Nachtruhe - Gesetz & Recht ( Kein anerkannter Feiertag (Vatertag - 09.Mai))
Hallo, ich habe das folgende Problem: Gestern war ja der "Vatertag" und soweit ich weiß ist dies kein anerkannter Feiertag. Die Allgemeine Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr.
Gestern saß ich (ausnahmsweise) auf dem Balkon mit meinem Laptop und habe Musik gehört und ein Spiel gespielt. (Raikko Dance BT Vakuum Speaker angeschlossen) Anfangs war meine Musik wirklich etwas laut. Mein Nachbar hat sich erst mal beschwert. (Da dachte ich mir: Naja, Es tut mir leid.) Resultat: Leiser gemacht und gefragt ob die Lautstärke Passt. Später kam er wieder und hat sich nochmal darüber beschwert obwohl ich die Lautstärke nicht geändert habe.(Dann dachte ich wieder: Okay, dann stelle ich es eben noch leiser.) Resultat: Noch Leiser gestellt und weiter gespielt. ^21:20 Uhr. Kommt der Nachbar wieder an und beschwert sich erneut. Antwort auf die 3. Beschwerde: "mecker wo anders." dann kam sowas wie: "Kleiner Wchser", "Ich komme gleich rüber, nehme deinen Laptop und schlage ihn in 2 Teile", <- Dazu antwortete ich damit: "Dann kommt eine Anzeige." Er wiederum: "Wenn ich das dem Vermieter erzähle bist du schneller weg als du her gekommen bist. Wieder ab nach Russland mit dir" (Mein Gedanke: Asziles A***hlch ^Keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt^)
-Kleine Einzelheiten über mich: -18 ( in 13 Tagen 19.) -Arbeite -Gebe 400€ für die Miete ab (Wohne mit meiner Mutter und meinem kleinen Bruder zusammen,) -Gamer (Hocke immer am Laptop und Zocke(Spiele)) -Höre gerne mal etwas laute Musik zwischen ca. 14-22 Uhr -Samstag/Sonntag 12/13-18/20 Uhr - Begrenzte Lautstärke.
So Nun wieder zu meiner Frage:
Wie sieht's aus habe ich da was zu befürchen oder nicht? Ich Bitte um Meinungen, Fakten etc.
MfG.
Vanixz
15 Antworten
Nein, hast Du sicher nicht!
Bei Ruhestörung kann er die Pol rufen die das dann feststellen oder auch nicht. In Deinem Fall hast Du ja auf seine Beschwerde 2 x höflich reagiert und beim 3. mal zwar sehr deutlich aber wie ich finde zu recht gesagt, dass es reicht.
Der Vermieter kann Dich abmahnen, feststellen kann er es nicht, wenn er nicht im Haus wohnt. Die Pol stellt es auch nur fest wenn sie kommt und es immer noch zu laut wäre.
Auch außerhalb der Ruhezeiten an Nicht Feiertagen hast du deine Nachbarn nicht mit Musik zu belästigen.
Außerdem ist Christi Himmelfahrt ein Feiertag.
Wieso merkst du nicht wann ein Feiertag ist? Man muss nicht zur Schule, die meisten müssen nicht arbeiten, die Geschäfte haben geschlossen.... Wie kann man das nicht merken???
Mich interessieren Feiertage nicht. Ich habe heute freu mache etwas Musik an und entspanne mich. Es ist ja nicht so als hätte ich nur an Feiertagen mal frei. Wenn Mercedes Benz mal nicht arbeitet bin ich halt mal zuhause.
Ich habe gestern frei gehabt machte etwas Musik an und entspannte mich*
Auch wenn keine Nachtruhe ist, ist bei Musik Zimmerlautstärke einzuhalten! Also 24 Stunden am Tag - 7 Tage die Woche. Wenn Du Dich nicht daran hälst, kann er Dich selbstverständlich anzeigen - und dann wird es über kurz oder lang auch Ärger mit der Polizei geben!
Hallo VanixzThief,
Kein anerkannter Feiertag
Da liegst du aber völlig daneben - es ist zwar auch Vatertag (wurde von den Nazis in den Dreißgerjahren zur Ehre des Vaters ernannt), aber es ist auch Christi Himmelfahrt!!
Und dies ist ein gesetzlicher und christlicher Feiertag in der ganzen Bundesrepublik!
Ich weiß zwar nicht, ob du aus Österreich oder der Schweiz bist - aber da vermute ich auch mal, dass dies da auch ein christlicher Feiertag ist!
Und wenn Feiertag ist, dann sollte man und frau eben die Ruhe einhalten und keinen "Lärm" machen!
Wenn dein Nachbar aber keine Anzeige erstattet oder gleich die Polizei geholt hat, dann brauchst du nix befürchten.
Sei halt nächstes Mal etwas leiser!
Und schau mal nach, wann welche Feiertage bei dir sind! Der Link dazu: http://www.feiertage.net/bundeslaender.php
Liebe Grüße
ichausstuggi
Deutschland -BW. Aber da mich Feiertage nicht interessieren und ich nicht nur an Feiertagen mal frei habe konnte ich ja nicht wissen das es Christi Himmelfahrt ist. ^^
MfG.
Vanixz
Nochmal eine kleine frage. Nur die Polizei oder auch der Vermieter betimmen ob es eine "Ruhestörung" ist oder nicht?
MfG.
Vanixz