Was ist zu beachten beim Waldgrundstück einzäunen?

2 Antworten

Du musst nur den Bauantrag bei der Gemeinde einreichen. Bei der Forstverwaltung musst Du Dich nicht melden, da diese im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange vom Bauordnungsamt kontaktiert wird. Es ist davon auszugehen, dass der Bauantrag abgeleht wird, es sei denn Du bist privilegiert nach $ 35 BauGB. Sollte der Bauantrag genehmigt werden, so benötigst Du keine weiteren Genehmigungen, da es Aufgabe des Bauordnungsamtes ist, alle notwendigen Prüfungen vorzunehmen.

Ich besitze 700 m2 Mischwald.

Schön.

Diese möchte ich nun Einzäunen da ich vorhabe dort Hunde zu Trainieren. Was muss ich beachten?

Nichts. Außer der Tatsache, dass Du Wald nicht einuzäunen darfst. Sofern die Fläche tatsächlich als Waldland festgeschrieben ist (Flächennutzungsplan), ist eine Einzäunung rechtswidrig, da in D für Waldland ein freies Betretungsrecht gilt. Einzäunen ist nur im Zuge von Aufforstungsarbeiten als Schutz gegen Wildverbiß zulässig.