Was kann ein Polizist alles rausfinden?

11 Antworten

Wenn er die Person privat kennenlernt und es keinen Grund gibt, darf er es auf keinen Fall.

Überprüfungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn ein dienstlicher Grund vorliegt, z.B. der Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit oder wenn es sonst für die Erfüllung der Aufgaben dringend notwendig erscheint.

Nur so zum Spaß auf keinen Fall.

Privat darf er natürlich keine Ermittlungen anstellen - da gelten die normalen Datenschutzbestimmungen auch für ihn. Wenn es dienstliche Gründe gibt (vorliegende Strafanzeigen pp.) hat er als Polizeibeamter die gesetzlichen Möglichkeiten seiner Behörde (Einwohnermeldeauskunft - online; Abfragen über bereits laufende Verfahren pp.).

Nein, eigentlich nicht. Wozu gibt es Datenschutz. Er kann über die Person nur das herausfinden, was in den Polizeiakten steht. Ist die Person noch nicht straffällig geworden, steht auch nichts in den Polizeitakten. Ohne begründeten Verdacht darf er sich keine Informationen von anderen Stellen beschaffen.

Die Möglichkeit hätte er schon aber er würde sich des Amtsmissbrauches schuldig machen.

Kann oder darf ?! Datenschutz ?! Ob Polizei oder nicht Polizei.... Kennst du den Satz: Kleider machen Leute? In unserer Gesllschaft bekommt fast jeder fast alles. Probiere es aus und du wirst erstaunt sein was du am telefon alles für Auskünfte bekommst.