Geschenk wird zurückverlangt - Muss man es hergeben?
Die Situation ist Folgende: Meine Schwester hat letztes Jahr von ihrem langjährigen festen Freund einen Fernseher zum Geburtstag/ zu ihrem Jahrestag bekommen. Jetzt wo die Beziehung beendet wurde verlangt ihr Exfreund den Fernseher zurück und meinte "er holt ihn sich sonst mit seinen Jungs". Ebenfalls meinte er er zeigt sie an wegen "Unterschlagung und Diebstahl". Im Nachhinein behauptet er dazu noch, dass er den Fernseher nur bei ihr in der Wohnung hatte um dort mit seiner PS3 zu zocken wenn er länger zu Besuch bleiben würde. Jetzt stellt sich mir die Frage, was kann meine Schwester tun um zu beweisen dass es ein Geschenk war? Laut den Dingen die ich bisher gelesen habe ist das "Schenken" ja ebenfalls ein mündlicher Vertrag der abgeschlossen und dann eingehalten werden muss. Also an sich dürfte er ihn ja nicht zurückverlangen. Wenn er nun aber doch zur Polizei geht und behauptet er würde ihn ihr nur ausgeliehen haben, weiß ich ehrlich gesagt nicht wirklich was meine Schwester dagegen tun könnte.
Danke schon mal im Voraus!
Mfg Jan
19 Antworten
Beweispflichtig ist erst einmal der, der etwas will. Das heisst, er muss beweisen, dass der Fernseher sein Eigentum ist. Und das kann er vermutlich nicht. Es besteht darüber hinaus eine Eigentumsvermutung zugunsten deiner Schwester.
Mit die hilfreichste Antwort, ich habe allerdings weil ich mich gerade erst eingeloggt habe eine Art "Sternenvergabeverzögerung" (oder derartiges). Vielen Dank für die Hilfe. Eigenartig wie viele Leute meinen dass einem das Geld aus den Ohren wächst und man so einen Fernseher "auch einfach mal so" kaufen kann. Also nochmal danke für deine sachliche Antwort!
Dann waere naemlich wieder die Schwester am Zug [...]
Gerade hier greift die Eigentumsvermutung, welche Ronox anspricht (§ 1006 BGB). Diese zu widerlegen ist dann wieder ein Thema für sich.
Wie diese widerlegt werden kann, hatte ich ja schon im ersten Absatz geschrieben. Da hier - wie sich spaeter herausstellte - der Ex den Fernseher von nem Kollegen gekauft hat, duerfte eine Zeugenaussage des Kollegen bereits voellig ausreichen
Ich habe deinen ersten Absatz durchaus nicht überlesen ;)
Das reicht für eine Widerlegung nicht aus. Wie ich schon schrieb, ist gerade die Eigentumsvermutung die Widerlegung der ursprünglichen Eigentümerstellung.
Es wäre wohl auch ein bisschen einfach, wenn jeder, der irgendwann mal Eigentümer war, sein Zeug zurückverlangen kann.
Soweit ich weiß, war deine Ansicht aber im alten Rom vertreten.
Hey ,
diese Sache wird nicht vor Gericht kommen , weil die kosten dafür doppelt so hoch sind als der Fernsehr kostet! Du hast bestimmt Zeugen das ihr zusammen wart oder? dann wird man dir schon glauben! Vielleicht hast du ja auf deinem Handy noch eine Sms von ihm wo steht das er dir den Fernsehr gerne geschenkt hat oder vielleicht eine Sms von dir wo du dich bedankt hast oder so! Gib den Fernsehr nicht raus , es war ein Geschenk und fertig und wenn er mit der Trennung nicht klar kommt ist das sein Problem! Und was ist das bitte für ein Mann? Seiner Freundin die Geschenke abzuholen die er ihr geschenkt hat! Das ist ehrenlos ganz einfach und wenn er mit Jungs kommt dann ruf die Polizei dann kommen die auch mit paar Jungs ;-)
Und wenn er die Rechnung nicht mehr hat dann hat er sowieso keine chance :-)
wenn er "mit seinen Jungs kommen will" und dadurch wohl androht, den Fernseher auch ohne erlaubnis mitzunehmen, solltest du ihm mal sagen, dass ihr eher zur polizei gehen könntet und ihn wegen bedrohung anzeigen könntest.
... und meinte "er holt ihn sich sonst mit seinen Jungs".
Dies koennte eine Drohung sein, wegen der du tatsaechlich zur Polizei gehen koennmtest. Wegen des Fernsehers selbst wird die Polizei aber nichts machen. Das ist eine rein zivilrechtliche Sache und geht die Polizei nichts an.
Kann er beweisen, dass er den Fernseher gekauft hat, musst du beweisen, dass er ihn dir wirklich geschenkt und eben nicht nur leihweise zur Verfuegung gestellt hat.
Meine Schwester hat letztes Jahr von ihrem langjährigen festen Freund einen Fernseher zum Geburtstag/ zu ihrem Jahrestag bekommen.
Wo ist nun das Problem?
Die Eigentumsvermutung liegt eh bei deiner Schwester und du bist doch eine Zeugin, dass er dieses Geschenk gemacht hat.
Ende aus.
"er holt ihn sich sonst mit seinen Jungs"
Dies wäre sogar eine Drohung. Auch Ankündigung zum Hausfriedensbruch, Diebstahl, ggf. Einbruchs und und und...
Hiergegen würde ich Strafanzeige erstatten.
Laßt euch mal rechtsanwaltlich beraten.
Moeglicherweise hat er noch einen Kaufbeleg, einen Zahlungsbeleg, eine Garantieregistrierung auf seinen Namen, einen Zeugen fuer den Kauf des Fernsehers durch ihn u.s.w.?
Dann waere naemlich wieder die Schwester am Zug und muesste beweisen, dass er ihr das Ding wirklich geschenkt hat.