Kann ich 125ccm im polnischen Führerschein nachtragen lassen?
Hallo zusammen,
ich habe erneut eine Frage zum Thema Führerschein.
Ein Arbeitskollege hat bereit vor 15 Jahren seinen Autoführerschein in Polen gemacht. Nun hat er seinen Lebensmittelpunkt seit langem hier.
Seit einigen Jahren ist in Polen in der Klasse B automatisch die Klasse 125 mit drin.
Fragestellung:
Kann er nun in Polen in seinen 15 Jahre alten Führerschein 125ccm nachtragen lassen?
Muss ggf. eine weitere Prüfung abgelegt werden?
Kann man ggf. auch ohne Zwischenschritt (Nachtragung in Polen) den Führerschein direkt in einen deutschen Führerschein inkl. 125ccm umschreiben lassen?
Ich würde mich sehr freuen wenn ihr eure Erfahrungen und euer Wissen mit mir teilt.
Herzlichen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende.
6 Antworten
Hallo,
"ohne Zwischenschritt" funktioniert das nicht.
Er muss sich die Klasse A1 in Polen in den Führerschein eintragen lassen und darf (erst) dann auch hier eine 125er fahren.
Eine "Umschreibung" in einen deutschen Führerschein ist für Führerscheine anderer EU-Mitgliedsstaaten nicht erforderlich.
Viele Grüße
Michael
Auch der deutsche Führerschein wird nur noch mit "Laufzeit" ausgestellt, natürlich mit dem Vorteil, dass dein Kollege zur "Verlängerung" nicht extra nach Polen reisen muss.
Erfahrungen habe ich damit keine, aber so wie ich das gelesen und verstanden habe, muss man die Fahrerlaubnis Klasse B mindestens 3 Jahre haben und hat dann auch den A1. Diese "Bedingung" ist dann ja erfüllt.
Am besten und sinnvollsten ist es, wenn dein Kollege halt einfach mal vorher direkt in Polen anruft und nachfragt.
Gruß Michael
ich denke mal er sollte in Polen die 125 cm³ eintragen lassen und den Schein dann in Deutschland umschreiben lassen. http://www.euro-pappe.de/fuehrerschein-umschreibung.html
Genau diesen Schritt wird er wohl einschlagen müssen. Bleibt nur zu hoffen, dass die polnische Behörde ihm in seinen alten Führerschein die erst seit wenigen Jahren inkludierte 125 mit einträgt. Umschreiben in einen deutschen Führerschein wird dann auf jedenfall kein Problem mehr.
danke!
Vermutlich geht das eher nicht.
Die 125cm³, die er in Polen fahren darf, ist eine nationale Bestimmung, die möglicherweise nur in Polen gilt. Steht sie nicht einmal im polnischen Führerschein, dann geht das ohnehin nicht.
Eine Nachtragung in Polen ist ebenfalls nicht möglich, weil er jetzt in Deutschland wohnt. Damit ist Polen nicht mehr zuständig. Er würde dort keinen Führerschein mehr bekommen.
wenn sein polnischer Führerschein in D gültig ist dann muß natürlich auch die Berechtigng für 125ccm eingetragen sein (wenn dies in Polen vorgeschrieben ist), dann gilt dieser Eintrag auch hier
generelles Merkblatt:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/auslaendische-fahrerlaubnisse-merkblatt-eu-und-ewr-staaten.pdf?__blob=publicationFile
15 Jahre Klasse B ist kein Grund den Füherschein A1 so zu bekommen auch in Polen wird man das nicht geschenkt bekommen ohne Fahrschule .
Auch eine vor dem 01.04.1980 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen 3 oder 4 berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern; beim Umtausch des Führerscheins wird daher die Klasse A1 eingetragen.
Klasse B witzlos viel zu jung .
In Polen, in Spanien und weiß ich noch wo, hat man bei dreijährigem Besitz der Klasse B auch die Klasse A1 und darf 125er fahren.
Gruß Michael
Hallo und danke für deinen Beitrag, Michael.
Umgeschrieben soll der Führerschein werden, weil die neuen in Polen nur noch mit Laufzeit vergeben werden. Und auf „Heimat“-Urlaub will doch keiner seine Zeit in Behördenstuben verbringen 😉
Hast du den Erfahrung damit, ob die Nachtragung der 125ccm (obwohl der Lappen seinerzeit noch ohne die extra Erlaubnis ausgestellt wurde; erst seit einigen Jahren wird die 125ccm zur Klasse B automatisch erteilt, wie bei uns die 50ccm) möglich ist.