Was ist wenn beim Umschreiben des Führerscheins falsche Führerscheinklassen eingetragen werden?
es ist folgendes passiert (ohne scherz), Jemand hat sich de nalten grauen Führerescein umschreiben lassen, wo die Klassen noch durch Balken durchgesrichen wurden. Er war jedoch so verwischt das man meine nkonnte er hätte auch Klasse 1 gehabt und diese Klassse wurde jetz beim Umscheiben mit erteilt obwohl er sie nie gemacht hat.
Jetzt merkte er das ca 2 Monate später, er ist aber inzwischen schon Auto gefahren, jedoch nicht Motorrad. Ist es jetzt besser den fehler zu melden ode rhätte das Konsequenzen für ihn?
8 Antworten
Im Füherschein steht,dass er Klasse 1 hat.
Da kommt nichts auf ihn zu.
Der Füherschein ist gültig.
Keiner weiss,dass es ein Fehler ist.
Würde mir das passieren,ich würde es definitiv NICHT melden.
Der Führerschein spiegelt nur wider, welche Fahrerlaubnis der Eigentümer hat.
Da er aber die Fahrerlaubnis der Klasse 1 nicht hat und das auch ganz genau weiß, würde er im Falle einer Fahrt mit dem Motorrad ein Führerschien-Vergehen an den Tag legen.
Vor Ort würde das zwar vermutlich niemand heraus bekommen, aber wehe wenn!!!
z.B. bei einem Unfall mit Verletzten
Also: ab zur Führerscheinstelle und einen korrekten Führerschein ausstellen lassen!
Auf gar keinen Fall ist das eine Straftat, aber ich frage mich, ob er nicht mit seiner Unterschirft für die Richtigkeit der auf dem Führerschein gemachten Angaben bürgt?
"Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist ein Verwaltungsakt. Solange er nicht widerrufen ist, hat er Gültigkeit (so BGHSt 37 207 = NJW 91 576 bei einer pflichtwidrig erteilten FE). Der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis würde somit nicht eingreifen.
Straf- und versicherungsrechtlich könnten Sie im Falle eines Schadens und Aufdeckung einer "unzulänglichen" FE dennoch in Teufels Küche kommen. Sie wissen ja, dass Sie nicht ausreichend geschult sind, um ein derart großes Fahrzeug sicher zu führen!"
Quelle:
<a href="http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=11634" target="_blank">http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=11634</a>
Also ich meine das ist so, Wenn es melden möchte dann soll er dies tun, aber e rverliert dieses Große geschenkt. Wenn er es nicht meldet und irgendwann heraus kommt das er auf diesem Fahrzeug ohne jegliche Fahrerlaubnis fährt, ist einzig und allein die Führerscheinstelle schuld und muss für alles aufkommen. Es ist genau so wie wenn du dein Führerschein bestanden Hast, aber noch keine 18 bist und der Prüfer stellt dir den Führerschein schon aus( nicht bf 17) und man fährt und wird erwischt trägt man keinerlei schuld sondern einzig und allein der prüfer der den Fehler gemacht hat !!
Hoffe ich konnte helfen
Wenn dir einer versehentlich zuviel Wechselgeld heraus gibt, hälts du vermutlich auch die Klappe. Aber ein Diebstahl ist es trotzdem, da wir alle wissen, daß der Verkäufer dir kein Geld schenken wollte!
Das gleiche gilt bei deiner Antwort: wenn du weißt, daß du nicht fahren darfst, kannst du dich nicht auf den Fehler einer anderen Person herausreden.
Zusatzfrage: was ist wenn er nur auto fähert es nicht meldet..
sozusagen sich die Klasse 1 "für alle fälle" aufhebt?
@Still
Der Vergleich ist so nicht ganz richtig. Wenn mir jemand zuviel Wechselgeld gibt und es nicht merkt, dann darf man das behalten. Läuft dann unter "Dummheit" der Angestellten. Merkt die "Kassiererin" das aber und spricht den Kunden darauf an, muss dieser es zurückgeben. Behauptet er dann, er "wisse von nichts", dann wäre das ein Betrug.
Also es ist defintiv so, solange der Fehler nicht beim TÜV oder der Führerscheinstelle auffällt dürfen alle klassen gefahren werden die auf dem Führerschein stehen bis der Fehler berrichitg wird! Die Polizei erkennt auf dem Führerschein nur was er fahren darf und das nur durch die Vermerke auf dem Führerschein also einfach gesagt, solange dem Straßenverkehrsamt nichts auffällt und der fehler nicht behoben wurde, darf alles Gefahren werden was auf dem Fürhrerschein vermerkt ist
Wenn er Kenntnis über diesen Fehler hatte, dann trägt er auch eine Mitschuld wenn er erwischt wird. Und wenn er auf einmal Motorrad fährt und wird erwischt, dann weiß jeder das ihm der Fehler aufgefallen ist, er es nicht gemeldet hat und einfach gefahren ist. Die Führerschein stelle hat den Fehler zwar verschuldet...aber er muss nicht auch noch zusätzlich einen Fehler machen
Ist es nicht so, daß die Führerscheinstelle für die Erteilung der Fahrerlaubnis zuständig ist? Und eben das hat sie getan.
Zusatzfrage: was ist wenn er nur auto fähert es nicht meldet..
aber sich die Klasse 1 "für alle fälle" aufhebt