Was ist unter einer Betreuerschaft zu verstehen? Welche Pflichten und Rechte hat ein Betreuer?
Hallo, ich kenne Jemanden, der unter Betreuung steht. Was versteht man darunter genau? Welche Pflichten aber hauptsächlich welche Rechte hat ein Betreuer? Wird er für den Aufwand entlohnt, selbst wenn es die Mutter ist? Ist eine Betreuerschaft zeitmässig begrenzt und endet sie automatisch? Wer muss sein Einverständnis geben das man unter Betreuung kommt?
Danke für hilfreiche Antworten.
4 Antworten
http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_(Recht)
Der Betreuer MUSS IMMER zum Wohle und im Sinne des Betreuten handeln. Er hat somit keine Rechte. Er muss die Angelegenheiten des Betreuten in seinem Sinne regeln, weil der es aufgrund einer gesundheitlichen/ psychischen Einschränkung nicht mehr oder zurzeit nicht kann.
Das Gericht zahlt eine minimale Aufwandsentschädigung, die ist aber kein Lohn! Es sind auch nur wenige Std. im Quartal, die bezahlt werden. Eine rechtliche (vom Gericht bestellte) Betreuung ist immer die letzte Möglichkeit. Und vorrangig gilt der Wunsch des Betroffenen, er sucht "seinen" Betreuer aus. Das sind oft Angehörige. Wenn es keine gibt, bzw. niemand sich bereit erklärt, dann wird ein Berufsbetreuer vom Gericht gestellt oder über den Betreuungsverein. Wenn der zu Betreuende nicht mehr betreut werden möchte, kann er das beenden, wenn er nicht sich selbt oder andere gefährdet!
Ein ehrenamtlicher Betreuer bekommt 399 eur pro Jahr,der Betreuer ist Verpflichtet den Gericht mitzuteilen wenn die Betreuung nicht mehr erforderlich ist.Viele Betreuer tun das aber nicht.Über die Dauer der Betreuung entscheidet allein der Richter.grüsse bastian
Betreuung heißt, dass derjenige von Amtswegen mindestens einmal pro Woche von seinem Betreuer besucht wird. dabei werden dann so grundlegende Dinge wie Geld, Gesundheit u. ä. behandelt.
Die Kontoführung liegt z. B. beim Betreuer. Außerdem müssen alle Geschäfte vom Betreuer abgesegnet werden, - so wie bei Kindern.
Die Betreuung ist normalerweise begrenzt, kann aber erneuert werden und der Betreute muss das auch wollen.
bei einer Betreuung sind nicht automatisch alle Bereiche wie Gesundheit, Finanzen etc. betroffen. Das wird vorher festgelegt (vom Richter). So kann jemand in Sachen Gesundheit, Finanzen, Haushaltsführung usw. betreut werden. Die Person selbst muss aber dem ganzen Spaß zustimmen, es sei denn sie ist vom Amtsarzt als selbst- und/oder fremdgefährdend diagnostiziert worden. Man kann aber nicht einfach so jemanden unter diverse Betreuung stellen.
das heisst, das derjenige nicht fähig ist seine geschäfte zu regeln, z.b. behindert ist oder wirr im kopf oder z.b. die oma die kinder als betreuer einsetzt, wenn sie im heim ist und die kinder für sie bankgeschäfte, dinge mit der krankenkasse und so regelt.
das ist ein sehr komplexes thema, das man hier nicht so einfach erklären kann.
wird der betreuer vom amtsgericht zugeteilt, wird dieser bezahlt. innerhalb von fder amilie kommt darauf an.