Was muss der Mieter und was der Vermieter tun bei eingefrorener Wasserleitung?
Wir sind am Freitag Abend weggefahren und kamen am Sonntag Nachmittag wieder in unsere Wohnung und mussten feststellen, dass jetzt in der ganzen Wohnung kein Wasser mehr kommt (weder Wasserhähne in Bad und Küche, noch Dusche oder Klospülung). Haben sofort dem Vermieter bescheid gesagt. Bei allen Parteien im Haus außer in der EG-Wohnung ist das gleiche Problem, wobei auch nur in der EG-Wohnung jemand war über's Wochenende. Der Vermieter hat die Vermutung bestätigt, dass die Leitungen gefroren seien, da sie in der Außenwand verlaufen und wir seit Tagen Dauerfrost (zw. -10 und -15) haben. Die Heizungen hatten wir in der kompletten Wohnung auf 20°C gestellt (Thermostat), also ist es unsere Schuld doch nicht, oder? Was müssen wir bzw. unser Vermieter tun außer 2 Wochen warten bis wir wieder Plusgrade haben? Wer ist zuständig für die Instandsetzung? Ich möchte nicht selbst "Hand anlegen", da ich kein Fachmann bin und die Kosten bei Rohrbruch definitiv nicht tragen möchte. Wasserhähne in Bad und Küche haben wir aufgedreht, damit das Tauwasser abfließen kann...bisher aber davon noch nicht die Spur!
10 Antworten
einfach abwarten ist keine lösung -- ihr solltet möglichst den anfangspunkt der gefrorenen leitung bei aufgedrehten wasserhähnen langsam (damit die leitungen nicht platzen) anwärmen -- wenn das wasser wieder läuft dennoch die wärmequelle an der leitung lassen bis der frost zurück geht -- im frühjahr die leitungen sanieren und dämmen
besorge dir einen kleinen heizofen oder lüfter und plaziere ihn entsprechend
Nach langem Hin- und Her mit dem Vermieter hat, er letztendlich sein Einverständnis gegeben, einen Heizlüfter auf die Wand zu richten und nach etwa 18 h kam das erste "Rinnsal". Zum Rohrbruch kam es Gott sei Dank nicht!!!
Vielen Dank für die ausführliche und konkrete Antwort!
normalerweise gilt, IN der Wohnung ist Dein Problem, AUSSEN ist des Vermieters Problem. Wenn die Heizung mindestens auf "Frostschutz" stand und Ihr ja auch nicht die einzigen im Haus seid mit dem gleichen Problem, dann wuerde ich mal sagen, es ist des Vermieters Problem.
Wenn sich der Vermieter stur stellt, wuerde ich aber einfach mal beim Mieterschutzbund anrufen. Die sind normalerweise sehr hilfsbereich und koennen Dir Auskunft geben, wer was zu tun hat.
Der Mieterbund ist doch nicht für Instandhaltung/-setzung zuständig. Und ich habe ja keinen Streitpunkt mit dem Vermieter. Bisher war er sehr bemüht, ist sogar unmittelbar nachdem wir ihn angerufen haben ins Auto gestiegen und persönlich hergebraust. Ich möchte nur wissen, wie weiter vorgegangen werden kann. Und zwar um wieder fließend Wasser zu haben...ich möchte nicht gegen den Vermieter vorgehen ;)
Wirklich, der Mieterbund sorgt sofort für Wasserversorgung ?
Der Vermieter ist dafür zuständig, für alle Kosten.
Nun, Wasserleitungen frieren zumeist ein, wenn zuwenige geheizt wird.. Hier ist der Mieter in der Pflicht....
Woran das bei Euch im konkreten Falle lag, kann hier keine/r beurteilen. Dein VM ist hier der Ansprechpartner..
Könnte es denn nicht sein dass die Wasserversorgung durch die Stadtwerke oder vgl. nicht ordnungsgemäss verlegt ist. Ab wo kommt denn im Haus kein Wasser mehr ?
ab dem 1. OG. wie oben beschrieben
wüsste nicht, wie ich das tun soll....