Nachtruhe - Gesetz & Recht ( Kein anerkannter Feiertag (Vatertag - 09.Mai))

15 Antworten

Nein, hast Du sicher nicht!

Bei Ruhestörung kann er die Pol rufen die das dann feststellen oder auch nicht. In Deinem Fall hast Du ja auf seine Beschwerde 2 x höflich reagiert und beim 3. mal zwar sehr deutlich aber wie ich finde zu recht gesagt, dass es reicht.

VanixzThief 
Beitragsersteller
 10.05.2013, 01:20

Nochmal eine kleine frage. Nur die Polizei oder auch der Vermieter betimmen ob es eine "Ruhestörung" ist oder nicht?

MfG.

Vanixz

Quasimo  10.05.2013, 01:28
@VanixzThief

Der Vermieter kann Dich abmahnen, feststellen kann er es nicht, wenn er nicht im Haus wohnt. Die Pol stellt es auch nur fest wenn sie kommt und es immer noch zu laut wäre.

VanixzThief 
Beitragsersteller
 10.05.2013, 01:32
@Quasimo

Danke für die Information. Den in dem Fall trifft beides nicht zu.

MfG.

Vanixz

Auch außerhalb der Ruhezeiten an Nicht Feiertagen hast du deine Nachbarn nicht mit Musik zu belästigen.

Außerdem ist Christi Himmelfahrt ein Feiertag.

Wieso merkst du nicht wann ein Feiertag ist? Man muss nicht zur Schule, die meisten müssen nicht arbeiten, die Geschäfte haben geschlossen.... Wie kann man das nicht merken???

VanixzThief 
Beitragsersteller
 10.05.2013, 00:50

Mich interessieren Feiertage nicht. Ich habe heute freu mache etwas Musik an und entspanne mich. Es ist ja nicht so als hätte ich nur an Feiertagen mal frei. Wenn Mercedes Benz mal nicht arbeitet bin ich halt mal zuhause.

VanixzThief 
Beitragsersteller
 10.05.2013, 00:58
@VanixzThief

Ich habe gestern frei gehabt machte etwas Musik an und entspannte mich*

Auch wenn keine Nachtruhe ist, ist bei Musik Zimmerlautstärke einzuhalten! Also 24 Stunden am Tag - 7 Tage die Woche. Wenn Du Dich nicht daran hälst, kann er Dich selbstverständlich anzeigen - und dann wird es über kurz oder lang auch Ärger mit der Polizei geben!

Hallo VanixzThief,

Kein anerkannter Feiertag

Da liegst du aber völlig daneben - es ist zwar auch Vatertag (wurde von den Nazis in den Dreißgerjahren zur Ehre des Vaters ernannt), aber es ist auch Christi Himmelfahrt!!

Und dies ist ein gesetzlicher und christlicher Feiertag in der ganzen Bundesrepublik!

Ich weiß zwar nicht, ob du aus Österreich oder der Schweiz bist - aber da vermute ich auch mal, dass dies da auch ein christlicher Feiertag ist!

Und wenn Feiertag ist, dann sollte man und frau eben die Ruhe einhalten und keinen "Lärm" machen!

Wenn dein Nachbar aber keine Anzeige erstattet oder gleich die Polizei geholt hat, dann brauchst du nix befürchten.

Sei halt nächstes Mal etwas leiser!

Und schau mal nach, wann welche Feiertage bei dir sind! Der Link dazu: http://www.feiertage.net/bundeslaender.php

Liebe Grüße

ichausstuggi

VanixzThief 
Beitragsersteller
 10.05.2013, 01:21

Deutschland -BW. Aber da mich Feiertage nicht interessieren und ich nicht nur an Feiertagen mal frei habe konnte ich ja nicht wissen das es Christi Himmelfahrt ist. ^^

MfG.

Vanixz