Kann mein Nachbar etwas wegen meiner lauten Katze machen?
Ich habe eine Katze bei mir aufgenommen, die schwanger war und jetzt geworfen hat. Mama und Kitten geht es prima, aber 6 Wochen nach der Geburt wurde sie rollig. Zu früh für die Pille, wegen des Säugens, zu gefährlich für OP. Der Tierarzt meint erstmal aussitzen. Sie schreit jetzt ziemlich laut, auch nachts, und ich befürchte eine Beschwerde von meinem Nachbarn über mir an die Hausverwaltung. Mit ihm liegen wir leider im Klinch, weil ER sonst ständig der Lärmbelästiger ist. Auf Verständnis hoffen wir nicht. Frage: kann er oder der Vermieter etwas wegen der Katze unternehmen? Im Mietvertrag ist die Haltung nämlich erlaubt.
Danke im Voraus stubentiger82
13 Antworten
Hallo,
informiere vorab die Hausverwaltung, dass dies keine Dauerlösung ist und so bald die Kitten nicht mehr gestillt werden, wird das Muttertier kastriert.
Bei reinen Hauskatzen gibt es kein Haltungsverbot innerhalb der Hausordnung. Bei Freigängern sieht die Sache anders aus.
Eine rollige Katze ist natürlich für die Nachbarschaft schon schwierig. Vor allem, wenn dies von geschlechtsreifen Katern gehört wird, die sich dann evtl. auch melden.
Sprich nochmal mit dem Tierarzt. Die Kleinen sind 6 Wochen alt und fangen evtl. schon an Festfutter zu fressen. Vielleicht kann er ihr doch etwas geben.
Bis jetzt hat sich ja noch niemand beschwert. Allerdings wirst Du ganz sicher nicht so viele Katzen in einer Mietwohnung halten dürfen. Dagegen kann der Vermieter etwas machen. Die kleinen Katzen werden größer und machen dann auch Lärm. Du solltest in ca. 6 Wochen anfangen sie in gute Hände zu vermitteln. Bei der Mutterkatze gehen die Rufe vorbei. Sicher handelt es sich hier kaum um eine neue Rolligkeit, sondern eher um die Kommunikation mit den Katzenkindern.
Die Lautstärke wird es ja nur auf Zeit geben. Vorsorglich sollten SIe Ihrem Vermieter die Geschichte schildern. So kann der Vermieter auf evtl. Beschwerden von Nachbarn reagieren und beruhigen. Natürlich kann trotzdem eine Abmahnung erfolgen. Störung der NAchtruhe ist keine gute Sache. Sollte es dazu kommen, versuchen Sie die Katze für gewisse Zeit woanders unterzubringen. MfG
also, ich an deiner stelle würde bei der Hausverwaltung/dem Vermieter anrufen und ihm die Situation erklären, ihm sagen, dass das nur für ein paar Tage der Fall ist, du ihm aber Bescheid geben möchtest, falls es doch beschwerden gibt, dass er die Situation kennt.
Ansonsten: ich kenne es aus dem Tierschutz so, dass ab der 6. Woche nach der Geburt kastriert werden kann, eben um die Rolligkeit zu verhindern, da es dadurch auch Probleme mit dem Milchfluss geben kann! Wenn das bei euch aber nicht der fall ist und sie auch nicht raus kann, kann man ja sowieso noch warten.
Ich denke mal, bevor die Hausverwaltung deswegen reagiert, ist die Rolligkeit der Katze wieder vorbei.