Wie beweisen dass ein Besucher ein Bewohner ist?

6 Antworten

Von Besuchern ist die Rede, wenn eine besondere persönliche Beziehung zum Wohnungsinhaber besteht, der nur für vorübergehende Zeit unentgeltlich in der Wohnung aufgenommen wird.

Demnach wäre schon eine erste Abgrenzung vorzunehemen, ob es sich überhaupt um einen Besuch handelt. Zumal, wenn der sich untypischerweise seine Post nachsenden liesse.

Nach ständiger Rechtsprechung ist nach 6 Wochen die Aufnahme des Dritten auf Dauer angelegt, sofern keine besondere Umstände wie Aufenthalt seines studierenden Kindes während der Semesterferien, Aufnahme von Bekannten in Notsituationen, kurzzeitige Pflege eines kranken Angehörigen etc. erklärt würden.

Da ein längerer Aufenthalt im Hinblick auf die Betriebskostenabrechnungen Bedeutung hat und zu Unfrieden bei den Mietparteien führt, die dies mitzutragen haben, wenn etwa der Wasserverbrauch vereinbarungsgemäß nach Personen zu berechnen ist, würde ich hier zeitnah vorgrifflich tätig werden und einfach das Gespräch mit dem Gast selbst oder dem Mieter suchen wollen.

G imager761

Mit dem Mieter sprechen und um Klärung des Sachverhalts bitten, wäre das erste. Ihm dabei mitteilen, dass man gerne Bescheid haben möchte, wenn der Besucher länger als 6 Wochen in der Wohnung wohnt im Interesse einer gerechten Aufteilung der Personen bezogenen Betriebskosten.

Wenn der Mieter das dann abstreitet, aber der Besucher erkennbar Dauerbewohner geworden ist, Brief an den Mieter mit der Mitteilung dass man ab dem xx den Besucher als Bewohner führt und dementsprechend die entsprechenden Betriebskosten auch auf diese Person umlegen wird. Bitte darum, die Vorauszahlung vorsorglich um Betrag x je Monat zu erhöhen. Mehr kannst Du dann erst einmal nicht machen. Wenn dann im Jahr darauf die Betriebskosten abgerechnet werden, wirst Du schon sehen, ob der Mieter die neue Höhe akzeptiert.

Dazwischen natürlich die Situation weiter beobachten. So ein Besucher kann sich schließlich nicht dauernd verstecken. Und noch etwas: Wo einer gemeldet ist, sagt erst einmal nichts aus, jedoch würde es evt. schon helfen, beim Einwohnermeldeamt von Zeit zu Zeit anzufragen, ob sich der Bewohner bereits angemeldet hat.

Hallo, Soweit ich weiß, darf ein "Besucher" für 6 Monate bei jemandem in der Wohnung leben. Wenn er dann nur eine Nacht woanders schlafen würde, würden diese 6 Monate quasi wieder von vorne anfangen. Berichtigt mich, wenn ich falsch informiert bin.

albatros  10.02.2014, 23:50

Mach aus den 6 Monaten 6 Wochen, dann liegst du richtig ...

bwhoch2  11.02.2014, 08:31
@albatros

Das trifft aber dann allenfalls für die 6 Wochen zu. Nicht aber für "eine Nacht woanders schlafen" und dann wieder von vorne.

Könntest du evtl mal schildern weshalb es Dir wichtig ist das zu wissen?

Meistens geht es Vermietern dabei um die Nebenkosten. Falls das so ist, könntest Du für ein oder zwei Monate die Zähler ablesen und mit dem früheren Verbrauch abgleichen. Sollte es viel mehr sein, würde ich mit Begründung "zur Vorsorge", da die Energiekosten explodiert sind und der Verbrauch nach Ablesung zum Vorjahr angestiegen ist, die NK erhöhen.

Du könntest auch Mitglied bei http://www.hausundgrund.de/index.html werden und Dir Unterstützung holen.

Gruss M69

Versuche das über die Meldestelle zu erkunden.