Privater Ebay Verkäufer beklebt original Verpackung

Auktions Foto - (Recht, Gesetz, eBay) Angekommener Artikel - (Recht, Gesetz, eBay)

6 Antworten

So wie ich die Sache sehe, stellt sich hier nicht nur die Frage, ob Du im Recht bist, sondern auch, ob es sich lohnt, auf die Barrikaden zu gehen. Was sich natürlich in jedem Fall lohnt, ist, den Verkäufer freundlich anzuschreiben und Dein Problem mit dem Zustand des Kartons zu erläutern. Rein rechtlich gesehen wird wohl ausschlaggebend sein, ob der Karton in den Kaufvertrag einbezogen werden sollte, mithin Teil der Kaufsache ist. In Anbetracht des Anzeigefotos, sowie der Produktbeschreibung ("[...] ist auch noch in einem Originalkarton.") ist m.E. davon auszugehen. Sollte der Verkäufer sich auf Gegenteiliges berufen, kann dem entgegengehalten werden, dass sein Angebot auf Ebay, das gleichsam ein bindendes Angebot i.S.d. § 145 BGB darstellt, vom objektiven Außenstehenden derart ausgelegt werden musste, dass der Karton Bestandteil des Kaufvertrages - es handelt sich bei Ebay Versteigerungen übrigens nicht, wie gemeinhin angenommen, um eine Versteigerung im rechtlichen Sinne, sondern um einen Regelfall des Angebots und der Annahme - werden sollte. Du hast bereits ganz richtig erkannt, dass mit der Kaufsache (also auch der Verpackung) sorgsam umgegangen werden muss und sie nicht im Nachhinein beschädigt oder verändert werden darf. Das liegt allerdings nicht daran, dass Du mit dem Kauf Eigentümerin geworden bist. Das bist Du nämlich zum Zeitpunkt des Beklebens nicht gewesen. Der Eigentumsübergang findet nicht automatisch mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages statt, sondern richtet sich nach §§ 929 ff (Stichwort: Trennungsprinzip). Eine Pflicht zur sorgsamen Behandlung der Kaufsache ergibt sich zwar aus anderer Stelle, weder dieses Rechts, noch Deines Ausflugs in Sachenrecht bedarf es aber. Es handelt sich hier indes um einen Klassiker der Mangelhaftung im Kaufrecht. Der beschädigte Karton stellt einen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB dar, mithin einen Vermögensschaden, den Du nach Maßgabe des § 437 BGB vom Verkäufer im Wege der Minderung, des Schadenersatzes oder des Rücktritts vom Kaufvertrag (dabei handelt es sich um keine vertraglich ausgeschlossene Rücknahme als Akt der Kulanz, sondern um ein Recht, das weiter besteht) regulieren kannst. So viel zur Rechtslage. Um zur anfänglichen Fragestellung zurück zu kehren, ob ein Streit lohnt, kann ich aus eigener Ebay Erfahrung, sowohl als Käufer, als auch als Verkäufer sagen: Versuch auf die freundliche Tour, d.h. ohne das Juristengelaber, eine Rücknahme oder Minderung zu erreichen. Wenn er sich querstellt, kannst Du mit einer negativen Bewertung drohen, mit dem Juristengelaber einschüchtern oder ggf. über PayPal die Zahlung rückabwickeln. Jeder Stress, den Du Dir darüber hinaus machst, ärgert Dich nur selbst und führt zu nichts, lohnt also nicht. Viel Erfolg dabei!

In der Artikelbeschreibung stand nix dabei dass die OVP überhaupt bestandteil der Auktion ist, es war nur von der Pistole die Rede. Sei froh dass du den Karton überhaupt bekommen hast

Naseweis84 
Beitragsersteller
 25.01.2014, 13:35

Sie können wohl nicht lesen, Zitat: Wurde nur einmal benutzt und ist auch noch in einem original Karton

Droitteur  25.01.2014, 16:35
@Naseweis84

Nur nebenbei: Durch den Kaufvertrag allein erhältst du noch nicht Eigentum an der Kaufsache.
Im Übrigen kommt es darauf an, ob aus der Sicht eines objektiven Dritten deutlich wird, dass die Übergabe und Übereignung der OVP eine Hauptleistungspflicht darstellt, auch um deretwillen der Vertrag geschlossen wurde. Möglicherweise lässt sich das insbesondere mit Rücksicht auf das Alter der Kaufsache argumentativ vertreten.

john4711  25.01.2014, 19:21
@Droitteur

Nur nebenbei: Durch den Kaufvertrag allein erhältst du noch nicht Eigentum an der Kaufsache.

Das hat der Fragesteller auch nicht behauptet. Er hat behauptet, er erhalte das Eigentum an der Kaufsache durch den Geldeingang beim Verkäufer. Aber auch das ist natürlich falsch.

Droitteur  25.01.2014, 19:38
@john4711

Herzlichen Dank :D Du hast natürlich recht, in der Juristerei muss man stets akribisch lesen^^

Naseweis84 
Beitragsersteller
 25.01.2014, 23:08
@Droitteur

Verzeiht meinen Fehler, ich habe es falsch wiedergegeben. Aber da ich hier keine adequate Antwort bekam habe ich mit ebay telefoniert, heraus kam: es liegt ein Mangel vor und für meine Zwecke sogar ein massiver

  • Der Originalkarton war Teil der Auktion und somit wie der Artikel selbst zu behandeln
  • da die "Umverpackung" im Text extra erwähnt und zudem als "original Karton" bezeichnet wurde hätte der Verkäufer davon ausgehen müssen das der Karton und sein Zustand bei Lieferung nicht "egal" ist ("gekauft wie gesehen")
  • wenn VK im Vorfeld wusste das er beim Versenden so verfahren wird hätte er es am Besten in der Auktionsbeschreibung erwähnen müssen
  • es liegt nicht in meiner Pflicht den VK darüber in Kenntnis zu setzen das mir alle Komponenten der Auktion wichtig sind oder das er gewisse Dinge mit dem Artikel nicht tun soll, sondern in seiner den Artikel für den vereinbarten (versicherten) Versand vorzubereiten, so das er wie vereinbart bei mir ankommt
  • bei Zahlung mit Kreditkarte oder Paypal wäre mir mein Geld erstattet worden (da Nachbesserung nahezu unmöglich ist)

Ich habe dem VK geschrieben das und warum ich unzufrieden mit der Lieferung bin. Ich habe nicht von ihm verlangt das er den Artikel zurück nimmt oder einen Teil des Geld zurück erstattet, denn darum ging es mir gar nicht, es ging mir ums Prinzip und Respekt dem Käufer gegenüber.

Zumindest weiß ich nun das ich mich nicht ohne berechtigten Grund geärgert habe.

Ich denke du machst zu viel Drama aus der Sache, wenn man bedenkt das diese "Kanonen" zwischen 7 und 16 € gehandelt wird.

Ich selber dachte immer, es wäre schon ein Wertverlust wenn die Verpackung geöffnet worden ist ??

Wenn Du Pappenverkäufer bist, ist das natürlich eine Wertminderung.

Aber so? Du hättest den Verkäufer vor dem Versand anschreiben können, dass er bitte den Karton im Erhaltungszustand belässt.

Auch wenn ich deine Reaktion auf die andere Antwort nicht gutheiße - auch für mich ist klar, dass der Karton mit versendet wird. Er ist auf dem Foto, er erwähnt ihn explizit im Text, und - was sollte der VK noch damit anfangen.
Allerdings kann er natürlich nicht wissen, dass du Sammler bist und Wert auf den (ohnehin schon leicht ramponierten) Karton legst.
Was willst du denn jetzt genau? Rückgabe, Minderung des Preises?
Zunächst wäre jedenfalls ein freundliches Anschreiben angebracht.