieser Gültigkeit.
Widersprechen die Eltern, muss er das zurück geben.
Brauchen die Eltern in diesem Fall ja nicht mehr, weil ja bereits der Ausleiher den Vertrag gekündigt hat und die Herausgabe verlangt.
danke, nun sind alle Unklarheiten beseitigt
doch er sollte ihr sie zurückgeben soland sie sich das nächste mal gesehen haben aber er hat ja Schluss gemaxht übers handy
Die Polizei wird ihr dann sagen, dass sie eben Lehrgeld gezahlt hat. Sie muss eben warten, bis die Eltern aus dem Urlaub zurück sind.
Ihre Eltern können den Jungen auf Herausgabe verklagen (lassen), das kostet aber erst mal wesentlich mehr als 180 €
Die Polizei hat damit gar nichts zu tun. Straf und Zivilrecht sind völlig unterschiedliche paar Schuhe.
Wartet auf die Eltern, ihr müsst zur Not ein Anwalt beauftragen, oder die Eltern einen Mahnbescheid erwirken. Aber in dem Alter ist Er sowieso Zahlungsunfähig.
Aber in dem Alter ist Er sowieso Zahlungsunfähig.
Woher weißt Du ob eine Dir völlig fremde Person zahlungsfähig oder zahlungsunfähig ist?
Die Kinder sind 15 Jahre ....
In der Fragestellung ist von einem 15-jährigen Mädchen die Rede. Das Alter des jungen Mannes wird nicht genannt.
Ganz abgesehen davon hat das Alter der beteiligten Personen nichts mit deren vorhandenen oder nicht vorhandenen Vermögen zu tun.
Er ist aber beschränkt geschäftsfähig. Wenn er zum Schadensersatz verurteilt wird, bekommt er ja irgendwann einmal Geld.
okay danke
Kann man als Diebstahl auslegen. Anzeige wäre gut, damit jagt man denen Angst ein und die zahlen dann wahrscheinlich.
Blödsinn!
Die Dinger wurden schließlich freiwillig heraus gegeben!
Wenn überhaupt, dann wäre das Unterschlagung.
Dafür ist die Polizei NICHT zuständig!
Die haben wichtigeres zu tun, als sich um Kindergartenthemen zu kümmern.
Das ist Zivilrecht, dafür sind Anwalte zuständig!
Und im Übrigen, selbst wenn das eine Strafsache wäre, dann verfolgt die Polizei/die Staatsanwaltschaft DIESE, bringt euch aber auch nicht das Geld zurück.
Okay
Verträge können und dürfen auch mündlich geschlossen werden.
Hier gibt es nur wenige Ausnahmen, wie z. B. ein Immobilienkauf/verkauf.