Was ist in diesem KFZ Kaufvertrag in Ordnung bzw. nicht in Ordnung?
Ich habe derzeit einen Kaufvertrag eines VW Vertragshändlers vorliegen (siehe Anlage) und versuche gerade herauszufinden ob der Vertrag "sauber" ist oder ob ich da in Fallen tappe.
Erster blauer Pfeil: Warum ist die Fahrzeugbrief-Nummer nicht eingetragen? Zweiter und dritter blauer Pfeil: Warum steht da zwei mal "lt. Vorbesitzer"? Erster blauer Kasten: was bedeutet "...vorbehaltlich Abrechnung aus Agenturauftrag", oben steht doch "Eigengeschäft"? Zweiter blauer Kasten: Welche Überschrift hat so eine Anlage normalerweise? Ich finde nichts passendes in den Unterlagen.
3 Antworten
Da solltest Du darauf bestehen, dass das nicht Zutreffende und insbesondere das "lt. Vorbesitzer" gestrichen wird.
Als gewerblicher Anbieter kann er sich nicht einfach so hinter den Angaben des Vorbesitzers verstecken.
Und Du solltest aufpassen, dass wirklich der Händler Dir den Wagen verkauft und er nicht nur als Vermittler oder Kommissionär auftritt, um so die gesetzliche Sachmängelhaftung ausschließen zu können.
Im Kaufvertrag steht eindeutig, daß der Fragesteller bei Firma... GmbH kauft. Somit ist ein Dritter als Verkäufer außen vor und der Händler kommt auch nicht aus der Sachmängelhaftung raus.
Der Part mit Agenturabrechnung ist uninteressant. Hier steht vor allem in 1 Zeile: Barzahlung bei Bereitstellung 14500€.
Die Zeile darunter sollte einfach gestrichen werden.
FZ-Brief-Nr ist schon beantwortet.
Halter Anzahl / Vorbesitzer bzw. Datum der Erstzulassung sind entweder/oder Eintragungen. Wobei die Daten aus dem Brief eindeutig die besseren sind.
Übrigens hätte ich keinen Bock heute ein Auto für das Geld zu kaufen und in 3 Monaten schon zum TÜV zu müssen. Hier sollte der Händler ohne Mehrkosten für eine neue Plakette sorgen!
Das ist übrigens auch eine Möglichkeit, weitere Mängel auszuschließen.
Bei soviel Skepsis die du in den letzten 4 Fragen zeigst, solltest du bei diesem Händler gar kein Auto kaufen.
Genau so ist es.
Zweiter und dritter blauer Pfeil: Warum steht da zwei mal "lt. Vorbesitzer"?
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da sichert sich der VW Vertragshändler ab. In den Papieren stehen zwar 2 Vorbesitzer und der letzte Vorbesitzer bestätigt das mündlich aber trotzdem kann der VW Händler nicht die Garantie übernehmen dass dies 100% ig stimmt
was ich aber am ganzen Schreiben vermisse ist eine Garantiezusage z.B. Werkstattgarantie 24 Monate oder wenn tatsächlich nach Kauf ein versteckter Mangel auftritt wer dafür aufkommt. Ein Hinweis auf Vorbesitzer ist da sehr schwach.
Wenn es heissen würde "durch Werkstatt auf Mängelfreiheit untersucht und es wird 1 Jahr Garantie ausser Verschleißteile" eingeräumt wäre das sicher "beruhigender"
Erster blauer Pfeil: Warum ist die Fahrzeugbrief-Nummer nicht eingetragen?
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nun der Fahrzeugbrief wird neu erstellt weil Besitzerwechsel. Das wichtigste ist die Fahrzeug Ident Nummer
.vorbehaltlich Abrechnung aus Agenturauftrag
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hier kann nur spekuliert werden ob hinter der Agentur eine Behörde steckt wie Agentur für Arbeit ect. Eventuell wurde das KFZ enteignet und nun wird versucht es zu verkaufen. Da ist es am Besten bei Vertragshändler nachzufragen. Ebenso bei anderen ungeklärten Punkten
Müsste das nicht eindeutig aus der Zulassungsbescheinigung II hervorgehen?