Was ist eine "öffentlich beglaubigte Form"?
Hi!
Ich möchte aus der Kirche austreten, auf der Webseite meines Wohnortes steht geschrieben:
Die Erklärung über den Austritt können Sie beim zuständigen Standesamt entweder persönlich zur Niederschrift abgeben oder in öffentlich beglaubigter Form per Post einreichen.
Zu wem kann ich gehen, um meinen Austritt öffentlich beglaubigen zu lassen?
Danke für Eure Hilfe :-)
6 Antworten
Öffentlich beglaubigen können grundsätzlich nur Notare. In manchen Bundesländern können darüber hinaus noch andere Stellen nach Landesrecht öffentlich beglaubigen. Außerdem kann der Austritt auch direkt bei der zuständigen Stelle erklärt werden (je nach Landesrecht das Standesamt oder Amtsgericht).
Und da vermutlich wieder einige hier das behaupten werden: Nein, Rathäuser und Co. können grundsätzlich nicht öffentlich beglaubigen, sondern nur in Grenzen amtlich beglaubigen. Das ist nicht ausreichend.
Eine öffentliche Beglaubigung muss durch einen Notar erfolgen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__129.html
Geh zum Gericht bzw. Standesamt, ist billiger, geht schneller.
Zu wem kann ich gehen, um meinen Austritt öffentlich beglaubigen zu lassen?
Bei einer Behörde oder dem Notar.
Ich bin vor Jahren ausgetreten, ich ging einfach ins Rathaus meiner Stadt und habe dort ein paar Zettel ausgefüllt. Dann war die Sache erledigt. Einen Notar habe ich erst gar nicht bemüht, hab mich nur ausweisen müssen.
Am günstigsten ist es, wenn du selbst zum Standesamt gehst.