Durfte die Feuerwehr/ Polizei meine Tür aufbrechen?
Hallo!
Während meiner Abwesenheit ist es in meiner Wohnung zu einem von mir zu verantwortenden "Wasserfluß" gekommen, der auch die unter mir liegende Mietwohnung erreichte. Der Mieter rief die Feuerwehr, die meine Tür aufbrach und das Wasser in der Wohnung abstellte. Als ich ca 2 Stunden nach dem Notruf nichtsahnend nach Hause kam, ließ die Polizei gerade notdürftig ein neues Schloß einbauen. Die Sicherheitsfirma, die nun meine Tür reparierte, sagte mir, daß die Tür garnicht hätte aufgebrochen werden dürfen, da der Haupthahn des Hauses (15 Mietparteien) im Keller erreichbar war und hätte abgestellt werden können. Nur im Falle von Gefahr im Verzuge, wie zB bei Brand oder wenn eine hilflose Person in de Wohnung vermutet würde, hätte aufgebrochen werden dürfen oder wenn ich spät abends immer noch nicht zurück und auch nicht erreichbar wäre, hätten sie aufbrechen dürfen, um den anderen Mietern wieder das Wasser anstellen zu können. - so die Firma. Hat die Firma Recht? Wer kennt Paragraphen oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht. Kann ich unter den gegebenen Umständen die Kostenfestsetzung für die Einsätze sowie den Schlüsseldienst zurückweisen und die Erstattung der Türreparatur einfordern?
16 Antworten
in dieser situation dürfen wir türen öffnen. das das wasser anders abgestellt hätter werden können ist sache der anderen mieter und hat mit der uns nichts zutun.
Man weiß doch nie was hinter der Tür passiert ist, hat jemand einen Herzinfakt als er gerade in die Badewanne wollte und nu läuft alles über, ist jemand beim Spülen in der Küche gestürzt und der Wasserhahn läuft und läuft und läuft... Es gibt so viele Möglichkeiten, die Feuerwehr musste die Tür aufmachen um nachzuschauen. Die Ursache für den Wasserschaden lag nicht im Keller beim Haupthahn sondern in deiner Wohnung. Hätte die Feuerwehr die Tür nicht aufgebrochen und jemand läg hilflos in der Wohnung, dann wäre das im Nachhinein gar nicht gut für alle Beteiligten. Fazit: Die Feuerwehr hat alles richtig gemacht und du musste dir eine neue Tür kaufen - so ärgerlich das auch ist.
War der Schlüssel-Mensch im Keller und hat sich ein Bild machen können, ob der Hauptwasserhahn wirklich so erreichbar ist?
Wahrscheinlich nicht und die FW wird wohl kaum so ohne Weiteres eine Tür aufbrechen. Der Schaden an deiner Tür ist ungleich kleiner als der, wenn das ganze Haus kein Wasser gehabt hätte.
Also ich bin Anlagenmechaniker (GAS wasser Schei**)
Und es kommt immer wieder vor das die Feuerwehr keine ahnung hat und sowas macht. Die drehen anstatt das Das wasser auch mal gerne das gas zu.
Soweit ich weis dürfen SIE DAS NICHT. Nur bei notfällen wie du sagst in einem brand.
Davon abgesehen, würde ich auch die Gefahr eines Schadens für bedeutende Sachwerte als Notfall einstufen. Ich kenne ein Beispiel, da waren insgesamt 3 Wohnungen stark betroffen (Verursacher und beide "Opfer"-Parteien waren nicht zu hause), da musste die Versicherung über 100.000 € für die Reparaturen/Wohnungssanierung bezahlen.
Sturm- und Wassserschäden, Erdbeben etc. sind genauso Notfälle wie ein Brand! Bleibt zu hoffen, dass die Dame ausreichend versichedrt ist, sonst kommt das dicke Ende erst noch kostgenmäßig auf sie zu!
Ja das darf sie! Weil der Sachschaden der durch deinen Wasserschaden vermutlich hätte entstehen können größer wäre als der Sachschaden an der Wohnungstür.
das abwendung von schäden gehört auch zu unseren aufgaben und solang uns niemand sagt wo man das wasser noch abstellen kann machen wirs direkt vor ort und öffnen nötigenfalls auch ne tür. und ja wir dürfen das. wir haben keinen wasserplan von jedem haus wenn uns niemand sagt wo wir abstellen können...-pech