Strafe, Führerschein klasse A offen 48 ps?

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Hallo,

also Sinn hat das überhaupt keinen.

Mit dieser von dir genannten Begründung ist das Vorsatz und Versicherungsbetrug.

Ich habe das mal mit mehreren Motorrädern online durchgerechnet. Der Unterschied beträgt gerade einmal etwas mehr als 20 Euro im ganzen Jahr.

Das lohnt sich nicht und macht wirklich keinen Sinn!

Lass die Drossel durch einen Sachverständigen wieder austragen und passe den Versicherungsvertrag entsprechend an und alles ist wieder im grünen Bereich.

Aktuell fährst du damit ohne Betriebserlaubnis. Das ist zwar "nur" eine Ordnungswidrigkeit, kann aber dennoch jede Menge Ärger mit sich bringen.

Bei einem von dir verursachten Unfall wird deine Versicherung zwar Schäden gegenüber Dritten übernehmen, kann dich aber in Regress nehmen.

Wenn das bei einem von dir nicht verursachten Unfall rauskommt, musst du auch damit rechnen, dass sich die gegnerische Versicherung sträubt zu zahlen. Die versuchen meist mit allen Mitteln aus irgendeinem Grund nicht bezahlen zu müssen.

Auch wenn ihnen das nicht gelingt, hast du wieder einen Haufen Ärger und jede Menge Scherereien.

Und das alles für eine Ersparnis von 20 Euro?

Viele Grüße

Michael

Naja, Fahren ohne Führerschein, damit Führerscheinsperre, und Verlust der Betriebserlaubnis. Dazu kommt noch, dass die Versicherung dich sicher rauswirft. ich habe jetzt keine Lust, für dich zu googeln, was das kostet, aber Verkehrsstraftaten sind immer Richterabhängig.

19Michael69  13.11.2016, 12:22

Bitte auch den Unterschied zwischen Fahren ohne Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis beachten.

Ohne Führerschein ist, wenn man ihn beim Fahren nicht dabei hat und auf Verlangen der Polizei nicht vorzeigen kann. Das ist nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet 10 Euro.

Ohne Fahrerlaubnis ist, wenn man nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für das Fahrzeug hat. Das ist dann eine Straftat.

Eine Sperre gibt es dafür nicht zwingend.

Gruß Michael

motorradjagerne 
Beitragsersteller
 13.11.2016, 13:47

hatte das verwechselt, Michael du bist ja ein Mann vom Fach ;)

motorradjagerne 
Beitragsersteller
 13.11.2016, 11:08

danke!

motorradjagerne 
Beitragsersteller
 13.11.2016, 11:05

fahren ohne Führerschein wäre doch wenn man nur a2 hat?

wiki01  13.11.2016, 11:07
@motorradjagerne

Korrekt, habe ich überlesen. Den Führerschein hast du ja. Der Rest stimmt.

Strafe? Die ist doch das kleinere Übel, du fährst ohne Betriebserlaubnis. aus http://www.finanztip.de/kfz-versicherung/haftpflichtversicherung0/

"Teilweise schließen Verträge auch Schäden aus, die bei Fahrerflucht,

ohne Betriebserlaubnis, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Fahren
ohne Führerschein entstehen. In diesen Fällen zahlt die
Kfz-Pflichtversicherung zwar zunächst. Sie nimmt jedoch den Fahrer als
Verursacher in Regress und holt sich von ihm das Geld zurück.
Grundsätzlich ist der Regressanspruch allerdings auf höchstens 5.000
Euro je Verstoß begrenzt. "

ansonsten: https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-betriebserlaubnis/

migebuff  13.11.2016, 12:19

du fährst ohne Betriebserlaubnis


§19 Abs 2 StVZO zählt drei Möglichkeiten auf, die zum Erlöschen der BE führen können.

In einem Rückbau zum Serienzustand sehe ich keine Verschlechterung des Abgas/Geräuschverhaltens, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern geht vom Originalfahrzeug nicht aus und der Umbau von L3e auf L3e ist keine Änderung der Fahrzeugart.

Kannst du das Urteil zitieren, auf das du deine Aussage stützt?

SirKermit  13.11.2016, 12:42
@migebuff

Gegenfrage: da verändert jemand die Motorleistung um den Faktor 2 und nichts passiert? Zumindest für das Chiptuning habe ich etwas gefunden:

https://openjur.de/u/354992.html

"1. Wird in einen Pkw-Motor ein leistungssteigernder Chip

zur Steuerung der Motorelektronik eingebaut ("Chip-Tuning"), der das
Abgasverhalten des Motors verändert, so erlischt die Betriebserlaubnis,
wenn der Einbau des Chips nicht unverzüglich durch einen amtlich
anerkannten Sachverständigen abgenommen (§ 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 c StVZO)
und eine Bestätigung nach § 22 Abs. 1 S. 5 StVZO erteilt wird. Das gilt
auch dann, wenn für den Chip das Gutachten eines Technischen Dienstes
nach § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 a StVZO vorliegt.

2. Wird der Chip wieder ausgebaut, lebt die erloschene Betriebserlaubnis dadurch nicht automatisch wieder auf."

Ob das so auf obiges Beispiel anwendbar ist, kann ich nicht sagen.

migebuff  13.11.2016, 12:57
@SirKermit

Dass bei einer Verschlechterung des Abgas/Geräuschverhaltens eine Verschlechterung des Abgas/Geräuschverhaltens vorliegt ist irgendwie selbsterklärend.

Ich möchte gern wissen, woran du erkennst, dass bei einem Rückbau zum Serienzustand eine Verschlechterung des Abgas/Geräuschverhaltens vorliegt.

SirKermit  13.11.2016, 13:14
@migebuff

Kann es sein, dass wir uns gründlich missverstehen? Von einem Rückbau ist doch hier überhaupt nicht die Rede. Oder stand etwas davon in meinen Links?

Mir geht es nur um: "Motorrad fährt was ca. 90ps hat, jedoch 48ps in den Papieren steht."
In der ABE steht 48 PS, es hat aber 90. So verstehe ich das und darauf beziehe ich mich.

migebuff  13.11.2016, 13:29
@SirKermit

Wenn ein Motorrad 90 PS hat und 48 PS eingetragen sind, dürfte es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um ein auf 48 PS gedrosseltes 90PS-Fahrzeug handeln, das nun wieder entdrosselt wurde.

Natürlich könnte er auch einen Komplettumbau mit anderem Motor, Abgasanlage, Elektronik usw vorgenommen haben, aber das dürfte anhand der Fragestellung etwas unwahrscheinlicher sein als die erste Möglichkeit.

SirKermit  13.11.2016, 13:32
@migebuff

Okay, Danke. Das habe ich nicht berücksichtigt. Deine Variante ist die wahrscheinlichere.

Mein Freund ist mit der GasGas Enduro gefahren & wurde kontrolliert, der Führerschein wurde 3 Monate abgenommen und es gab eine Geldstrafe.

Mit Führerscheinklasse A darfst du alle Motorräder offen fahren? Was höheres gibt es nicht