Was kann ich tun, wenn mein Nachbar jeden Abend extra laut rumort?

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Auch wenn du kein Geld hast, kannst du zu einem Anwalt gehen und dich dort beraten lassen. Du hast die Möglichkeit, dir vorher bei einem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu besorgen, dann werden die Kosten von der Staatskasse getragen. Dies würde ich dir auf jeden Fall raten, wenn deine Vermieter nicht in der Lage sind oder auch vielleicht keine Lust haben, gegen den Störenfried vorzugehen. Der Anwalt kann dir Tipps geben, wie du mit dieser Sache umgehen kannst. Wenn nicht direkt gegen deinen Nachbarn, dann wenigstens gegenüber deinen Vermieter, dass diese endlich einschalten. Dies natürlich nur unter der Voraussetzung, dass es sich wirklich um eine erhebliche Ruhestörung handelt.

Tiarica 
Beitragsersteller
 01.06.2012, 13:24

Danke, guter Ratschlag! Das wusste ich noch gar nicht! Ich werde mich mal weiter informieren!

Geh zu einem ANwalt mit der Fachrichtung für Mietrecht und las dich dort Beraten. Die sind immer eine enorme Hilfe und wissen am besten was du machen kannst.

Ich würde mir erst einmal einen Zeugen in die Wohnung holen,der das alles Bezeugen kann ! Notfalls mit Videoaufzeichnung den Lärm Aufnehmen und als Zusatz eine Tageszeitung mit Datum als Sicherheit . Das würde ich einige Tage hintereinander so machen und es erst Deinem Vermieter Vorspielen und ihn um Klärung mit dem Mieter bitten . Sollte das nichts Bringen,dem Vermieter eine schriftliche Frist setzen,um den Mieter in die Schranken zu weisen,sonst würdest Du die Miete kürzen . Es gilt nicht nur eine allgemeine Nachtruhe ( 22.00 ) sondern auch eine Mittagsruhe ( 13.00 - 15.00 ) die einzuhalten sind . Erst wenn die Aussprache mit dem Vermieter und die eventuelle Mietkürzung nichts bringt,würde ich bei jeder Ruhestörung die in den Ruhezeiten liegt das Ordnungsamt oder die Polizei rufen . Wenn die dann 2-3 mal wegen Ruhestörung gerufen werden,gibt es Ordnungsgeld und das Wirkt zu 100 % .

Lukull  01.06.2012, 18:25

Ja @Isomatte, das muss ich voll unterstützen. In Ermangelung von Zeugen dann ein "Lärmprotokoll" erstellen, indem die Häufigkeit, Uhrzeit usw. draus hervorgeht. Klar, Tonaufnahmen zu machen bietet sich an, aber die Qualität von Digicams ec. läßt zu wünschen übrig. Diesbezüglich und auch die Manipulationsmöglichkeiten sind zu groß, als das sie als Beweismittel gelten. Aber vorsichtig mit der Mietminderung, da bist du voll in der Beweispflicht, die Miete unter Vorbehalt zahlen ist ok. aber nicht eine Kündigung riskieren, wenn 3 Mieten zusammengerechnet fehlen geht das ratzfatz.

Bis 22:00 Uhr darf er machen was er will außer es enstpricht dem öffentlichen Ärgernis. Rede einfach nochmal mit deinem Vermieter..

anzeige kalr es ist ruhe störung nach 22:00uhr und du kannst zur polizei gehn wenn er das extra macht wenn er nicht aufhört gibt sicher ne geldstrafe